Die EU verlangt eine »institutionelle Anbindung« - Brüssels Umgang mit Einknickern 19.02.2017 21:37
Bundesbern glaubt, mit dem demonstrativen Nein zur Umsetzung
des Volksentscheids gegen die Masseneinwanderung
in Brüssel gutes, schweiz-freundliches Wetter bewirkt zu haben. Tatsächlich
quittierte Brüssel den Verrat Bundesberns an der direkten Demokratie mit viel
Lob: Der Bundesrat sei »auf dem richtigen Weg«, durften sich Berns Funktionäre
schmeicheln lassen.
Dass Brüssels Bürokraten gegenüber der
direkten Demokratie auf Kriegsfuss stehen, ist eigentlich längst bekannt:
Brüssels Elite würde nie gestatten, vom ›gewöhnlichen‹ Volk in einer Volksabstimmung korrigiert oder gestoppt zu werden.
Deshalb der demonstrative Applaus zum Entscheid Bundesberns, der direkten Demokratie
Schritt für Schritt den Boden zu entziehen.
Applaus und Erpressung Der Applaus aus Brüssel wurde aber auch
mit Forderungen unterlegt: Forderungen teils geradezu erpresserischen
Charakters. Wer sich gegenüber Brüssel willfährig zeigt, muss offensichtlich
stets mit Fusstritten rechnen: Es sei, meint Brüssel, Zeit, dass sich
Bundesbern per Rahmenvertrag endlich ›institutionell‹ an die EU ›anbinden‹ lasse. Diesbezüglich zögert Bern, obwohl das Bundeshaus in der
Sache nichts gegen die Anmassung aus Brüssel einzuwenden hat. Bern glaubt nur
nicht, dass sich Volk und Stände diese ›Anbindung‹ von Brüssel diktieren lassen. Denn allzu herrisch tönen die
Begleitforderungen zu Brüssels Diktat:
-
Die Schweiz müsse alle EU-Gesetze und EU-Beschlüsse zu Sachverhalten,
die in bilateralen Verträgen – davon existieren insgesamt weit über hundert –
irgendwie angesprochen werden, automatisch übernehmen – ohne jegliche
eigenständige Beschlussfassung dazu.
-
Und weiter müsse sich die Schweiz – falls aus Vertragsauslegungen je
Meinungsverschiedenheiten entstehen würden – vorbehaltlos dem EU-Gerichtshof
unterziehen, der das alleinige letzte, von der Schweiz nicht anfechtbare Wort
hätte.
-
Drittens müsste die Schweiz der EU ausdrücklich ein ›Recht auf Sanktionen‹, also auf Strafmassnahmen gegen unser
Land einräumen, falls unser Land ›aus innenpolitischen Gründen‹ einmal ein EU-Verdikt nicht automatisch übernehmen könnte. Dieser
Fall tritt dann ein, wenn hierzulande eine Volksabstimmung einen anderen als
den von Brüssel apodiktisch vorgegebenen Entscheid
träfe: Die direkte Demokratie bekäme gleichsam die Peitsche Brüssels zu spüren
………
Als wäre die Schweiz ein Untertanenland Dass eine solche Aussicht hierzulande
kaum Begeisterungsstürme entfesselt, hat das etwas abgehobene Bundesbern
immerhin registriert; dass Brüssel dazu noch weitergehende Forderungen
präsentiert, treibt den Bundesrat noch stärker in die Enge:
-
Die Schweiz müsse die Personenfreizügigkeit endlich auf Kroatien
ausdehnen, ein Entscheid, der einem weiterem
Verfassungsbruch gleichkäme, wird doch
jede Erweiterung der Freizügigkeit im Volksverdikt gegen die Masseneinwanderung
ausdrücklich untersagt.
-
Die Schweiz müsse sodann die Unternehmensbesteuerung endlich der
Hochsteuerpolitik der EU unterordnen – damit internationale Konzerne von
Niederlassungen in der Schweiz absähen.
-
Drittens müsse sie fortan – als wäre sie Brüssel tributpflichtig
unterworfen – alljährlich hohe, nach oben ausdrücklich offen gelassene Beiträge
an die EU überweisen. Die auf leeren Kassen sitzende Funktionärskaste zu
Brüssel will sich offenbar den Griff in noch volle Schweizer Kassen rechtzeitig
sichern.
-
Viertens verlangt Brüssel von Bern die Beseitigung gewisser
flankierender Massnahmen; die achttägige Wartefrist für EU-Ausländer, die sich
hier eine Stelle ergattern wollen, steht dabei zuoberst auf der
EU-Streichliste.
Wer einmal kriecht …… Seitens der Schweiz stehen übrigens
keinerlei Wünsche im Raum. Die Schweiz hat nur zu parieren, basta! Brüssels 5.
Forderung steht in Zusammenhang mit dem vom Parlament im Dezember 2016
verabschiedeten ›Inländervorrang light‹ – windige ›Alternative‹ zum von Bundesbern faktisch annullierten Nein von Volk und
Ständen gegen die Masseneinwanderung. Brüssel ist diesen Bundesberner Umgehungsversuch
nur zu schlucken bereit, wenn die Schweiz sämtliche EU-Bürger, wo immer sie
auch wohnen, ausdrücklich als ›Inländer‹ anerkenne. Die Schweiz müsse sämtliche über fünfhundert Millionen
EU-Ausländer ohne jeden Abstrich so behandeln, als wären sie, wenn sie sich um
eine Stelle bemühen, schweizerische Staatsbürger. Ja, Bern habe, diktiert
Brüssel weiter, an der ›Informationsfront‹ markant nachzubessern, auf dass jeder EU-Einwohner, wo immer er
in der Europäischen Union auch wohnt, rechtzeitig und umfassend Kenntnis von
offenen Stellen in der Schweiz erhalte. So soll unser Land zu über 500
Millionen ›Inländer‹ kommen, die den ›Inländervorrang light‹ vollumfänglich beanspruchen dürfen
...... Dass ein derart kategorisch
vorgebrachter Forderungskatalog hier wenig Begeisterung auslöst, bedrückt Bern
offensichtlich. Brüssel lässt das kalt. Es stellt einfach Forderungen und zählt
auf deren Erfüllung. Wer einmal in Brüssel kriecht …….
Bundesberns Alternative Bundesbern, in ungemütliche Lage
abgedrängt, windet sich – und sucht Zuflucht bei einer «Alternative». Zur sog.
Rasa-Initiative – diese fordert rundweg die Liquidierung des Volksentscheids
gegen die Masseneinwanderung – will die Bundesratsmehrheit einen Gegenvorschlag
präsentieren. Dazu zirkulieren im wesentlichen zwei Varianten: Gemäss der einen
Variante soll dem Brüsseler Recht generell der Vorrang eingeräumt werden
gegenüber allen Schweizer Verfassungsbestimmungen. Die Umsetzung einer durch
Volksinitiative beschlossenen Neuerung würde damit nur noch erfolgen, wenn
Brüssel dazu ausdrücklich grünes Licht erteilt hat.
Mit der zweiten Variante will
Bundesbern ein Verbot durchsetzen, wonach zu einer per Volksinitiative
durchgesetzten Neuerung nie auch noch eine Umsetzungsfrist verlangt werden
dürfe. So dass Bern allein – selbstverständlich nach intensiver Rücksprache mit
Brüssel – entscheidet, wann und ob überhaupt eine von Volk und Ständen
beschlossene Neuerung je umgesetzt werde…
Die direkte Demokratie wäre mit beiden Varianten endgültig
im Eimer
Anmerkung politonline: Man erinnere sich an die im Zusammenhang mit der Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung
ausgesprochenen Worte von Daniel Zingg: Die Islamisierung stoppen - Das kann
nur gelingen, wenn die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern kann. [1]
Desgleichen an die Worte des vormaligen
tschechischen Staatspräsidenten Vaclav Klaus: »Die
EU-Spitzenpolitiker wollen uns ein Kontinentaldenken aufzwingen. Sie wollen den Nationalstaat unterdrücken und
staatliche Grenzen auflösen. Um den Zusammenhalt der heutigen Nationen zu
schwächen, propagieren sie eine massive und uneingeschränkte Migration.
Die Migrationsbewegungen über die
Grenzen souveräner Länder hinweg - die
in den letzten Jahren radikal verstärkt wurden - untergraben systematisch den Zusammenhalt und
die Regierbarkeit von Ländern. Die Schwächung der einzelnen Staaten könnte sehr
leicht auf eine antiliberale Entwicklung hinauslaufen, weil sie nämlich den
europäischen Superstaat, zu dem sich die EU entwickelt, stärkt. Doch ist die EU
weniger demokratisch als jeder einzelne ihrer Mitgliedstaaten. Ich habe nie das
Einwandern in irgendein Land als mein Recht betrachtet. Dass die Schweizer die
Kontrolle über dass Ausmass der Einwanderung behalten wollen, ist verständlich.
Ich habe den Volksentscheid auch nicht als ein absolutes Nein zur Migration
verstanden, sondern als eine Mitteilung: ›Lasst uns die Einwanderung vorsichtiger und langsamer gestalten‹.«
Quelle:
https://www.eu-no.ch/news/eu-verlangt-institutionelle-anbindung_15 17. 2. 17 [1] http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=2218
2. 2. 14 Die Überfremdung der Schweiz
stoppen – Von Daniel Zingg
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