EU-Weisungen: Automatisch übernommen 26.02.2017 19:53
Vor zehneinhalb Jahren, am 24. September 2006, nahmen Volk und Stände
in einer
Volksabstimmung eine Revision des Asylgesetzes deutlich an. Darin wurden
konkrete Massnahmen gegen die illegale Einwanderung und gegen den Missbrauch des
Asylrechts getroffen. Die Massnahmen zielten darauf ab, illegal Eingereiste zu
raschem Verlassen der Schweiz zu veranlassen. Bis zur Ausreise sollte den
illegal Anwesenden nur Nothilfe geleistet werden. So beschloss es der Souverän.
Illegale
Einwanderung und Missbrauch des Asylrechts sind zweifelsohne verwerfliche
Handlungen. Wer unter Missbrauch von Asylrecht hier eine definitive Bleibe
ergattern will, macht sich an Orten breit, die eigentlich für echte Flüchtlinge,
also tatsächlich an Leib und Leben Bedrohten und Verfolgten, reserviert sind. Ein
solcher Missbrauch, so entschieden damals Volk und Stände, sollte keine Schonung
erwarten können.
Eine
EU-Richtlinie Neuerdings
geschieht allerdings Wunderliches. Die Asylanwälte behaupten, die mit dem
Volksentscheid im Jahr 2006 geschaffene Rechtsgrundlage sei gar nicht mehr
gültig. Dabei darf man - eher zwischen
den Zeilen als in offizieller Mitteilung -
erfahren, die EU habe zum Umgang mit illegalen Einwandern eine
Richtlinie erlassen. Und der Bundesrat habe diese Richtlinie ›im Namen der Schweiz‹ mitunterzeichnet. Höchst verwundert
darf der Stimmbürger erfahren, dass dies keine leere Behauptung der Asylanwälte
ist. Tatsächlich hat der Bundesrat - die
Federführung hatte offenbar das Departement Sommaruga - eine solche EU-Richtlinie unterzeichnet.
Damit wurden
ohne
dass die Stimmbürger davon erfuhren
wesentliche
Pfeiler des aus der Volksabstimmung von 2006 hervorgegangen Asylgesetzes
schlicht amputiert. Selbst auf das bundesrätliches Vorgehen zur Aushebelung
eines offenbar obrigkeitlich nicht geschätzten Volksentscheids angesprochene Parlamentarier
reagieren perplex. Verfassungsbruch ist offensichtlich nicht nur im vergangenen
Dezember Tatsache geworden, als die Nicht-Umsetzung des Volksentscheids gegen
die Masseneinwanderung parlamentarisch abgesegnet wurde. Ein Verfassungsbruch
geschah bereits in dem Moment, als die Mitte-Links-Mehrheit im Bundesrat
klammheimlich die Unterzeichnung einer EU-Richtlinie durchsetzte, der flugs und
wiederum
vollumfänglich
hinter dem Rücken von Volk und Parlament
als ›höheres Gesetz‹ Vorrang gegenüber unserer
Bundesverfassung eingeräumt wurde. Es ist dem ›Streit‹ zwischen linken
Aktivisten und SP-Regierungsrat Mario Fehr zu verdanken, dass dieses der Verfassung
und dem Souverän gegenüber gewissenlose bundesrätliche Handeln überhaupt
ruchbar wurde. Die Stimmbürger erhalten daraus immerhin Anschauungsunterricht,
was unserem Land und seinem Souverän blüht, wenn die Schweiz via Rahmenvertrag
die ›automatische Übernahme‹ von EU-Weisungen, EU-Beschlüssen und
EU-Gesetzen hinzunehmen hätte. Die gleiche Unterordnung unter die Vorherrschaft
des Brüsseler Bürokratie-Apparates plant die Bundesrat-Mehrheit auch mit dem
Gegenvorschlag zur sogenannten Rasa-Initiative, die nichts anderes anstrebt als
die radikale Beseitigung des Volksentscheids vom 9. Februar 2014 gegen die
Masseneinwanderung. Im Gegenvorschlag soll der generelle Vorrang von EU-Recht
gegenüber der Schweizer Bundesverfassung festgelegt werden.
Der
Souverän wäre damit radikal entrechtet.
Die
Bundesrat-Mehrheit ist auf dem Weg, die Schweiz zur Zwangsheirat mit der EU zu
zwingen. Ob Bürgerinnen und Bürger dieses Unterfangen rechtzeitig zu verhindern
in der Lage sind? [1]
Wenn
Volksentscheide einfach keine Rolle mehr spielen Auf
Antrag des Chefs des EDA, FDP-Bundesrat Didier Burkhalter, hat der Bundesrat
der kürzlich ernannten neuen Staatsekretärin und höchsten Diplomatin unseres
Landes per 1. April die Verantwortung für die EU-Verhandlungen, das mit Abstand
wichtigste aussenpolitische Dossier unseres Landes, übertragen. Damit wird nun
eine Sozialdemokratin und früheres Mitglied des Vorstands der SP Basel die
Interessen unseres Landes in Brüssel vertreten.
Im Juni
2016 stimmten in Grossbritannien bei einem Referendum 51.9 % der Wähler für
einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Wer wurde im Hinblick
auf diese Austrittsverhandlungen folglich Aussenminister? Boris Johnson,
welcher die Kampagne der ›Brexit‹-Befürworter angeführt hatte. Eine
normale Folge eines demokratischen Entscheides, sollte man meinen.
Aber
nicht so in unserem Land. Zwar lehnte das Volk bereits 2001 die
Volksinitiative ›Ja zu Europa‹, welche einen Beitritt der Schweiz
zur EU verlangte, mit 76.8 % ab. Zwar
hat das Volk 2014 die Volksinitiative der SVP gegen die Masseneinwanderung angenommen und damit das Personenfreizügigkeits-Abkommen
mit der EU grundsätzlich in Frage gestellt. Zwar zeigen seit
Jahren zahlreiche Umfragen klipp und klar, dass die Schweizerinnen und Schweizer
mit grosser Mehrheit einen Beitritt zu dieser taumelnden und den Nationalstaat
bekämpfenden Union klar ablehnen. Doch was kümmert dies unsere Landesregierung.
Sie legt die Verantwortung für die Verhandlungen mit der EU und damit die
eigentlich möglichst harte Verteidigung unserer Interessen gegenüber Brüssel in
die Hände einer Vertreterin einer Partei, welche auch heute noch offen
einen EU-Beitritt anstrebt; eine SP, welche damit nur einen ganz kleinen Teil
der Bevölkerung vertritt. Es ist offensichtlich, wie ernst die EU-Bürokraten
eine solche Verhandlungsführung im Namen der Schweiz nehmen werden. Einmal mehr
demaskiert sich damit auch EDA-Chef Burkhalter, den Volksentscheide schon lange
nicht mehr interessieren und der auch gar nicht mit der EU verhandeln will, wie
sich das bereits bei der Nicht-Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative
deutlich gezeigt hat.
Die SVP
wird sich weiterhin mit aller Kraft für die Durchsetzung des Volkswillens, für
die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz einsetzen. Ein Rahmenabkommen mit
der EU werden wir gegen die Bundesratsmehrheit und linke Chefbeamte entschieden
bekämpfen. Zudem fordern wir den Bundesrat auf, die Interessen unseres Landes
endlich auch durch Beamte vertreten zu lassen, welche bereit sind, sich mit
ganzem Herzen für die Umsetzung der Entscheide des Schweizer Volkes
einzusetzen. [2]
[1] https://www.eu-no.ch/news/eu-weisungen-automatisch-uebernommen_151
23. 2. 17
[2] SVP-Mitteilung vom 22. 2. 17
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