Der Zirkus um die Masseneinwanderung geht weiter - Von Nationalrat Gregor Rutz 04.12.2016 21:56
Artikel 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die
Zuwanderung
von Ausländern künftig wieder eigenständig steuert. Geht es nach SP und FDP, soll
darüber in Bundesbern aber nicht mehr gesprochen werden. Nach dem Beschluss des
Nationalrats, auf Steuerungsmassnahmen und einen Inländervorrang zu verzichten
und stattdessen nur eine fakultative Stellenmeldepflicht einzuführen, hat der
Ständerat die Vorlage nun noch mit etlichen bürokratischen Vorschriften
angereichert. Ohne dass es jemand gemerkt hätte, wurde der Abschnitt ›Begrenzungsmassnahmen‹ im Ausländergesetz wieder entfernt.
Es wird nur noch über die ›Zulassung
zur Erwerbstätigkeit‹ gesprochen.
Die Parlamentsmehrheit weigert sich beharrlich, die Zuwanderung zu steuern- ein
Skandal.
In der
Schweiz leben über 2 Millionen Ausländer. Jedes Jahr ziehen Zehntausende in die
Schweiz – in der Hoffnung auf Arbeit und Wohlstand. Wie eine Studie der Zürcher
Kantonsverwaltung letzthin aufgezeigt hat, sind vier von fünf Zuzügern keine
Fachkräfte. Nur 20 % der seit 2007 eingewanderten Personen arbeiten in einem
Beruf, wo ein Mangel an Fachkräften herrscht, bei Grenzgängern sind es noch
weniger. Es ziehen also immer mehr Ausländer in die Schweiz, welche die
Wirtschaft gar nicht braucht. All diese Leute benötigen Wohnraum und benutzen
die hiesige Infrastruktur. Immer mehr Einwanderer führen zu einer zusätzlichen
Belastung der Sozialwerke, zu steigender Arbeitslosigkeit, zu einer massiven
Beanspruchung der Infrastrukturen und auch zur zunehmenden Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit. Dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, liegt
auf der Hand.
Die FDP-
und SP-Fraktion ignorieren dies beharrlich. Sie wollen keine Steuerung der
Migration: Wichtig sei vielmehr das gute Einvernehmen mit der Europäischen
Union. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA), der Hauptgrund für die
Masseneinwanderung, dürfe nicht angetastet werden. Obwohl genau dies die
Intension des Volksentscheids vom 9. Februar 2014 war. Ein gefährliches Spiel
mit dem Feuer: Wer die Probleme mit der Zuwanderung nicht lösen will, riskiert
die Einführung gewerkschaftlicher Massnahmen. Dass sich ausgerechnet die FDP an
vorderster Front zusammen mit den Gewerkschaften für bürokratische Leerläufe
stark macht, irritiert sehr.
1. Die Vorlage der Mehrheit hat nichts mit der
Regelung der Zuwanderung zu tun Nochmals: Gemäss
Art. 121a BV soll die Schweiz die Zuwanderung künftig wieder eigenständig
steuern. Diese Steuerung hat gemäss Verfassung mittels jährlicher Höchstzahlen
und Kontingenten zu geschehen, wobei die gesamtwirtschaftlichen Interessen der
Schweiz zu berücksichtigen sind. Zudem soll ein Inländervorrang gelten. Für die
Mehrheit im National- und Ständerat sind diese Verfassungsnormen von geringem
Interesse: Für sie ist entscheidend, dass die Gesetzesvorlage dem
Freizügigkeitsabkommen nicht widerspricht.
Das
Projekt, welches FDP-Ständerat Müller mit den Gewerkschaften vorbereitet hat,
hat es in sich. Die Vorlage, welcher der Ständerat mit 26:16 Stimmen den Segen
gab, verursacht nicht nur enorme Bürokratie und Kosten, sondern hat mit der
Zuwanderung nichts mehr zu tun. Der Müller-Antrag ist in Art. 21 AuG
angesiedelt, also in dem Abschnitt, der die Zulassung der Erwerbstätigkeit
betrifft. Der geplante neue Abschnitt ›Begrenzungsmassnahmen‹ (Art. 17a ff. AuG) ist klammheimlich
wieder aus dem Gesetz gestrichen worden. Damit ist klar: Die Vorlage hat
definitiv nichts mehr mit einer Steuerung der Zuwanderung zu tun, sondern
bezieht sich nur noch auf Fragen des Arbeitsmarkts.
Die FDP
hat ihre Meinung innert kürzester Frist zum dritten Mal geändert und vertritt
nun brav die Vorlage ihres ehemaligen Präsidenten. Zwar wurden einige Absätze
aus der ständerätlichen Fassung umformuliert, aber der Kern der Vorlage bleibt
bestehen. Die Frage ist nun nicht mehr, wie die Behörden die Zuwanderung
steuern können, sondern wieviel Freiraum den Unternehmen bei der Einstellung
von Mitarbeitern noch zugestanden werden soll.
Planwirtschaft pur Dank den
Antragsstellern aus der FDP. Dass sich die SP seit Beginn der Debatte gemütlich
zurücklehnt und gar keine eigenen Anträge stellt, spricht Bände: Die
freisinnigen Vorarbeiter setzen die Vorstellungen der Gewerkschaften emsig und
beflissen um. Damit fällt das Hauptanliegen der Wirtschaft, den
Verfassungsartikel 121a mit einer bürgerlichen Koalition umzusetzen, in sich
zusammen: Die SP und FDP sitzen nun im selben Boot.
2. Die Vorschläge der FDP/SP-Koalition sind
verfassungswidrig In der
Nationalratsdebatte wurde es noch bestritten, mittlerweile sagt es sogar
Bundesrätin Sommaruga offiziell: Die Gesetzesvorlage ist verfassungswidrig.
Weil die Änderungen des Gesetzes nichts mehr mit dem Verfassungsartikel zur
Steuerung der Zuwanderung zu tun haben, soll dieser Artikel angepasst werden,
sobald das Gesetz vorliegt. Je nachdem, was das Parlament beschliesst, will der
Bundesrat via Gegenvorschlag zur RASA-Initiative eine entsprechende
Verfassungsanpassung vorbereiten. Dies sei nötig, weil es nicht opportun sei,
nun eine Gesetzesrevision zu beschliessen, welche Spannungsfelder mit dem
Freizügigkeitsabkommen eröffnen könnte. Eine eigene Strategie hat der Bundesrat
nicht mehr. Bundesrätin Sommaruga scheint erleichtert, dass ihre Vorschläge,
von welchen sie immer gehofft hat, dass sie abgelehnt würden, nun vom Tisch
sind. Wie bei den Verhandlungen mit der Europäischen Union.
Bei
dieser Gelegenheit ist an die elementarsten Spielregeln einer Demokratie zu
erinnern:
- Wird eine Verfassungsänderung von Volk und
Ständen beschlossen, stehen Bundesrat und Parlament anschliessend in der
Pflicht, diese umzusetzen. Staaten, in welchen
Volksabstimmungen ignoriert werden, sind keine Demokratien, sondern
Diktaturen.
- Um ein Bundesgesetz beschliessen zu können,
ist eine Verfassungskompetenz zwingende Voraussetzung. Ein Gesetz zu
beschliessen und anschliessend die Verfassung anzupassen, widerspricht
jeglicher demokratischen Gepflogenheit.
Letzteres
soll nun geschehen: Zuerst soll eine Scheinlösung zur Regelung der Zuwanderung
beschlossen werden, um anschliessend die Verfassung so abzuändern, dass der
ursprüngliche Auftrag von Volk und Ständen bis zur Unkenntlichkeit verwässert
wird.
3. Die FDP breitet den Gewerkschaften den Roten
Teppich aus
Wer die Vorlage der Kommissionsmehrheit studiert, sieht sich mit einem enormen
bürokratischen Leerlauf konfrontiert. Es ist irritierend, dass die freisinnige
Partei sich als Vorbeter für gewerkschaftliche Zwangsmassnahmen profiliert und
einem durchregulierten Arbeitsmarkt das Wort redet. Die Anträge von FDP und
Verwaltung bringen für Wirtschaft und Gewerbe massive Kosten und bürokratische
Auflagen mit sich.
Künftig
sollen die Arbeitsvermittlungszentren (RAV) den Arbeitgebern ›passende Dossiers‹ von Arbeitslosen zustellen. Der Arbeitgeber muss dann ›geeignete Kandidaten‹ zu einem Bewerbungsgespräch einladen.
Die Frage, ob eine zwingende Pflicht für diese Gespräche besteht und wer
über die Zahl der Dossiers und die Eignung der Kandidaten entscheidet, kann die
FDP bis heute nicht beantworten. Die Gesetzesanträge sind schludrig formuliert.
Eine Antwort erübrigt sich jedoch insofern, als dass diese Abläufe sowieso
keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen: Der Arbeitgeber kann die Dossiers
zurückschicken, womit der Fall erledigt ist.
Ein
besonderes Müsterchen für die saloppen Paragraphenvorschläge ist die Entlastung
von der Meldepflicht: Wird eine Stelle mit einem inländischen Arbeitnehmer
besetzt, der beim RAV gemeldet ist, muss die offene Stelle, die ja eigentlich
gar nicht mehr offen ist, nicht gemeldet werden. Entscheidet sich der
Arbeitgeber aber für einen inländischen Arbeitnehmer, der nicht beim RAV
gemeldet ist, muss die offene Stelle (die zwar mittlerweile besetzt ist)
gemeldet werden. Grund für diese Ungleichbehandlung: Das Kriterium der
RAV-Meldung sei problemlos, während das Kriterium ›Inländer‹ als
FZA-Verletzung interpretiert werden könnte. Ein Kommentar erübrigt sich.
4. Der FDP-›Inländervorrang‹ umfasst auch alle Ausländer - eine
totale Farce Faktum ist: Mit einer Stellenmeldepflicht lässt sich die
Zuwanderung nicht
steuern. Massnahmen, wie sie die Zürcher Kantonsverwaltung getroffen hat, sind
durchaus zu begrüssen: Eine bessere Ausschöpfung des inländischen
Arbeitsmarktpotentials tut not. Möglicherweise können sogar Effekte erzielt
werden, welche die Migration eindämmen. Doch diese Massnahmen, welche vor allem
eine Effizienzsteigerung in den Abläufen der Kantonsverwaltungen bedeuten,
hätten auch ohne Verfassungsgrundlage schon längst bewerkstelligt werden können.
Auch ein
Inländervorrang – den National- und Ständeratsmehrheit nach wie vor ablehnen –
kann die Zuwanderung alleine nicht steuern. Dies ist vor allem dann nicht
möglich, wenn in sklavischer Ergebenheit darauf geachtet wird, alle Regelungen
mustergültig nach Brüsseler Anweisung zu formulieren. Laut FZA darf nicht zwischen In-
und Ausländern unterschieden werden. Das heisst konkret: Ein
Inländervorrang umfasst auch alle Ausländer, welche im EU-Gebiet wohnen. So
können sich alle Lombarden im Tessin als Stellensuchende anmelden, ebenso alle
Vorarlberger im Kanton St. Gallen. Sie müssen einfach kurz in die Schweiz
kommen und gelten dann als Inländer, welche vermittelt werden müssen.
Will man
auf den Wohnsitz in der Schweiz abstellen, gilt das nach Lesart von FDP/SP
bereits als FZA-widrig. Das Freizügigkeitsabkommen erfordere, dass der
Inländervorrang für alle Schweizer und Europäer gleichermassen gelte. Damit ist
klar: Der ›Inländervorrang‹, wie ihn sich FDP und SP vorstellen,
ist eine totale Farce. Eine Schönschreibübung, welche zwar enorme Kosten und
Bürokratie verursacht, unter dem Strich aber überhaupt nichts bringt.
Fazit: Die Vorlage, welche die Mehrheit der
Staatspolitischen Kommission beschlossen ist, ist ein bürokratischer Leerlauf,
welcher auf die Zuwanderung keinen Einfluss haben wird. Dass dieser administrative
Schwachsinn von sogenannten bürgerlichen Parlamentariern getragen wird,
irritiert in höchstem Masse. Diese Vorlage bringt Mehrkosten und sinnlose
Auflagen mit sich, welche dem Wirtschaftsstandort schaden.
Eine
Steuerung der Zuwanderung wäre wichtig, um Rechtssicherheit und Stabilität
garantieren, eine intakte Infrastruktur gewährleisten und die liberale
Rechtsordnung stärken zu können. Gelingt es nicht, die Zuwanderung zu steuern,
werden die Gewerkschaften gewinnen. Dagegen kämpft die SVP konsequent und
entschlossen.
Quelle:
SVP Editorial vom 2. 12. 2016
Siehe auch Verfehlte
Revision des Asylgesetzes - Von Nationalrat Gregor Rutz
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