Sommarugas »Volksrepublik Schweiz« - Enteignungen zugunsten von Migranten 01.05.2016 20:12
Mit dem Begriff Volksrepublik, »Volksherrschaft des Volkes«, tarnten die
Kommunisten,
solange das Sowjet-Imperium seine Furcht einflössende Herrschaft zu behaupten
vermochte, ihre uneingeschränkte Diktatur, die konsequente Entmachtung und Entrechtung
von Völkern und Bürgern. Das Gegenteil einer Volksrepublik ist die auf
rechtsstaatlichem Fundament aufgebaute Demokratie mit ihrer vom Volk
demokratisch geschaffenen Rechtsordnung, die Freiheitsrechte und
Einflussmöglichkeiten der Bürger ebenso garantiert wie die Gewaltentrennung.
Einspruchsgewährleistung Zum
Rechtsstaat gehört auch, dass sich die Bürger zur Wehr setzen können, wenn
Vorgänge oder Vorhaben in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft die eigene Freiheit
oder das persönliche Eigentum zu beeinträchtigen drohen. Das gilt insbesondere
für das Baurecht. Ein Bürger muss sich Bauten, die der demokratisch
beschlossenen Bauordnung nicht entsprechen, nicht gefallen lassen. Er kann
dagegen den Rechtsweg beschreiten. Bundesbern musste in der Vergangenheit
mehrfach erfahren, dass von der Bundesverwaltung gewünschte Bauten zur
Unterbringung von Migranten in betroffenen Gemeinden auf Widerstand stiessen.
Und dass sich das Justizdepartement diesem Widerstand beugen musste. Solches
will sich Frau Sommaruga, Chefin des Justizdepartements, offensichtlich nicht
länger gefallen lassen.
Asylgesetz-Revision
schafft Enteignungsmöglichkeit Deshalb will sich Frau Sommaruga mittels jener
Asylgesetz-Revision, über welche das Volk am 5. Juni zu entscheiden hat, ein sehr
weitgehendes Enteignungsrecht sichern – für Enteignungen zugunsten von
Migranten auf Kosten hiesiger Gemeinden, hiesiger Bürger, langjähriger Mieter
oder Grundeigentümer. Eine derartige Eigentumsbeschlagnahme soll gleiche
Priorität erhalten wie Enteignungen zugunsten unabdingbar notwendiger
Einrichtungen für die Landesverteidigung oder auch für die Erstellung
öffentlicher Verkehrsanlagen (Bahnlinien, Autobahnen usw.). Die Verfahren, die
Bundesbern durchsetzen möchte, sehen ein wahrhaft spektakuläres Vorgehen vor,
ein Vorgehen, wie es Volksrepubliken abgeschaut worden sein könnte.
Plangenehmigung Neu- oder
Umbauten beginnen mit Planungen. Dazu legt das revidierte Asylgesetz ein neues ›Plangenehmigungs-Verfahren‹ fest. Es soll dem Departement Sommaruga das Recht einräumen,
Ansprüche für den Bau und die Nutzung von Liegenschaften für Migranten zu
stellen. Damit kann das Departement Sommaruga fortan sich selbst, also das
gleiche Departement Sommaruga beauftragen, eine Planung einzuleiten. Der
Entscheid über das Ergebnis dieser Planung soll dem Departement Sommaruga
vorbehalten werden – dem gleichen Departement, das mittels Anspruch die Planung
eingeleitet und damit auch durchgeführt hat. Den vom Entscheid des Departements
Sommaruga Betroffenen bleibt weiterhin ein Recht auf Einsprache erhalten. Die
Einsprache wäre beim Departement Sommaruga anzubringen. Über die Annahme oder
Ablehnung - z.B. aufgrund mangelhafter
Begründung der Einsprache - würde das
Departement Sommaruga entscheiden. Eine akzeptierte Einsprache würde
anschliessend dem Departement Sommaruga zur Behandlung übergeben. Den Entscheid
über die Einsprache würde schliesslich das Departement Sommaruga treffen. Der
Beschwerdeführer wäre ohnmächtiger Zuschauer eines Vorgangs, bei dem der
Verursacher der Beschwerde gleichzeitig allmächtiger Richter über die
Beschwerde wäre. Zugegeben: Wären materielle Ansprüche Teil der Beschwerde,
bliebe dem Beschwerdeführer immerhin ein Rekursrecht zum Weiterzug des
Verfahrens ans Bundesverwaltungsgericht, allenfalls gar ans Bundesgericht.
Abgekürztes
Verfahren Das
Gesetz – so es der Souverän am 5. Juni annimmt – überlässt den Entscheid, ob
für die Plangenehmigung wegen angeblich geringfügiger Auswirkungen allenfalls ein
abgekürztes Verfahren gewählt werden kann, dem Departement Sommaruga. Gestattet
das Departement Sommaruga dem Departement Sommaruga das abgekürzte Verfahren,
dann wäre es von Ausschreibungen befreit. Es müsste nur noch die direkt
Betroffenen orientieren. Möchten diese Direktbetroffenen Einsprache erheben,
kommt das eben beschriebene Einspracheverfahren zum Zug, das die
uneingeschränkte Entscheidungskompetenz dem Departement Sommaruga überlässt.
Enteignung Das revidierte
Gesetz wird dem im Departement Sommaruga angesiedelten Staatssekretariat für
Migration sodann die Kompetenz einräumen, für die Errichtung oder Nutzung von
Liegenschaften durch Migranten die Enteignung von Liegenschaften oder
Grundstücken zu verlangen. Das Enteignungsgesuch hat dieses Staatssekretariat
bei seiner vorgesetzten Stelle, dem Departement Sommaruga, einzureichen. Die
Ermächtigung, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, ist also dem Departement
Sommaruga vorbehalten. Betroffene haben dabei das Recht, gegen den
Ermächtigungsentscheid Einsprache zu erheben. Ihre Einsprache haben sie beim
Departement Sommaruga anzubringen. Das Departement Sommaruga entscheidet über
die Zulassung der Einsprache. Fällt der Entscheid positiv aus, ist das Departement
Sommaruga zur materiellen Prüfung der Einsprache verpflichtet. Der sich daran
anschliessende Entscheid über die Einsprache ist dem Departement Sommaruga
vorbehalten. Wer dagegen Rekurs erheben will, hat diesen beim Departement
Sommaruga anzubringen. Über die Zulassung eines Rekurses entscheidet das
Departement Sommaruga. Wird auf Zulassung entschieden, hat das Departement
Sommaruga die Einsprache inhaltlich zu behandeln. Den Entscheid über die
Einsprache trifft wiederum das Departement Sommaruga. Enthält das
Rekursbegehren auch Entschädigungsforderungen, dann ist immerhin ein Weiterzug
des Departementsentscheids ans Bundesverwaltungsgericht, gegebenenfalls auch
ans Bundesgericht möglich. Einseitigere, ja skrupellosere
Kompetenz-Anhäufung, als sie sich das Departement Sommaruga mit der Revision
des Asylgesetzes zuschanzen will, kann man sich kaum mehr vorstellen.
Weshalb die
Revision? Ins
Gewicht fällt dabei, dass die Masseneinwanderung, welche die Revision des
Asylgesetzes überhaupt nötig macht, eindeutig das Resultat der Nicht-Umsetzung
sowohl der Ausschaffungs-Initiative als auch der Initiative gegen die
Masseneinwanderung ist. Das im Blick auf die Nicht-Vornahme dieser Umsetzung
seinen Dienst der Schweiz gegenüber verweigernde Departement Sommaruga versucht
sich also mit der Revision des Asylgesetzes sozusagen die geballte Macht über
alle Folgemassnahmen, die aufgrund der bundesrätlichen Passivität hinsichtlich
der sich ungebremst fortsetzenden Masseneinwanderung erforderlich werden, zu
sichern, bis hin zur Enteignung von Eigentum in heutigem Besitz von Kantonen,
Gemeinden und Privatpersonen.
Das in
der Verfassung jedem Bürger gewährleistete Recht auf Eigentum würde damit in
bedenklichem Ausmass ausgehöhlt. Und dies mit Verfahren, wie sie in Volksrepubliken
unseligen Angedenkens an der Tagesordnung waren. Das die Verfassung verletzende
Nicht-Handeln des Departements Sommaruga gegenüber der Masseneinwanderung nimmt
dessen Chefin zum Anlass, sich zur Herrin über Enteignungsverfahren
aufzuschwingen, wie man sie in vergleichbarer Form bisher nur aus Diktaturen
gekannt hat.
Die Masseneinwanderung
setzt sich ›dank‹ bundesrätlicher Dienstverweigerung ungebremst fort: Gute Nacht
Rechtsstaat! Gute Nacht Demokratie! [1]
Immer schneller in
die ›Hängematte‹
unseres
Staates schreibt Nationalrat
Bruno Walliser, Gemeindepräsident von Volketswil [2]. Trotz der vielen
abgelehnten Asylentscheide finden kaum mehr Rückführungen statt. Auch tauchen
viele Asylanten mit negativem Asylentscheid in unserem Land unter. Für viele
Gemeinden tickt langsam aber scheinbar unaufhaltsam die finanzielle
Sozialhilfe-Zeitbombe. Die Rückführungen und kontrollierten Ausreisen
stagnieren, dies trotz der in unserem Land sprunghaft angestiegenen Asylzahlen
der letzten Jahre. 2015 reisten nur rund
9'000 Personen aus oder konnten ausgeschafft werden. Dies entspricht gerade einmal
23 % bei knapp 40'000 Asylgesuchen.
Kaum integrierbar Die
Mehrheit der Asylsuchenden ist weder in die Gesellschaft, noch in den Arbeitsmarkt
integrierbar. Unsere christlich geprägte Kultur wird immer mehr unterwandert. Nach
5 bis 7 Jahren in der Schweiz bezahlt nicht mehr der Bund für die Asylbewerber,
sondern die Kantone und Gemeinden über die Sozialhilfe. Doch auch zuvor,
solange der Bund noch zahlt, zahlen in Wirklichkeit wir es mit unseren
Steuergeldern. Das geht in der Diskussion fast vergessen.
Endstufe Sozialhilfe Im Jahr
2012 waren Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene zu über 82 % von der
Sozialhilfe abhängig. Die grosszügige Schweizer Unterstützung umfasst nicht nur
die Sozialhilfe, sondern auch weitere Leistungen in den Bereichen Krankenkasse,
Zahnarzt, Sprachkurse, Schulen, Berufsausbildung usw. Unser Sozialsystem ist
nicht für diese Personengruppe geschaffen worden, die nie Steuern und Abgaben bezahlt
hat. Für die Gemeinden bedeutet dies Ausgaben in Millionenhöhe für die
Sozialhilfe, anstatt für Bildung und den Unterhalt sowie den Ausbau der
Infrastruktur. Die Revision des Asylgesetzes macht aus Schweiz eine ›Wohlfühloase‹ für Asylsuchende.
Die Asylgesetzrevision,
über welche wir am 5. Juni abzustimmen haben, dient der gewaltig wachsenden
Asylindustrie in unserem Land und schafft eine solche -neue ›Wohlfühloase‹ für die Asylsuchenden, einen Gratis-Rechtsbeistand inklusive. Das
eigentliche Problem wird nicht angegangen. Die meisten Asylbewerber
können es sich mit dem Status ›vorläufig
aufgenommen‹ in der Hängematte
unseres Sozialstaates gemütlich machen. Ausweisungen und Rückführungen finden, wie gesagt, so gut wie keine statt.
Auch Rückflügen ins Heimatland zwecks Heirat und Familiennachzug steht
oftmals nichts im Wege. Zum Teil noch mit Unterstützung fleissiger
Asylsozialarbeiter. Die Kundschaft wird gut behandelt! Am Schluss landen die
allermeisten in der Sozialhilfe der Wohngemeinde.
Und dies für
Generationen.
Aus
diesem Grund:
am
5. Juni unbedingt Nein zur Asylgesetz-Revision stimmen
[1] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/sommarugas_volksrepublik_schweiz-2666 Der Freitags-Kommentar vom
29. April 2016 von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter «Schweizerzeit» [2] https://www.svp.ch/aktuell/editorials/immer-schneller-in-die-haengemattee2809c-unseres-staates/ 27. 4. 16
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