Despoten - Eine derart krasse Missachtung des Volkswillens ist neu. Die FDP gibt die Schweiz preis - Von Roger Köppel 25.09.2016 19:33
Seit bald drei Jahren setzen die Abstimmungsverlierer alles daran, das gegen ihren
Willen angenommene Volksbegehren gegen die Masseneinwanderung still und heimlich zu beerdigen. Der Bundesrat, die Linke, aber auch die bürgerlichen Parteien mit Ausnahme der SVP haben nie auch nur den Hauch eines Zweifels daran gelassen, dass eine verfassungsgemässe Inkraftsetzung des Zuwanderungsartikels für sie nicht in Frage komme. Krampfhaft, verbissen, ja mit schneidender Verachtung demokratischer Gepflogenheiten suchten die Verlierer deshalb nach einer Scheinlösung, die darin bestehen sollte, die von Volk und Ständen beschlossene eigenständige Steuerung der Zuwanderung auf legalem Weg wieder auszuhebeln. Diese Scheinlösung
wurde nun gefunden. Selbst Rechtsprofessoren, die der SVP nicht nahestehen,
sprechen mit Blick auf den Gesetzesentwurf von einer ›prekären Umsetzung‹.
Ein Jurist der Universität Bern vermutet, mit dem Vorschlag der
Staatspolitischen Kommission werde die Masseneinwanderungsinitiative zu
bestenfalls ›einem Prozent‹ verwirklicht.
Die Machtergreifung der Politiker wird von den meisten
Medien gnädig bis wohlwollend kommentiert. Vielen Redaktionen scheint der
Verfassungsbruch derart offensichtlich, dass man das aufsteigende Gefühl der
Peinlichkeit am besten dadurch dämpft, dass man gar nicht erst darüber
berichtet. Unbestritten ist: Eine derart krasse Missachtung des Volkswillens
ist neu. Gewiss: Schon früher gab es Verfassungsverkrümmungen, aber noch nie
wurde die Bundesverfassung so planvoll und hinterlistig ausser Kraft gesetzt.
Die Urheber des Staatsstreichs reden sich heraus. Sie sagen, schon beim
Alpenschutz und bei der Zweitwohnungsinitiative habe es freihändige Auslegungen
gegeben. Das stimmt zwar und ist unsauber, aber in beiden Fällen wurden unter
Einbezug der Initianten gutschweizerische Lösungen gefunden, die immerhin vom
Willen getragen waren, einen wechselseitigen Interessenausgleich zum Wohl der
Sache herbeizuführen.
Dieser Wille fehlte diesmal vollständig Die Abstimmungsverlierer bildeten von Beginn weg eine
parteiübergreifende nationale Front zur gezielten Abwürgung des ungewollten
Volksentscheids. Ist es Rache, ist es Rechthaberei, oder war es einfach dumpfer
Neid, der die Kommission dazu bewog, dem siegreichen Gegner eins auszuwischen?
Demokratie heisst: Mehrheit vor Wahrheit. Die Saboteure des Volkswillens
stellen ihre subjektive Wahrheit über die Mehrheit des Souveräns. Und natürlich
ist es eine Nichtumsetzung: Der Verfassungstext, dem die Bürger trotz massiver
Staats- und Parteienpropaganda zustimmten, fordert unmissverständlich eine ›eigenständige‹ Steuerung der Zuwanderung durch ›Inländervorrang‹, ›Höchstzahlen‹ und ›Kontingente‹. Nichts davon findet sich in der
Vorlage der Staatspolitischen Kommission. Selbst das, was als ›Inländervorrang‹ verkauft wird, ist keiner, denn der Bundesrat kann lediglich anordnen,
dass Unternehmen frei werdende Stellen bei den Arbeitsämtern melden, aber er
kann nicht verbindlich durchsetzen, dass auch Inländer angestellt werden. Alle
Massnahmen, die unsere Behörden über diese zahnlose Meldepflicht hinaus
ergreifen würden, wären vorher mit Brüssel abzusprechen und von der EU zu
bewilligen. Der Kniefall ist total, und er ist aussenpolitisch dumm. Jetzt
werden wir nie in Verhandlungen herausfinden können, wie weit Brüssel der
Schweiz bei der Personenfreizügigkeit entgegengekommen wäre. Eine
Kommissionsmehrheit ist bereit, die Waffen zu strecken, bevor die
Auseinandersetzungen richtig begonnen haben. Man kapituliert auf Vorrat.
Erneut.
Die Architektin dieser Unterwerfung heisst FDP Es ist tragisch, dass die Partei, die den unabhängigen
Bundesstaat 1848 gegen internationale Widerstände heldenhaft durchboxte, heute
an der Spitze derer steht, die diesen Staat, ein bemerkenswertes Erfolgsmodell,
durch die feige Unterwerfung unter eine dysfunktionale EU scheibchenweise
preisgeben. Die Kommissionsfreisinnigen um den windigen Juristen Kurt Fluri sind
mit ihren angstschlotternden Forderungen noch hinter die vorsichtigen Vorstösse
der Wirtschaft zurückgefallen. Die Verbände wären bereit gewesen, massvolle
Höchstzahlen und Kontingente bei überbordender Zuwanderung auch ohne
Genehmigung aus Brüssel, eben eigenständig, einzuführen. Aber selbst dazu
fehlte dem panischen Freisinn der Wille oder die Kraft oder beides.
Das immerhin wird jetzt dreidimensional zur
Kenntlichkeit entstellt: Im Zweifelsfall steht die FDP nicht mehr zur Schweiz.
Sie kuscht vor der EU, sie stellt die Interessen der EU über die präzis
formulierten Willensbekundungen der Stimmbürger. Bei der Bundesstaatsgründung
mussten die Franzosen noch zwei Divisionen an die Schweizer Grenze beordern,
bis in Bern etwas Nervosität aufkam. Heute reicht ein Räuspern der EU, damit
die Freisinnigen die Bundesverfassung fallenlassen. Man versteht gar nicht,
woher diese eklatante Selbstauflösung von Zivilcourage und staatsbürgerlicher
Gesinnung letztlich kommt. Wie man hört, war es der irrlichternde Ex-Präsident
Philipp Müller, den ein fiebriger Hass auf die SVP antreibt, der die FDP in die
empfangsbereiten Arme der Euroturbo-Linken um Parteichef Christian Levrat
steuerte. Im Quervergleich war die von Gerhard Pfister geführte CVP, die erst
ganz am Schluss kippte, für einmal fast stabil.
Es ist ein stiller Staatsstreich gegen die direkte Demokratie im Gang Politiker und Richter greifen nach der Macht. Vom Volk
beschlossene Verfassungsbestimmungen werden stinkfrech abserviert.
Internationale Verträge sollen Volksentscheide kippen. In Bern machen sich
Despoten breit. Wenn Volksentscheide nicht mehr gelten, hilft nur noch eines:
Der Stimmbürger muss sich die Namen merken und bei den nächsten Wahlen
schleunigst das antidemokratische Personal im Bundeshaus auswechseln. [1]
Ein noch nie dagewesener Verfassungsbruch Was sich die staatspolitische Kommission des
Nationalrats mit ihrem Vorschlag für die Umsetzung der
Masseneinwanderungsinitiative geleistet hat, schreibt Albert Rösti, ist
einmalig in der Geschichte der Eidgenossenschaft. Sie hat sich geweigert, auch
nur einen einzigen Punkt des Verfassungsartikels 121a zur Steuerung der
Zuwanderung in ein Gesetz umzusetzen. Es ist absurd, wenn argumentiert wird,
auch andere Verfassungsartikel seien nicht immer eins zu eins umgesetzt worden.
Beim Zweitwohnungsartikel etwa wurde eine Lösung gefunden, die sich nach wie
vor an der angenommenen Volksinitiative orientierte. Hier hingegen wird das
Volk und die Bundesverfassung komplett ignoriert.
In vorauseilendem Gehorsam gegenüber Brüssel
ignorieren die Vertreter von FDP, CVP und den Linken, dass die
Personenfreizügigkeit in ganz Europa zunehmend
in Frage gestellt wird. So sind die Briten doch hauptsächlich deswegen aus der
EU ausgetreten. Und in vielen anderen Ländern bestimmt die Forderung nach einer
klaren Einschränkung der Einwanderung die politische Agenda. Auch in der Schweiz können wir die steigende
Arbeitslosigkeit, gerade von Arbeitnehmern über 50, sowie die Einwanderung in die
Sozialsysteme, nicht mehr länger tolerieren. In ihrer Arroganz gefährden die
Mitte-Links-Parteien auch das Vertrauen der Bürger in die Demokratie: Warum
soll man noch abstimmen gehen, wenn das Parlament Volksentscheide komplett
ignoriert?
Die SVP wird abwarten, ob die Räte sich an ihren Schwur
auf die Verfassung erinnern und doch noch zur Vernunft zurückkehren. Falls
nicht, muss die SVP eine Volksinitiative zur Kündigung der
Personenfreizügigkeit in Erwägung ziehen. Es zeigt sich: Die Wahlen in den
Kantonen und auf nationaler Ebene werden immer wichtiger. Es braucht dringend
mehr verlässliche SVP. Die anderen Parteien treten den Volkswillen mit Füssen
und scheren sich keinen Deut um die Verfassung.
[2]
Zur Person von Kurt Fluri schrieb das Mitglied
der Staatspolitischen Kommission Zürich, Nationalrat Gregor Rutz, am 15.
September:
Wo
Kurt Fluri und seine Freunde irren Artikel
121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die ›Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig‹ steuert.
Diese Steuerung soll mittels jährlicher Höchstzahlen und Kontingenten
geschehen. Bei der Festlegung besagter Höchstzahlen und Kontingente sind die
gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu berücksichtigen. Zudem soll
ein Inländervorrang gelten. Über diese klaren Vorgaben wurde am 9. Februar 2014
abgestimmt; sie sind heute Teil der Bundesverfassung. Die zitierte
Bestimmung setzt nicht nur klare Leitplanken dafür, wie die Steuerung der
Zuwanderung zu geschehen hat. Sie sagt auch, was zu tun ist, wenn die erwähnten
Massnahmen in ein Spannungsfeld mit internationalen Abkommen geraten: Dann sind
die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge ›neu zu verhandeln und anzupassen‹ (Art. 197
Ziff. 9 Abs. 1 BV).
IRRTUM
1
Der Kommissionsvorschlag ist keine Umsetzungsvariante. Laut Kurt Fluri hat die
Staatspolitische Kommission (SPK) entschieden, den ›Verfassungsartikel in einer sehr leichten
Form umzusetzen‹
[Südostschweiz vom 10.9.2016]. Faktum ist: Der Kommissionsvorschlag zeichnet
sich durch strikte Nichtbeachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus.
Kritik an der Verfassungsmässigkeit äussern denn auch diverse freisinnige
Fraktionskollegen [Andrea Caroni, AZ vom 5. 9. 2016; Thierry Burkart, AZ vom 6.
9. 2016; Hans-Peter Portmann, Sonntagsblick vom 11. 9. 2016].
Der
SPK-Vorschlag verstösst in folgenden Punkten gegen die Verfassung: Eine
eigenständige Steuerung der Zuwanderung ist nicht mehr möglich: Es dürfen nur
Massnahmen ergriffen werden, welche nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen
verstossen. Im Zweifelsfall muss das Einverständnis aus Brüssel eingeholt
werden. Die Lösung bewirkt keine effektive Senkung der Zuwanderung, da die
Abhilfemassnahmen ›auf
das erforderliche Mindestmass ‹
zu beschränken sind. Es darf also, wenn überhaupt, höchstens das Minimum
gemacht werden.
Der
SPK-Entwurf enthält keinen Inländervorrang, sondern lediglich eine fakultative
Stellenmeldepflicht, welche allerdings erst bei Erreichen eines bestimmten
Schwellenwerts eingeführt werden kann. Der SPK-Entwurf enthält keine
Höchstzahlen und Kontingente. Diese Punkte wurden von der Mitte-Links-Mehrheit
der SPK bewusst und gezielt aus der Vorlage
herausgestrichen.
Es
ist einzig von (unbestimmten) Abhilfemassnahmen die Rede, welche nach
Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts bei Wirkungslosigkeit der
fakultativen Stellenmeldepflicht und bei Vorliegen schwerwiegender
wirtschaftlicher oder sozialer Probleme eingeführt werden können [nicht
müssen]. Dass Sozialdemokraten und Grüne positiv auf die FDP-Avancen
reagierten, ist einfach erklärbar: Sie sind nicht an einer Umsetzung von Art.
121a BV interessiert. Darüber hinaus sind sie der Auffassung, die Schweiz habe
eigentlich gar kein Zuwanderungsproblem. Die Grünen fordern, ›dass die Freiheit,
sich irgendwo niederzulassen, ein Menschenrecht‹ sein soll. Zudem fordern sie ›ein Umdenken, weg von
der Einteilung der Menschen in Herkunftskategorien und weg von immer
restriktiveren Zulassungsbedingungen‹.
IRRTUM 2 Der
SPK-Vorschlag wird nicht zu einer Senkung der Zuwanderung führen. Wenn Kurt
Fluri behauptet, man könne die Migration immerhin ›indirekt reduzieren, indem das
Arbeitskräftepotential im Inland besser ausgenutzt wird‹, irrt er [Südostschweiz vom 10. 9. 2016]. Die
pauschale Aussage, dass die Zuwanderung ›schon allein mit dem Inländervorrang‹ um über 6.000
Personen jährlich abnehmen werde [P. Gössi, Sonntagsblick vom 11. 9. 2016], hat
mit dem SPK-Vorschlag nichts zu tun. Der Kommissionsvorschlag sieht lediglich
eine fakultative Stellenmeldepflicht vor, aber keinen
Inländervorrang (s.o.). Die FDP bezieht sich hier auf Vorschläge des
Arbeitgeberverbands und ein Projekt des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit,
das kürzlich präsentiert worden ist.
Der
Vorschlag des Arbeitgeberverbands, von dem diese Zahlen herrühren, basiert auf einem mehrstufigen
Inländervorrang, der zeitlich, regional und auf Berufsgruppen begrenzt ist.
Dieser sähe aber nicht nur eine bessere Ausschöpfung des Potentials an
inländischen Arbeitskräften vor, sondern auch eine Meldepflicht sowie eine
Nachweispflicht der Unternehmen [V. Vogt, NZZ vom 31. 8. 2016]. Denn: Ein
Inländervorrang bedeutet, dass man einen ausländischen Arbeitnehmer erst
einstellen darf, wenn man nachweisen kann, dass man keine valable inländische
Arbeitskraft gefunden hat.
Unter
der Voraussetzung, dass auch die anderen Kantone ein Modell einführen, wie es
der Kanton Zürich jüngst vorgestellt hat [Monitoring von Berufsgruppen,
Effizienzsteigerung der Verwaltungsarbeiten] kann die genannte Reduktion
möglich sein. Diese Massnahmen jedoch wären auch unabhängig von der
Masseneinwanderungsinitiative möglich und nötig gewesen. Zudem stellen sie kein
Gesamtkonzept - sondern lediglich eine
Teilmassnahme - bei der Umsetzung von
Art. 121a BV dar.
IRRTUM 3
Das vorgeschlagene Gesetz ist nicht wirtschaftsfreundlich. Um ein attraktiver
Wirtschafts- und Werkplatz zu bleiben, muss die Schweiz langfristig attraktive,
stabile Rahmenbedingungen schaffen und die Rechtssicherheit gewährleisten. Die
enorme Zuwanderung, die wir derzeit erleben, gefährdet diese Rahmenbedingungen:
Die
Sozialwerke sind zunehmend beansprucht.
Wir erleben eine falsche Zuwanderung – immer häufiger eine Zuwanderung in die
Sozialwerke. Die Arbeitslosigkeit wird aufgrund der Zuwanderung weiter
zunehmen. Die Infrastrukturen, Bahn, Bus, Strassen, Elektrizitäts- und
Wasserversorgung etc., werden massiv beansprucht und stossen an die Grenzen
ihrer Kapazitäten. Sie bedürfen umfangreicher Investitionen. Auch ist die
öffentliche Sicherheit zunehmend gefährdet. Die Folge dieser Zustände wird
sein, dass die Bevölkerung immer weniger Bereitschaft für die dringend nötigen
Reformen im Sozialbereich haben wird. Umgekehrt formulieren die
Sozialdemokraten bereits jetzt ihre Forderungen für zusätzliche flankierende
Massnahmen: ›Die
flankierenden Massnahmen müssen mittels Reformen der Wirtschafts- und
Sozialpolitik gestärkt und ausgebaut werden: Intensivierung der
Arbeitsmarktkontrollen, Bildungsoffensive auf dem Binnenmarkt für Erwerbstätige
mit ungenügender Ausbildung, Entwicklung und Ausbau einer öffentlichen Wohnung-
und Bodenpolitik, welche Bund, Kantone und Gemeinden in die Pflicht nimmt. (…)
Die Migrationspolitik muss im Arbeitsmarkt allen Lohnabhängigen die gleichen
Chancen einräumen und nicht nur den Privilegierten‹.
Fazit:
Der wirkungslose SPK-Gesetzestext wird nicht nur zu einer weiteren Zunahme der
Zuwanderung führen, sondern letztlich auch zu neuen flankierenden Massnahmen,
welche die Koalitionspartner der FDP, paradoxerweise mit Bezug auf die
Freizügigkeit, einfordern werden, und damit zu einer massiven Einschränkung des
freien Arbeitsmarktes. Wer eine wirtschaftsfreundliche Haltung vertritt, muss
folglich alles Interesse daran haben, dass der untaugliche SPK-Gesetzesentwurf
abgelehnt wird.
Irrtum
4
Internationale Verträge sind nicht wichtiger als die Bundesverfassung. Wer für
Rechtssicherheit sorgen will, muss gewährleisten, dass die Rechtsordnung
konsequent durchgesetzt wird. Wer internationalen Abkommen mehr Gewicht
beimisst als der eigenen Rechtsordnung, stellt nicht nur die Souveränität eines
Staates in Frage, sondern gefährdet auch dessen Rechtssicherheit.
Auf
die Frage, ob die Bundesverfassung ›sekundär‹ sei, antwortet Fluri:
›Ja.
(…) Wichtige internationale Verträge sind höher zu gewichten als die eigene
Verfassung‹
[Südostschweiz vom 10. 9. 2016]. Und weiter: ›Das Schweizer Recht über internationales
Recht zu stellen, geht einfach nicht. Wenn wir immer das eigene Recht
durchsetzen wollten, könnten wir bald gar keine internationalen Verträge mehr
abschliessen‹.
(a.a.O.). Kurt Fluri sagte im Zusammenhang mit der Durchsetzungsinitiative: ›Es ist eine Anmassung
des Gesetzgebers, sich in die Rolle des Richters zu versetzen“ [NZZ vom 28. 12.
2015]. Diese Aussage stimmt: Nur wollte das damals gar niemand. Heute jedoch
müsste er sich die umgekehrte Aussage zu Herzen nehmen: ›Es ist eine Anmassung
der Gerichte, sich in die Rolle des Gesetzgebers zu versetzen‹. Dass Parlamentarier
mit Blick auf das Bundesgericht, das das Freizügigkeitsabkommen konsequent der
Bundesverfassung vorordnen will, jegliche Gesetzgebungsaktivitäten umgehend neu
ausrichten, ist mit Blick auf die Gewaltenteilung höchst problematisch.
Klares
Verfassungskonzept zur Regelung der Zuwanderung Das
Konzept der Bundesverfassung zur Regelung der Zuwanderung ist entgegen aller
Kritik klar und konsequent. Wer fragt, ›wo die Höchstgrenze liegen würde und wie
gross die Kontingente sein könnten‹,
hat Art. 121a BV nicht verstanden. Die
Verfassungsbestimmung will keine pauschale Festsetzung einer unverrückbaren
Obergrenze, sondern jährliche Zahlen, welche die wirtschaftlichen Entwicklungen
berücksichtigen. Wichtig ist jedoch, dass die aus diesen Zahlen folgenden
Massnahmen unabhängig und eigenständig festgesetzt werden können. Nur dies
erlaubt der Schweiz, die Zuwanderung wieder eigenständig zu steuern.
Die
SVP betont noch einmal: Als Partei der Wirtschaft, des Gewerbes und der
Unternehmer wollen wir ein Gesetz, welches eine eigenständige Steuerung der
Zuwanderung erlaubt und welches die Bedürfnisse der Wirtschaft ernst nimmt. Der
vorliegende Entwurf respektiert keines dieser Anliegen. Darum ist er keine
taugliche Arbeitsgrundlage. Es bleibt zu hoffen, dass in den Fraktionen von
FDP, CVP und BDP ein Umdenken stattfindet und das Engagement für einen stabilen
Standort Schweiz wieder mehr Gewicht erhält.
[3]
[1] http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2016-36/artikel/despoten--die-weltwoche-ausgabe-362016.html Editorial: Despoten - Die Weltwoche; Ausgabe 36/2016
vom 22. September 2016 [2] https://www.svp.ch/aktuell/parteizeitung/2016/svp-klartext-september-2016/ein-noch-nie-dagewesener-verfassungsbruch/ 20. 9. 16 Albert Rösti [3] http://www.svp.ch/aktuell/editorials/wo-kurt-fluri-und-seine-freunde-irren/
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