Die Masseneinwanderung endlich stoppen 30.10.2016 22:48
Am 9. Februar 2014 hatten sich Volk und Stände mit der Volksinitiative
»Gegen
Masseneinwanderung« für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der
Zuwanderung ausgesprochen. Wie das zu tun ist, schreibt die Verfassung [Art.
121a BV] im Detail vor: Insbesondere durch jährlich festgelegte Kontingente und
Höchstzahlen, einen Inländervorrang bei der Rekrutierung von Arbeitskräften
sowie die Beschränkung des Zugangs zu den Sozialwerken und des
Familiennachzugs. Wie die Erfahrung gezeigt hat, senkt dieses Konzept die
Masseinwanderung massiv und die Unternehmen erhalten trotzdem jene
Arbeitskräfte, die sie im Inland nicht finden.
Der Nationalrat hat
das vorgeschriebene Konzept in keinster Weise umgesetzt Anlässlich
der Pressekonferenz der SVP vom 26. Oktober hat Ständerat Peter Föhn erläutert,
wie er sich auf dieser Basis in der zuständigen ständerätlichen Kommission
erneut für eine verfassungstreue Umsetzung einsetzen wird. Nachdem die freie
Einwanderung gegen Ende der 1960er Jahre unkontrollierbar geworden war,
steuerte die Schweiz die Einwanderung zwischen 1970 und 2002 [teilweise bis
2007] mit Kontingenten, Höchstzahlen und einem Inländervorrang auf dem
Arbeitsmarkt. Die Zuwanderung pendelte sich damit je nach Konjunkturlage bei
20'000 bis etwas über 30'000 Personen ein, in einzelnen Jahren etwas höher oder
tiefer. Dabei konnte die Schweizer Wirtschaft auch bei starkem
Wirtschaftswachstum stets die notwendigen Arbeitskräfte rekrutieren. Seit
Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Zuwanderung auf netto
durchschnittlich 80‘000 Personen pro Jahr explodiert, was jedes Jahr
eine Bevölkerungszunahme in der Grössenordnung der Stadt Luzern bedeutet. Seit
der vollständigen Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007
sind netto insgesamt über 750'000 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz
eingewandert, was annähernd der Einwohnerzahl des Kantons Waadt entspricht. Die
Folgen einer solchen masslosen Zuwanderung, welche der Schweiz in absehbarer
Zeit 10 Millionen Einwohner bescheren wird, sind mittel- und langfristig nicht
tragbar.
Nationalrat
beschliesst das Gegenteil des Verfassungsauftrages Deshalb hatten sich Volk und Stände gegen alle Voraussagen am 9.
Februar 2014 für eine Beendigung der Personenfreizügigkeit mit der EU ausgesprochen
und der Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung« mit ihrem klaren Konzept zugestimmt. Der Nationalrat hat nun aber genau
das Gegenteil des Verfassungsauftrages beschlossen, indem er die eigenständige
Steuerung der Zuwanderung nicht festschreibt und die Personenfreizügigkeit
zementiert. Der sogenannte ›Inländervorrang
light‹ hat nichts mit einem Vorrang
inländischer Arbeitskräfte zu tun, sondern ist lediglich eine eingeschränkte
Meldepflicht für
offene Stellen. Da die EU mit der Schweiz nicht über eine Anpassung des
Freizügigkeitsabkommens verhandeln will, ist klar, dass die Schweiz die
Vorgaben der Bundesverfassung eigenständig umzusetzen hat.
Volk und
Ständen verpflichtet - Von Peter Föhn Als
Ständerat bin ich per Definition dem Volk UND den Ständen verpflichtet, die am
9. Februar 2014 Ja zur Volksinitiative »Gegen Masseneinwanderung« sagten.
Rekordhohe 55.8 % der Stimmberechtigten setzten sich mit der Vorlage
auseinander und gingen an die Urnen. 12 Kantone und 5 Halbkantone stimmten der
Initiative zu. Das Ergebnis ist somit kein Zufall. Der Abstimmungskampf war
extrem intensiv. Von Anfang an war klar, dass eine selbständige Steuerung der
Zuwanderung Massnahmen bedingt, die dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU
zuwiderlaufen können. Davor warnte der Bundesrat und alle Gegner der
selbständigen Steuerung der Zuwanderung und es stand auch klar im
Abstimmungsbüchlein. Das Volk nahm also ganz bewusst gewisse negative Folgen
des Entscheids in Kauf. Dies aufgrund der gemachten schlechten Erfahrungen mit
dem Freizügigkeitsabkommen und bedingt durch eine 10fach höhere Zuwanderung als
ursprünglich versprochen. Die Abstimmung über die Volksinitiative war somit
auch eine Volksabstimmung über das Freizügigkeitsabkommen: Eigenständig steuern heisst ohne
EU!
Falsche
Versprechungen des Bundesrat Nach der
Abstimmung über die Volksinitiative gaben sich die Bundesräte zunächst als gute
Demokraten und vor allem als gute Verlierer: »Der Verfassungsartikel zur
Beschränkung der Zuwanderung muss strikt umgesetzt werden«, erklärte die
Justizministerin bei jeder Gelegenheit [Aargauer Zeitung vom 12. September
2014]. Ein paar Monate später tönte es schon weniger euphorisch: »Wir gehen
Schritt für Schritt, ohne Zeit zu verlieren, aber auch ohne unnötige Hektik«,
sagte die damalige Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga im Februar 2015 vor
den Medien. Danach wirkte die
EU-Kommunikationsmaschinerie weiter auf die Schweizer Politik ein. Mit dem
Ergebnis, dass es am 29. Mai 2016 von CVP-Präsident Gerhard Pfister wie folgt
tönte: »Wir sollten uns jetzt auf eine rasche Umsetzung im Inland konzentrieren
und nicht weiter zuwarten, in der Hoffnung, die EU komme uns noch entgegen. Wir
müssen es durchziehen« [Schweiz am Sonntag]. Bis zur Behandlung der Vorlage im
Nationalrat war die Parlamentsmehrheit jedoch offenbar weichgekocht.
Übriggeblieben ist bekanntlich eine Lösung, die nicht einmal ansatzweise als ›strikte Umsetzung‹ der Verfassung bezeichnet werden darf.
Zu weit entfernt für
Kompromisse Es gibt
Situationen im Leben, in denen man keinen Kompromiss finden kann. Hier stecken
wir offenbar in so einer Situation. Wie Sie den Medien entnehmen konnten,
basiert die Diskussion in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats auf
der ungenügenden nationalrätlichen ›Null-Lösung‹. Man wolle den Nationalratsbeschluss
noch verschärfen, kündigten einige Ratskollegen an. Was ich bisher aber an
angeblichen ›Verschärfungen‹ sehe, sind faktisch zusätzliche
flankierende Massnahmen, an denen die Wirtschaft mit Sicherheit keine Freude
haben wird. Ein ›Zuweisungsrecht‹ von Stellensuchenden durch das RAV an
den Arbeitgeber, die ›Verpflichtung
des Arbeitsgebers‹ zu einem Vorstellungsgespräch
sowie die ›Kurzbegründung der
Ablehnung‹ von Inländer-Bewerbungen
verkomplizieren Stellenausschreibungen auf bürokratische Weise. Sie
verunmöglichen auch Bewerbungen von Leuten, die nicht beim RAV gemeldet sind,
also von jenen, die etwa eine Stelle zwecks Stellenwechsel suchen. Mit solchen
Massnahmen senkt man die Zuwanderung nicht. Man löst damit auch nicht die
Probleme des Schweizer Volkes, die durch die massenhafte Einwanderung
entstanden sind. Mein Konzeptantrag zur Umsetzung der Volksinitiative »Gegen
Masseneinwanderung«, welcher in der Staatspolitischen Kommission des Ständerats
eingebracht wird, ist die einzige verfassungskonforme
Lösung, die derzeit auf dem Tisch liegt. Er wird von Ständeratskollege Thomas
Minder mit zusätzlichen Anträgen unterstützt. Nur dieses Konzept setzt den
Verfassungsauftrag einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung mit
Höchstzahlen und Kontingenten, zu dem das Volk und die Stände Ja gesagt haben, um.
Als Ständerat muss und werde ich mich daran halten. Mit allen anderen
Lösungsansätzen wird diese Souveränität aus der Hand gegeben. Und das will ich
verhindern. [1]
In einer
noch nie dagewesenen Aktion, schreibt auch Nationalrat Adrian Amstutz, brach
der Nationalrat am 21. September 2016 mit 126 zu 67 Stimmen bei 3 Enthaltungen
die Verfassung; er setzte keinen einzigen Punkt der von Volk und Ständen
angenommenen Initiative »Gegen Masseneinwanderung« um. Das ist eine Missachtung des Volkswillens, wie es sie in
dieser Form in der Geschichte der Eidgenossenschaft noch nie gegeben hat. Wie
bei der BREXIT-Abstimmung in Grossbritannien hat das Schweizervolk nur ein
Ziel, nämlich die Kontrolle über die Zuwanderung wiederzuerlangen. Wer
behauptet, die SVP hätte kein Konzept zur Umsetzung der »Masseneinwanderungs-Initiative«
eingebracht, macht sich zum billigen
Sprachrohr der Verfassungsbrecher-Parteien. Das SVP-Konzept zur Umsetzung der Initiative
wurde von Volk und Ständen gutgeheissen und steht verbindlich in der
Bundesverfassung [Art. 121a].
Die
Schweiz muss ihre Zuwanderung eigenständig steuern und dafür jährliche
Höchstzahlen und Kontingente festlegen. Bei der Festlegung dieser Massnahmen
gilt ein Inländervorrang. Zudem ist auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen
Rücksicht zu nehmen. Mit einem ganzen Paket an Anträgen wollte die SVP die
bundesrätliche Vorlage im Nationalrat auf Verfassungsmässigkeit trimmen; jetzt
werden Ständerat Peter Föhn und Ständerat Thomas Minder auch in der kleinen
Kammer entsprechende Anträge machen. Das vorliegende Umsetzungskonzept von
Peter Föhn ist nach wie vor das einzige, welches den Volkswillen wirklich
umsetzt. Im Nationalrat wurde letztlich ohne jegliche Wirkung nur eine
Kann-Formulierung für die Einführung einer Stellenmeldepflicht bei
Überschreiten eines Schwellenwertes eingeführt. Weitergehende Massnahmen unterstehen
einem Vetorecht der EU. Seien wir ehrlich: Die Mehrheit des Nationalrats witterte
die Chance, der SVP mit der ›Nicht-Umsetzung‹ der Masseneinwanderungs-Initiative ›eins auswischen‹ zu können. Doch getroffen hat die Ratsmehrheit nicht die SVP,
sondern den Kern der direkten Demokratie und damit Volk und Stände.
Nationalräte, die Volksentscheide und die Verfassung derart mit Füssen treten,
gehören abgewählt. Die zahlreichen empörten Rückmeldungen aus der Bevölkerung
nach dem demokratiezerstörenden Verfassungsbruch im Nationalrat sprechen eine
deutliche Sprache. Insofern bin ich überzeugt, dass es vielen der
Verfassungsbrecher heute noch gar nicht bewusst ist, was sie in ihrer blinden
SVP-Abneigung gegenüber Volk und Ständen angerichtet haben.
FDP und CVP machen
sich zu Handlangern der Linken Die vom
Nationalrat verweigerte Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative soll ›verschärft‹ werden, versprachen FDP- und CVP-Ständeräte im Vorfeld in den
Medien. Jetzt müssen wir feststellen, dass deren Anträge Arbeitgeber dazu verpflichten
wollen, eine bestimmte Anzahl von Personen aus den Regionalen
Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zum Bewerbungsgespräch einladen zu müssen. Wo
bleibt da der freie Arbeitsmarkt für alle anderen Inländer und die Arbeitgeber? Im Weiteren sollen Arbeitgeber Ablehnungen von
solchen RAV-Bewerbungen schriftlich begründen und die Behörden können dagegen
sogar Einsprache erheben. Bei allem Respekt: Aber das ist Gewerkschaftspolitik
in Reinkultur und eine ausufernde Bürokratie, welche um ein Mehrfaches grösser
ist als ein effizient organisiertes
Kontingentssystem unter Anwendung des bewährten Inländervorrangs. Die SP hat
offensichtlich im Hintergrund zusammen mit den Architekten der FDP ganze Arbeit
geleistet. Damit verabschiedet sich die FDP - und in deren Schlepptau
auch die CVP - definitiv ins linke politische Lager.
Freizügigkeitsabkommen
raubt uns die Souveränität Wir
müssen heute feststellen, dass das Freizügigkeitsabkommen mit der EU der
Schweiz jede Souveränität in der Gestaltung der Ausländerpolitik raubt. Es führt
dazu, dass von der Wirtschaft dringend benötigte Chemiker aus den USA,
Programmierer aus Indien oder Finanzspezialisten aus Singapur (sogenannte
Drittstaaten) vom Schweizer Arbeitsmarkt ferngehalten werden. Im Gegenzug geraten
Stellen und Löhne der Schweizerinnen und Schweizer durch die uneingeschränkte
Massenzuwanderung aus der EU immer mehr unter Druck. Einen Vertrag, über den
man nicht verhandeln kann, muss man kündigen! Wenn die
EU angesichts der 10fach höheren Zuwanderungszahlen als die dem Schweizervolk bei
Vertragsabschluss in Aussicht gestellten nicht verhandeln will, beweist dies
lediglich, dass wir mit dem Freizügigkeitsabkommen übers Ohr gehauen wurden. So
bleibt früher oder später nichts anderes übrig als die Kündigung des
Freizügigkeitsabkommens mittels Volksabstimmung. Nationalrat und Ständerat
wären also gut beraten, die Masseneinwanderungs-Initiative im Sinne der
Verfassung umzusetzen. Mit wirkungslosen Scheinkorrekturen beim Inländervorrang
- zur vorübergehenden Volksberuhigung - und der Missachtung aller übrigen
Verfassungspunkte ist es auf jeden Fall nicht getan.
Passiert
dies nicht, ist die SVP gezwungen, die Kündigung des Freizügigkeitsabkommen
ernsthaft ins Auge zu fassen. [2]
Die »Entrechtung des Souveräns« heisst das Ziel Es
scheint fast, legt Ulrich Schlüer dar, als hätte der Bundesrat das Ringen um
den Rahmenvertrag – um die formelle
Unterwerfung der Schweiz unter die Oberhoheit der EU – aufgegeben. Dies, weil er das ›Unternehmen Rahmenvertrag‹ offenbar nicht mehr gewinnen zu
können glaubt. Dieses äusserliche Resignieren hat freilich nicht zur Folge,
dass Bundesbern den Entscheid des Souveräns gegen die Masseneinwanderung – am 9. Februar 2014 an den Urnen einwandfrei
Tatsache geworden – endlich respektieren
und umsetzen würde. Vielmehr sucht die Landesregierung ganz einfach einen neuen
Weg, um die Schweiz der EU so zu unterstellen, dass sie einer eigenständigen
freien Entscheidungsmöglichkeit auf Dauer beraubt wird.
Der neueste Trick Der Bundesrat
hat soeben einen direkten Gegenvorschlag zur sogenannten ›Rasa-Initiative‹ in
Aussicht gestellt; letztere will den am 9. Februar 2014 Tatsache gewordenen
Volksentscheid gegen die Masseneinwanderung schlicht und einfach annullieren. Zwar
verfolgt der Bundesrat das genau gleiche Ziel, er erachtet dieses aber nur dann
als erreichbar, wenn es der Bevölkerung
- hinter einem undurchdringlichen Vorhang verharmlosender Polit-Floskeln
verschleiert - untergeschoben werden kann. Mit diesem Ziel
vor Augen plant er seinen Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Details zu diesem
geplanten Gegenvorschlag hält die Landesregierung vorderhand noch zurück, solange,
bis nach dem Nationalrat auch der Ständerat die Nicht-Umsetzung der vom
Souverän angenommenen Initiative gegen die Masseneinwanderung formell
beschlossen hat. Materiell plant die Landesregierung indessen, alle
seitens der Schweiz je mit der EU getroffenen Vereinbarungen in den Rang
allgemein gültigen Völkerrechts zu erhöhen, womit all diese Vereinbarungen den
Bestimmungen in unserer Bundesverfassung vorgehen würden.
Gelänge
dem Bundesrat dieses Vorhaben, dann bräuchte er den Artikel zur Begrenzung der
Masseneinwanderung in der Bundesverfassung nicht mehr zu streichen. Denn dieser
Artikel erhielte, sobald bilaterale Vereinbarungen den Vorrang vor
Verfassungsrecht erhielten, gleichsam automatisch den Zusatz, dass er nur
soweit umgesetzt werden darf, als Brüssel dies zulässt. Die Bundesverfassung
wäre dann nur noch soweit verbindlich, als es Brüssel gestatten würde.
Damit
wird klar: Auch mittels des von der Landesregierung derzeit noch
zurückgehaltenen, im wesentlichen aber feststehenden Gegenvorschlags zur ›Rasa-Initiative‹ würde die Schweiz zu einem Untertanenland Brüssels, hinter was
für verharmlosenden Floskeln - ›Erneuerung des bilateralen Wegs‹..… etc. - die vorgesehene Abwertung der
Bundesverfassung auch immer getarnt würde. [3]
[1] Die Anträge von Ständerat Peter Föhn und von Ständerat
Thomas Minder bez. Ausländergesetz, Steuerung der Zuwanderung und
Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen vom 31. Oktober 2016 im
Wortlaut siehe https://gallery.mailchimp.com/0697da8aebf300d573618da7b/files/161031_AuG_Antr%C3%A4ge_SPK_S_mit_Begr%C3%BCndung_d.pdf resp. http://www.svp.ch/aktuell/referate/volk-und-staenden-verpflichtet/ 27. 10. 16
[2] http://www.svp.ch/aktuell/referate/zuwanderung-selber-steuern-und-markant-senken/ 27. 10. 16
[3] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/mit_list_und_tuecke-2891 28. 10. 16 Der Freitags-Kommentar der «Schweizerzeit»
von Ulrich Schlüer
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