EU - Was wir von Brüssel zu erwarten haben 05.06.2016 21:50
Wie die EU-Kommission und das EU-Parlament allen EU-Mitgliedsstaaten vertragswidrig gesellschaftliche Vorstellungen aufzwingen wollen,
geht aus der nachfolgenden Zusammenfassung hervor. Mit einem neuen politischen Überwachungsmechanismus will das EU-Parlament in Zukunft diejenigen Staaten an den Pranger stellen, deren Bevölkerung sich durch Volksentscheide oder durch Parlamentswahlen einer Anpassung an Werte und Normen der EU widersetzt. Es kann sich auch um künftige Werte handeln, die vom EU-Parlament erst bestimmt werden. Damit umgeht das EU-Parlament die in Artikel 7 des EU-Vertrags
vorgesehene Prozedur, die zum Entzug der Stimmrechte bei schwerwiegenden
Verletzungen von Menschenrechten führen kann, und versucht, sich unmittelbar
als Richter über die Mitgliedsstaaten zu erheben. Der Innenausschuß
des EU-Parlaments hat dafür eine Initiative für einen ›integrierten
Mechanismus für die systematische, objektive und vollständige Überwachung aller
Mitgliedsstaaten der EU und ihrer Organe‹ auf den Weg gebracht [Dokument
2015/2254 INL vom 5. April 2016]. Er wirkt parallel zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
EuGH und besteht aus einem ›Anzeiger‹, einem ›Semester‹ und ›länderspezifischen
Regelungen‹. Ein 66-köpfiges
Expertengremium unter der Leitung der EU-Grundrechteagentur verfolgt
halbjährlich die Entwicklungen in den Mitgliedsstaaten und teilt die
Mitgliedsstaaten nach dem Ampelsystem in ›konform‹ (grün) und ›Rebell‹ (rot) ein; in der Folge diskutiert Brüssel
mit den rebellischen Mitgliedsstaaten. Länderspezifische Empfehlungen sollen
diesen zur ›EU Compliance-Kultur
im Bereich Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit‹ verhelfen.
Der Widerstand der Bevölkerung vor allem in zentraleuropäischen
Mitgliedsstaaten gegen den Regulierungseifer der EU in Wertefragen soll also nicht
durch ordentliche Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH, sondern durch einen
politisierten Parallelmechanismus gebrochen werden.
Diese neue Überwachungskultur illustriert die zunehmende
Entfremdung zwischen der EU und den vormals kommunistischen Mitgliedsstaaten in
angeblich nicht verhandelbaren ethischen Fragen. Allerdings fehlt der EU für
letztere eine Basis. In manchen Ländern, zum Beispiel Deutschland, ist das die
unantastbare Menschenwürde [Artikel 1 GG]. Solch eine Grundlage setzt ein
gemeinsames Menschenbild voraus; die EU ist jedoch bei dem Versuch, sich auf
ein gemeinsames
Menschenbild zu einigen, gescheitert. Nicht die zentrale Bedeutung der
Personalität des Menschen - ein geistiges
Erbe Europas, das übrigens in der Konvention für Menschenrechte des Europarates
seinen Niederschlag gefunden hat - ist
heute das Fundament der EU, sondern der ›Konsument‹, der ›Markt‹ und nicht näher
definierte und empirisch nachweisbare Minderheiten. Ohne ein klar definiertes
Menschenbild ergeben jedoch ›Antidiskriminierung‹,
›Grundrechte‹, ›Demokratieverständnis‹ und ›Werte‹ keinen Sinn, was
konkrete Auswirkungen auf die Definition von Ehe,
Familie und Elternrechte, auf die Umsetzung der Gender-Ideologie, die Akzeptanz
›sexueller
Orientierungen und Identitäten‹ und den Schutz des menschlichen Lebens vom Beginn bis zum
natürlichen Ende hat. Anders als bei Sachfragen sind in diesen Bereichen verbindliche
Kompromisse zwischen den Mitgliedsstaaten nicht möglich, weil das Fundament
fehlt. Den Staatschefs dürfte das bekannt sein. Sie wissen auch, daß die ordentliche
Prozedur für den Entzug der Stimmrechte im Ministerrat nach Artikel 7
EU-Vertrag sehr kompliziert ist und daß derzeit
in keinem EU-Mitgliedsstaat ›schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen‹
festgestellt werden können. Außerdem gilt bei Antidiskriminierungsfragen das
Einstimmigkeitsprinzip im Rat. Daher versucht das EU-Parlament nun auf eigene
Faust, eine institutionelle Steuerung von sozialen Werten und Normen
festzulegen. Die Idee der immer weiteren Angleichung der Lebensbedingungen und
Lebensvorstellungen von 500 Millionen Menschen ist bei vielen Brüsseler
EU-Beamten nach wie vor wirkmächtig. Mit dem neuen Instrument könnte der
zunehmende Widerstand in den zentraleuropäischen Mitgliedsstaaten gegen die
ideologische Bevormundung der EU gebrochen werden.
Geht es nach dem EU-Parlament, so sollen sich alle
Mitgliedsstaaten in gesellschaftlichen Wertefragen einem gemeinsamen Kompromiß
anpassen, ebenso in wirtschaftlichen Sachfragen. Dafür finanziert die
Kommission eine Reihe von LGBT- und Gender-Lobbyisten, die politische
Konfliktfelder mit den Mitgliedsstaaten in Wertefragen aufzeigen und solche zum
Teil auch selber konstruieren. Junckers erster Vizepräsident wünscht zum
Beispiel für Polen dessen »Erlösung von der
immerwährenden Unterdrückung der katholischen Kirche in Familienfragen«. Namens der Juncker-Kommission sagte Frans Timmermans im
Juni 2015: »Ich glaube auch, daß die EU-Kommission weiter darauf bestehen sollte, daß alle EU-Mitgliedstaaten die Homo-Ehe vorbehaltlos
anerkennen. Auch wenn manche Mitgliedsstaaten die gleichgeschlechtliche Ehe in
ihrem eigenen Land nicht eingeführt haben, sollten sie zumindest den Anstand
haben, die Homo-Ehe anderer Länder anzuerkennen.« Eine mit der Politik der gegenseitigen diskriminierungsfreien
Anerkennung von Personenstandsurkunden (beispielsweise standesamtliche
Hochzeitsurkunden) kombinierte Arbeitnehmerfreizügigkeit ist für die Kommission
wichtiger als das nationale Recht der Mitgliedsstaaten, eigenständig über die
Anerkennung der Homo-Ehe in ihrem Land zu befinden.
Diese Einstellung berührt auch das Verständnis von Demokratie. Der
Sozialdemokrat Timmermans beschreibt seines so: »Wir
wollen unsere Sichtweise nicht denjenigen Europäern aufzwingen, die unsere
Sichtweise nicht teilen. Aber wir glauben inbrünstig daran, daß das, was bereits in einigen Nationen Europas entdeckt
wurde, allen anderen Nationen nicht vorenthalten werden darf.« Justiz-Kommissarin Vera Jourova legte daraufhin eine ›Liste der
Vorhaben der EU Kommission zur Förderung der LGBTI-Rechte‹ vor. Darin
wird in 6 Kapiteln dargelegt, wie die EU-Kommission besondere Rechte für
gleichgeschlechtlich lebende Menschen aller Altersgruppen, ganz besonders
jedoch für Menschen mit wechselnden Geschlechtsidentitäten und
Transgendermenschen, durchdrücken will. In dem Dokument wird auch dargelegt, daß die Juncker-Kommission bewußt auf den Gruppendruck im Ministerrat setzt: Mitgliedsstaaten, deren
Bevölkerung weiterhin ein traditionelles Familienbild als beste Voraussetzung
für die nachhaltige Entwicklung ansehen, sollen solange durch den Gruppendruck
anderer Staaten eines Besseren belehrt werden, bis sie einknicken. Die
christdemokratischen Kommissare Oettinger (CDU) und Hahn (ÖVP) schweigen
bislang dazu.
Mit Volksentscheiden wollen manche zentraleuropäischen
Mitgliedsstaaten den Einfluß der EU begrenzen.
Volksentscheide oder Einzelgesetze für den Familienschutz gab es 2009 in
Litauen, 2012 in Slowenien, 2013 in Kroatien, 2015 in Rumänien und in der
Slowakei. Aber auch in Westeuropa regt sich Widerstand. Gegen die Einführung
der Homo-Ehe gingen in Frankreich Millionen Familien auf die Straßen, die
Familienschutz-Bewegung ›La Manif Pour Tous‹ etablierte sich zum gesellschaftlichen
Faktor in Frankreich. 2014 verschärfte die konservative Regierung in Spanien
das Abtreibungsgesetz. Die EU-Bürgerinitiative zum Lebensrechtsschutz ›1-von-uns‹ erlangte
2013 einen überragenden Erfolg, doch die EU-Kommission zeigte den Bürgern die
kalte Schulter und weigert sich, geltende Rechtsprechung des EuGH [C-34/10]
anzuwenden und mithin Abtreibung und embryonale Stammzellenforschung nicht mehr
aus dem EU-Haushalt zu finanzieren. Die Initiatoren ließen nicht locker, der
Fall landete vor dem EuGH. Jetzt läuft eine offizielle EU-Bürgerinitiative zum
Familienschutz ›Mutter, Vater, Kinder‹ in allen Mitgliedsstaaten. Im Protokoll
der Kommissions-Sitzung am Tage der Zulassung dieser Initiative ist die
Verachtung der Kommissare für diese Bürger und ihr Engagement zu spüren.
Auch politische Stellungnahmen lassen aufhören. Der ungarische
Parlamentspräsident, Laszlo Köver, gab 2015 zu Protokoll: »Wir
lehnen die Gender-Ideologie ab. Wir wollen nicht, daß Ungarn ein Land wird, in dem feminisierte Männer die
Frauen nachmachen, und Frauen ihre Kinder und Familie als Hindernisse der
Selbstverwirklichung fürchten. Wir lehnen das ab, weil es zu einer Gesellschaft
ohne Zukunft führt.« Ungarn und Polen blockierten
gemeinsam eine Verordnung im Ministerrat zu Vermögensauswirkungen für
eingetragene Partnerschaften. Diese Verordnung hätte über das Prinzip der
gegenseitigen Anerkennung von Zivilstands-Urkunden die Homo-Ehe EU-weit durch
die Hintertür eingeführt. Nun versucht das EU-Parlament, die Selbstbestimmung
der Mitgliedsstaaten in diesen gesellschaftspolitischen Bereichen durch den
neuen Überwachungsmechanismus zu umgehen und auszuhöhlen.
Quelle: Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. http://www.i-daf.org/aktuelles/aktuelles-einzelansicht/archiv/2016/05/27/artikel/das-diktat-wie-kommission-und-parlament-allen-eu-staaten-vertragswidrig-gesellschaftliche-vorstellu.html
27. 5. 2016
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