Stopp der Gewalt gegen Polizisten 24.07.2016 20:52
Die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt seit Jahren zu und hat mittlerweile
derart
alarmierende Ausmasse angenommen, dass auf politischer Ebene schleunigst
gehandelt werden muss. Die Vereinigung sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE unterstützt
darum aktiv die Unterschriftensammlung des Tessiner Vereins ›Amici delle Forze di Polizia Svizzere‹ AFPS, welcher mittels einer Petition
schärfere Strafen bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte erwirken
will.
Hier
können Sie die Petition noch bis September 2016 direkt online unterzeichnen:
www.art-285.ch/petizione
Die
Online-Petition im vollen Wortlaut lesen:
Download PDF [143 KB]
Die Fakten sind erschreckend: Die Zahl
der polizeilich registrierten Straftaten im Bereich ›Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285)‹ hat von 2009 bis
2015 um 19,5 % zugenommen [1]. Das ergibt 18.235 polizeilich registrierte Fälle
innert 7 Jahren. Bei einem Polizeibestand von 18.300 per Anfang 2016 [2] ergibt das in den letzten 7
Jahren ein Vorfall pro Polizist. Eine nachhaltige Trendumkehr ist nicht in
Sicht. Allein zwischen 2014 und 2015 haben die registrierten Straftaten gemäss
Art. 285 StGB um 9,4 % zugenommen. Heute gehört es zur traurigen Realität, dass
fast jeder dritte Polizeibeamte in seinem beruflichen Alltag einmal Opfer von
körperlicher Gewalt wird. [3] Laut Max
Hofmann, Generalsekretär des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB, hat
die zunehmende Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten vorwiegend ›mitdem gesunkenen
Respekt gegenüber jeglicher Autorität zu tun‹ [4]
Polizeibeamte
als Prügelknaben Polizisten
und Polizistinnen werden überdurchschnittlich oft an Demonstrationen, bei
Festnahmen oder bei Personenkontrollen angegriffen. Bei der Täterschaft handelt
es sich überdurchschnittlich oft um männliche Personen, die unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss stehen, psychische Auffälligkeiten zeigen und der Polizei
bereits bekannt sind. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist im Übrigen
kein ›typisches Jugenddelikt‹: Die Täter sind häufig älter als 25
Jahre. Mit Gewalt und Drohungen konfrontierte Polizeibeamte haben dabei mit
allem zu rechnen: Die Bandbreite reicht von Beschimpfung, Pöbeleien bis zum
Tötungsversuch. Der Staatsdiener in Uniform als Prügelknabe und Freiwild:
Leider kein Einzelfall. Schweizer Polizisten haben heute zu akzeptieren, dass
ihr Berufseinsatz beträchtliche gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann.
Eine Auswahl
real existierender Fälle:
- Ein Polizist klagt über anhaltendes nervtötendes
Dauersausen im Ohr: Tinnitus, da gewaltbereite Fussballfans eine explodierende
Petarde nach ihm warfen.
- Ein Polizist kriegt im Rahmen seines
Einsatzes am 1. Mai von Demonstranten einen Stein an den Kopf geworfen.
Diagnose: Schädelbruch. Sein Leben ändert sich um 180 Grad.
- Polizisten werden bei einem Einsatz bei der
Berner Reithalle schwer verletzt.
- Kriminelle merken sich die Namen der
Polizeibeamten, um sie und ihre Angehörigen später zu bedrohen.
Öffentliche
Vorverurteilung Abgesehen
von den gesundheitlichen Schäden kommen bei solchen Vorfällen die psychischen
Belastungen hinzu, welche auch das Umfeld von Polizeibeamten betreffen. Daneben
erschweren zunehmender öffentlicher Druck und zuweilen ein in eine ungerechtfertigte
Vorverurteilung gipfelndes Misstrauen die polizeiliche Arbeit massiv. Es
braucht häufig nicht mehr viel, bis Polizisten ›wegen überharten Vorgehens‹
gegen Kriminelle, z.B. bei Drogenrazzien oder Personenkontrollen und illegalen
Demonstrationen, selber in Gefahr geraten, an den öffentlichen Pranger gestellt
zu werden. Die Folgen: In den Polizeikorps macht sich Unsicherheit breit und im
Zweifel wird eher weniger durchgegriffen.
Wie
Polizisten zuweilen öffentlich vorverurteilt werden, dafür steht folgendes Beispiel:
Im Juni 2015 verfügte das Zürcher Obergericht einen Schuldspruch gegen zwei
Polizisten, die 2011 in Schlieren einen Randständigen verprügelt und verletzt
haben sollen. Laut NZZ Online vom 30. März 2016
[5] »stützte sich das Obergericht in
seinem Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung massgeblich auf
die Aussagen des vermeintlichen Opfers, obwohl es diesem selber einen
notorischen Hass auf Polizisten sowie einen Hang zu filmreifen Dramatisierungen
attestierte. So will der Mann »von den Polizisten ›gefoltert‹ und am
helllichten Tag durch die Strassen gehetzt worden sein.« Im Frühjahr 2016
widersprachen die Bundesrichter in Lausanne dem Obergericht vehement und hoben
das Urteil auf. Das Bundesgericht fand den Schuldspruch ›unerfindlich‹, ›völlig abwegig‹ und ›nicht
nachvollziehbar‹. Für die Polizisten
kommt diese Rehabilitierung freilich zu spät. Obwohl bis heute nicht
rechtskräftig verurteilt, waren die Konsequenzen für beide gravierend. NZZ
Online schreibt dazu: »Der eine verliess das Korps freiwillig und wechselte in
die Privatwirtschaft. Der andere ist im Juni 2015 von der Gemeinde Schlieren
entlassen worden, um das, wie es hiess, ›Vertrauen
in die Polizeiarbeit‹ zu wahren. Die
lokale Presse hatte wiederholt gefragt, warum der Beamte weiterbeschäftigt
werde. Und ob die Gemeinde damit Polizeigewalt nicht bewusst hinnehme - als
Kavaliersdelikt. Andere Journalisten zogen gar Parallelen zur Polizeigewalt in
den USA.«
Widerstand
aus dem Tessin Anfang
2015 ereignete sich in Paradiso TI ein besonders schwerwiegendes
Gewaltverbrechen an zwei Polizisten [6]. Wegen einer Parkbusse wird einer der beiden
Polizeibeamten von einem aggressiven Autofahrer umgefahren. Es erwischt ihn
voll an der Schulter. Der Polizist wird meterweit geschleudert, landet hart auf
dem Asphalt; er kommt mit Prellungen und Schürfwunden ins Spital. Der andere
Polizist kann zur Seite springen; sonst wäre auch er überfahren worden. Schon
zuvor sorgten im Kanton Tessin Attacken gegen Polizisten für Aufsehen. Ende
Dezember 2014 wurde in Lugano ein Beamter verprügelt, nur weil er als Polizist
zu erkennen war. In Brissago eskalierte im Februar 2015 die nächtliche
Kontrolle eines Taxifahrers. Als sich ein Beamter ins Auto lehnt, gibt der
Fahrer Gas, schleift den Polizisten 30 m mit. Auch hier hat das Opfer grosses
Glück. Es wird nur leicht verletzt. Daraufhin schloss sich eine bunte Gruppe
von Persönlichkeiten zusammen, um als ›Zeichen
ihrer gemeinsamen Beunruhigung über das, was einigen Polizisten (von Gemeinden
und Kantonen) immer wieder widerfährt, die wertvolle und nicht ersetzbare
Arbeit der Ordnungskräfte zu unterstützen.‹
Sie gründeten den gemeinnützigen Verein ›Amici delle Forze di Polizia Svizzere‹ AFPS. Der Verein lancierte im Januar 2016 zusammen mit dem
Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB und dem Verband der Tessiner
Gemeindepolizeien eine dreisprachige Online-Petition zur Verschärfung des
Strafmasses bei ›Gewalt und Drohung
gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB).
Die Petition
jetzt unterzeichnen! Die
Petition strebt an, Art. 285 StGB dahingehend anzupassen, dass bei
Zuwiderhandlungen in jedem Fall eine Mindest-Freiheitsstrafe von 10 bis 30
Tagen gilt, statt wie bisher eine Geldstrafe. Die Vereinigung sifa-SICHERHEIT
FÜR ALLE hält diese Forderung für richtig und unterstützt daher die
Online-Petition zur Verschärfung des Artikels 285 StGB. Wer Polizeibeamte
schikaniert oder gar Gewalt gegen sie anwendet, soll eine Strafe erhalten, die
richtig weh tut! [7]
Chance vertan - Parlament lehnt Grenzschutz-Petition der SIFA
ab Am
16. November 2015 reichte sifa-SICHERHEIT FÜR ALLE zuhanden der Parlamentsdienste
die Petition ›Unsere Grenzen wieder
selber schützen‹ in Bern ein. Innert
kurzer Zeit hatten über 8.000 Personen das Volksbegehren unterzeichnet. In der
Sommersession 2016 wurde die Petition nun im Ständerat und Nationalrat behandelt.
Die Räte haben beschlossen, ›der
Petition keine Folge zu geben‹.
Damit wurde klar verpasst, die richtigen Massnahmen gegen die ganz Europa und
die Schweiz weiterhin stark betreffende unkontrollierten Einwanderungsströme zu
treffen.
Wie
der sifa am 23. Juni 2016 mitgeteilt wurde, entschied das Parlament am 16. Juni
(Ständerat) beziehungsweise am 17. Juni 2016 (Nationalrat), die Petition
abzulehnen. Zuvor hatten sich die Sicherheitspolitischen Kommissionen (SiK) des
Nationalrats (am 26. Januar) beziehungsweise des Ständerats (am 17. Mai 2016)
mit der Grenzschutzpetition der sifa befasst. Die SiK-Nationalrat beantragte
dem Parlament mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition keine Folge zu
geben, die SiK-Ständerat beantragte dasselbe mit einem Stimmenverhältnis von 9
zu 2.
Die
sifa-Petition fordert im Wortlaut: »Zum
Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung sind unsere Landesgrenzen wieder durch
unser Grenzwachtkorps - notfalls durch
die Armee verstärkt - zu schützen und zu
sichern. Uns ist bewusst: Diese Forderung widerspricht dem
Schengen/Dublin-Konzept. Doch das Schengen/Dublin-Abkommen, welches Europa vor
illegaler Einwanderung schützen müsste, ist längst zusammengebrochen. Ganz
Europa hat die Folgen dieser EU-Fehlleistung zu tragen. Der Bundesrat hat dafür
zu sorgen, dass das Schengen/Dublin-Konzept endlich realitäts- und
bedrohungsgerecht revidiert wird. Bleiben seine Bemühungen erfolglos, ist
Schengen/Dublin durch die Schweiz zu kündigen.«
Blindes
Vertrauen in Schengen In
den Erwägungen der SiK-Nationalrat wird festgehalten: »Die Mehrheit der Kommission stellt sich gegen die Kündigung des
Schengen-Abkommens, da dadurch Wirtschaftsströme stark behindert und die Schweiz
isoliert würden. Sie weist auf die wirtschaftlichen Vorteile des Abkommens
sowie auf den Zugang zum Schengener Informationssystem (SIS) hin. Ohne diesen
Zugang wäre die schweizerische Sicherheitslage erheblich beeinträchtigt.«
Leider
unerwähnt lassen die Kommissionsmitglieder, dass das Schengen-Abkommen in ganz
Europa längst zur Makulatur verkommen ist, da etliche EU-Staaten - darunter Ungarn, Deutschland, Frankreich,
Österreich, Belgien, Dänemark und Schweden -
längst wieder Grenzkontrollen eingeführt haben und angesichts der
anhaltenden Völkerwanderung nach Europa auch nicht gedenken, diese zu stoppen.
Das Schengen-Abkommen ist nicht mal mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt
ist. Es ist unverantwortlich und fahrlässig, wenn sich die Schweiz als nunmehr
bevorzugtes Zielland für Abertausende von Armutsmigranten aus dem Nahen Osten
und Afrika auf Schengen verlässt und das Grenzwachtkorps nicht mit den dringend
benötigten Mitteln ausrüstet.
Grenzkontrollen
sind wirtschaftsfreundlicher als eine unkontrollierte Einwanderung Bezüglich
der Behinderung der Wirtschaftsströme, welche systematische Grenzkontrollen
angeblich verursachten: Die SiK-Nationalrat scheint keine Kenntnis von der
Mitte April 2016 veröffentlichten umfangreichen Studie des renommierten
deutschen ›ifo Instituts für
Wirtschaftsforschung‹ zu haben. Die
Wirtschaftsforscher kamen zu dem Schluss, dass die Wiedereinführung von
Personenkontrollen an sämtlichen Grenzen des Schengenraums wesentlich günstiger
käme als unkontrollierte Einwanderung. Die Kosten aus Handelsrückgängen ›machen nur einen kleinen Teil jener
Summen aus, die durch unkontrollierte Massenzuwanderung entstehen könnten‹.
Die
angeblichen Vorteile des Schengener Informationssystems (SIS) in den Bereichen
Asyl (Dublin-Abkommen) fallen de facto ganz dahin, da die in die
Schengen-Mitgliedsstaaten einwandernden Armutsmigranten von unseren
Nachbarstaaten bekanntlich entweder gar nicht oder in nicht ausreichendem Mass
registriert werden.
Die sifa
bleibt am Thema dran Die sifa zeigt sich über die in Bundesbern
vorherrschende Blauäugigkeit, welche der Ablehnung der Petition ›Unsere Grenzen
wieder selber schützen‹ zugrunde liegt, entsprechend enttäuscht.
Nichtsdestotrotz bleibt die sifa ihrem Mitglieder-Auftrag treu und wird sich
auf demokratischem Wege weiterhin für einen wirkungsvollen Schutz der
Landesgrenze einsetzen. Nachdem in den eidgenössischen Räten auch die
parlamentarische Initiative ›Stärkung der Sicherheit. Wiedereinführung und
Verstärkung der Grenzkontrollen‹ von Nationalrat Lukas Reimann ebenfalls in der
Juni-Session 2016 auf Ablehnung gestossen ist, wird es wohl am Volk liegen, in
dieser Frage die Richtung zu weisen. Der Text für eine eidgenössische
Volksinitiative ist jedenfalls bereits fertig formuliert. Wann der richtige
Zeitpunkt für den Start einer Volksinitiative ist, muss allerdings erst noch
beurteilt werden. [8]
sifa-Blaulicht Postfach
54 8416 Flaach Tel. 052 301 31 00 info@sifa-schweiz.ch sifa-Blaulicht-Bulletins
sind abrufbar unter www.sifa-schweiz.ch
[1]
Bundesamt für Statistik bfs.admin.ch [2] Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz [3] http://www2.srf.ch/sendungen/input/pruegelknabe-polizist-wo-sich-die-gewalt-gegen-polizisten-zeigt [4] Quelle:
«Schweizerzeit» - Ausgabe vom 13. November 2015 [5]http://www.nzz.ch/zuerich/angeblicher-fall-von-polizeigewalt-wie-zwei-polizisten-vorverurteilt-wurden-ld.10391 [6] http://www.blick.ch/news/schweiz/pruegelknabe-polizist-umgefahren-wegen-parkbusse-id3570581.html
[7] http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2016/stopp-der-gewalt-gegen-polizisten.html 14. 7. 2016 [8] http://www.sifa-schweiz.ch/blaulicht-1/archiv-2016/parlament-lehnt-grenzschutz-petition-der-sifa-ab.html 2. 7. 16
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