»Theoretisch denkbar« - Lächerliche Argumente gegen die Durchsetzungs-Initiative 24.01.2016 21:53
Noch immer fallen den von den Medien so nachdrücklich gehätschelten Gegnern
der Durchsetzungs-Initiative nicht viel mehr als lächerliche Geschichten ein, wonach Ausländer aufgrund kaum nennenswerter »Bagatelldelikte« massenweise mit einer Ausweisung zur rechnen hätten. Keine Ausweisung ohne Schuldspruch: Die Tatsache, dass lediglich ein von einem Gericht zu einem schweren Verbrechen gesprochener Schuldspruch »ausweisungsrelevant« ist, glauben sie jetzt mit einem neuen Hinweis vom Tisch wischen zu können: Gemäss einer seit wenigen Jahren geltenden neuen Regelung könne ein Täter auch per Strafbefehl eines Staatanwalts ohne formelles Gerichtsverfahren mit Beweisaufnahme bestraft werden. Dieses neue Verfahren mit ›Strafbefehl statt
Gerichtsverfahren‹ existiert tatsächlich.
Es
ist aber der Täter, der dieses Verfahren wählen kann. Es wird gewählt,
indem der Täter seine Schuld zum voraus anerkennt und eine darauf mit dem
Staatsanwalt ausgehandelte Strafe akzeptiert, ohne dass dafür ein
kostspieliges Gerichtsverfahren durchgeführt werden muss. Es ist also der
Täter, der in einem solchem Fall das abgekürzte Verfahren dem ordentlichen
Gerichtsverfahren vorzieht, dies nach einer entsprechenden Rechtsbelehrung, die
einem Ausländer mittels Dolmetscher präzise vermittelt wird; somit ist keine
Spur von Willkür seitens der gerichtlichen Behörden festzustellen.
Der Gast
und das Gesetz Angesichts der dürftigen Schein-Argumente, die vor allem
Verwirrung stiften sollen, ist zunächst einmal ein elementarer Grundsatz in
Erinnerung zu rufen: Wer als Gast oder gar als Asylsuchender in unser Land
kommt, erhält mit der Aufnahme keinen Freibrief, hier nach Lust und Laune
kriminell zu werden. Es darf und soll ihm zugemutet werden, sich an die Gesetze
und Regeln, wie sie hierzulande gelten, zu halten. Es gibt auch für ihn kein ›Menschenrecht auf kriminelle Betätigung‹. Es ist vielmehr das
Recht eines jeden Gastgebers, einen Gast, der ihm an die Gurgel will, aus
seinem Haus zu weisen. Vergeht sich ein Ausländer schwerwiegend gegen das
Strafgesetz seines Gastlandes, wird er übrigens nicht etwa der Hölle
überantwortet: Er wird in jenes Land zurückverfrachtet, in dem er ein
Bürgerrecht besitzt.
Die
Fakten Die Durchsetzungs-Initiative soll
- wie schon die vom Bundesrat nicht umgesetzte Ausschaffungs-Initiative
2010 - Kriminelle davon
abschrecken, in unserem Land ihr Unwesen zu treiben. Sie richtet sich gegen
Schwerverbrecher: Gegen Mörder, gegen Vergewaltiger, gegen Einbrecher. Gehört
eine kriminelle Tat dem Katalog mittelschwerer Delikte an, wird der Täter erst
ausgewiesen, wenn er rückfällig wird. Das sind die Fakten.
In ganz Europa kann man gegenwärtig beobachten, was in
europäischen Städten angerichtet wird, wenn gegen schwere Verbrechen nicht
konsequent eingeschritten wird. Wenn Verbrechen beschönigt, Verbrecher
gehätschelt werden. All jene Frauen, die
in europäischen Städten, auch in der Schweiz, in den letzten Monaten Opfer von
Gruppen-Vergewaltigungen wurden, haben ein unabdingbares Recht darauf, ihren
Peinigern nie mehr begegnen zu müssen, weil diese nach Strafverbüssung
ausgewiesen worden sind.
Genügt
es nicht dass 58 % aller Tötungsdelikte in der Schweiz von Ausländern
begangen werden? Dass 61 % der überführten und verurteilten Vergewaltiger
Ausländer sind? Dass 73 % aller Einbruchdiebstähle in der Schweiz von
Ausländern begangen werden? Diese Taten, diese Täter stehen im Visier der
Durchsetzungs-Initiative. 73 % aller hier in Gefängnissen einsitzenden Täter
sind Ausländer.
Es darf
doch nicht das Ziel sein, diese Zahlen und das dahinter stehende kriminelle
Geschehen weiter anwachsen zu lassen! Es ist schlicht
unerträglich, dass es hierzulande National- und Ständeräte gibt, die immerhin
einen Eid auf unser Land, auch auf die Sicherheit unseres Land geschworen
haben, und dass selbst Richter, Staatsanwälte und Bundesrichter eine Initiative
mit konstruierten, offensichtlich wahrheitswidrigen ›Argumenten‹ bekämpfen, deren einziges Ziel darin besteht, die Schweiz vor
Verbrechern sicherer zu machen. [1]
Bundesrätliches »Gross-tun-als-Ob« ..… »Schutzklausel« gegen die Masseneinwanderung
Einige begannen aufzuatmen, als der Bundesrat vor ein paar Wochen
ankündigte, als Barriere gegen die Masseneinwanderung notfalls auch ohne
ausdrückliche Zustimmung aus Brüssel einen »Schutzklausel-Mechanismus« einführen zu wollen. Immer klarer wird indessen: Wenn es
nach Bundesrätin Sommaruga geht, wird diese Schutzklausel die
Masseneinwanderung nie und nimmer eindämmen – im Gegenteil. Nur nach
und nach wird allmählich deutlich, was dem Bundesrat als konkrete Massnahme
hinter der zum Schlagwort erhobenen »Schutzklausel« vorschwebt. Offensichtlich versucht das Departement
Sommaruga, dessen Chefin es in einer sich beschleunigenden Abfolge zum
Tête-à-Tête mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach Brüssel zieht,
mit ihrem »Schutzklausel-Modell« die Führung der EU-Politik im Bundesrat an sich zu
reissen.
Zur
Vorgeschichte Die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene Initiative
gegen die Masseneinwanderung - die jetzt
also verbindliches Verfassungsrecht ist -
verlangt eine spürbare Reduktion der Einwanderung mittels
Wiedereinführung von Einwanderer-Kontingenten sowie gesetzlicher Verankerung
des Inländervorrangs auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Vor rund einem Jahr schlug
der damalige Staatssekretär Michael Ambühl vor, anstelle von Kontingenten eine
Schutzklausel einzuführen, also eine mit präziser Zahl festgehaltene jährliche
Einwanderungs-Obergrenze, deren Erreichen einen eigentlichen
Einwanderungs-Stopp auslösen würde. Angefragt, bei welcher Zahl nach seiner
Meinung die Auslösung dieser Schutzklausel erfolgen sollte, blieb Ambühl
allerdings präzise Antworten schuldig [»Das müssen die Politiker
festlegen«, meinte er, er habe bloss den
Mechanismus in die Diskussion eingeführt]. Auf eindringliches Nachfragen hin
nannte Ambühl als denkbaren Orientierungspunkt immerhin einmal die Zahl der
durchschnittlichen jährlichen Einwanderung in die EU-Staaten als möglichen
Auslöser der Schutzklausel in der Schweiz. Das würde bedeuten, dass die
Schutzklausel, faktisch ein Einwanderungsstopp, ausgelöst würde, sobald in
einem laufenden Jahr die Zahl von rund 25.000 Einwanderern erreicht würde.
Damit könnte die Forderung nach spürbarer Reduktion der Einwanderung wohl als
erfüllt bezeichnet werden. Die SVP, welche seinerzeit die Initiative gegen die
Masseneinwanderung zum Erfolg geführt hatte, signalisierte nach internen
Diskussionen die Bereitschaft, eine Schutzklausel-Lösung dann zu akzeptieren,
wenn damit die heutige Einwanderung - in
den letzten Jahren durchschnittlich 80‘000 pro Jahr - markant reduziert würde.
Seither findet ein nicht enden wollendes Ping-Pong zwischen dem
Bundesrat, den Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Parteien statt, wie die
genaue Zahl festzulegen sei, welche die Schutzklausel auszulösen hätte. Die
Diskussion gleicht mehr und mehr einem Bazar, auf dem mehr oder weniger alles
ausführlichst beschwatzt wird, einzig dem Ziel dienend, der Nennung der entscheidenden
konkreten Zahl bezüglich der Schutzklausel-Auslösung ausweichen zu können.
Sommarugas
Plan Inzwischen wird klar, dass sich Bundesrätin Simonetta Sommaruga
nach ihren wiederholten Treffen mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
auf eine ›Lösung‹ zu konzentrieren
beginnt, die den noch vor Monatsfrist gezeigten bundesrätlichen Willen zur
klaren Begrenzung der Einwanderung weitestgehend unterläuft. Ihr
Departement, das Justiz- und Polizeidepartement, schlägt dem Bundesrat offenbar
als Lösung vor, den Begriff »Schutzklausel« zwar im Ausführungsgesetz zur Initiative festzuhalten,
dabei aber jede Zahl auszusparen, die den Bundesrat je dazu verpflichten würde,
die Schutzklausel als Barriere gegen eine überbordende Einwanderung anwenden zu
müssen. Der Begriff Schutzklausel hätte lediglich die Funktion, dem Volk ein
bundesrätliches Handeln vorzutäuschen, das von der Landesregierung nie wirklich
angeordnet würde.
Während der von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommene
Verfassungsartikel den Bundesrat beauftragt, die Details, auch die Zahlen zur
Eindämmung der Masseneinwanderung im Ausführungsgesetz zur Initiative
ausdrücklich zu verankern, kapriziert sich Bundesrätin Sommaruga jetzt also auf
eine Gesetzes-›Lösung‹, die den Begriff Schutzklausel zwar enthält, aber jeder
Präzisierung zu deren Auslösung sorgfältigst ausweicht.
Damit ist absehbar, was aus dem bundesrätlichen Versprechen zur
Eindämmung der Masseneinwanderung mittels Einführung einer Schutzklausel wird: Nichts!
Zwar würde sich Frau Sommaruga alljährlich mindestens einmal,
vielleicht auch viel öfter zu EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
begeben, um sich von diesem sagen zu lassen, was Brüssel als
Einwanderungs-Begrenzung ›gerade noch als
akzeptabel, wenn vom Prinzip her auch der uneingeschränkten
Personenfreizügigkeit widersprechend‹, zu schlucken bereit
wäre. Wobei Brüssel diese ›gerade noch akzeptable
Zahl‹ notorisch so hoch ansetzen dürfte, dass daraus faktisch nie
eine Begrenzung der Einwanderung hervorgehen würde.
Als brave Gefolgsfrau der Brüsseler Führungsriege würde
Bundesrätin Sommaruga dieses ›Resultat konstruktiver
Gespräche‹ dann nach Bern bringen. Die Schweiz dürfte
ernüchtert feststellen, dass der Brüsseler Befehl den Entscheid des
Souveräns Jahr um Jahr weiter aushöhlen wird. Die uneingeschränkte
Masseneinwanderung bliebe der Schweiz – mit dem Segen Bundesberns und Brüssels
– erhalten. [2]
Die
Schweizer Werte und Gesetze verteidigen Der Zentralvorstand der SVP Schweiz hat am 22. 1. in Wil/SG
getagt. Im Hinblick auf die Delegiertenversammlung vom 23. 1. hat der Vorstand
den Delegierten sowohl die Durchsetzungs-Initiative als auch die
Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe zur Annahme empfohlen. Zudem
hat der Zentralvorstand eine Aussprache über den Erhalt unserer Werte vor dem
Hintergrund der anhaltenden Migrationswelle und des Vordringens des Islams in
der Schweiz geführt.
Nationalrat Lukas Reimann hat den Zentralvorstand über die
Auswirkungen der Zunahme des Islams in der Ostschweiz orientiert. Die Schweizer
Werte und Gesetze stehen insbesondere als Folge der grenzenlosen Migration und
der anhaltenden Masseneinwanderung unter Druck. Aus falsch verstandener
Toleranz fehlt den Behörden oft das Rückgrat, die in der Schweiz gelebten Werte
und das geltende Recht konsequent durchzusetzen. Dies beginnt beim fehlenden
Schutz der Grenzen gegen illegale Einwanderung, Schlepper und Menschenhändler,
setzt sich fort mit einer fehlenden Durchsetzung des Asylrechts und mangelnder
Konsequenz bei nicht erfolgter Integration sowie unverständlicher Passivität
gegenüber renitentem Verhalten und Radikalisierungstendenzen. Für die SVP ist
klar, dass sie eine zentrale Aufgabe bei der Verteidigung der Schweizer Werte
und der hier geltenden Regeln hat.
Am 28.
Februar: Zweimal JA Der Zentralvorstand empfiehlt den Delegierten einstimmig die
Ja-Parole für die Volksinitiative zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller
Ausländer, der Durchsetzungs-Initiative; er rechnet für die Abstimmung vom 28.
Februar mit einem knappen Ergebnis. Parteipräsident Toni Brunner ruft alle
Parteimitglieder auf, mit Plakatierung, Flyer-Verteilung, Leserbriefen,
persönlicher Überzeugungsarbeit im Bekannten- und Verwandtenkreis und der
Organisation von kontradiktorischen Veranstaltungen dafür zu sorgen, dass der
Verfassungsauftrag zur Ausschaffung krimineller Ausländer in die Tat umgesetzt
wird. Nur so wird die Sicherheit für alle erhöht.
Die ebenfalls zur Abstimmung gelangende Volksinitiative »Für Ehe
und Familie - gegen die Heiratsstrafe« nimmt
ein Anliegen auf, welches die SVP seit Jahrzehnten verfolgt. Die steuerliche
Benachteiligung von verheirateten Paaren ist endlich zu beseitigen. Damit
werden die Familien und der Mittelstand gestärkt. Der Zentralvorstand empfiehlt
den Delegierten einstimmig ein überzeugtes JA. Zu den beiden anderen
Abstimmungsvorlagen vom 28. Februar 2016 hat die Delegiertenversammlung bereits
früher die Parole gefasst. Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels wird klar
unterstützt. Ebenso klar wird die Spekulationsstopp-Initiative der JUSO
abgelehnt. [3]
[1] Quelle: Der Freitags-Kommentar vom 22. Januar 2016 von
Ulrich Schlüer, Verlagsleiter ›Schweizerzeit‹ http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/theoretisch_denkbar-2536
[2] http://eu-no.ch/news/bundesraetliches-gross-tun-als-ob_111 21. 1. 16
Überparteiliches Komitee - Nein zum schleichenden EU-Beitritt
[3] SVP-Mitteilung vom 23.
1. 16
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