Zu den Themen Informationsaustausch, Waffenrecht und Bilaterale 18.03.2017 22:30
Die SVP verlangt bezüglich des automatischen Informationsaustauschs
mit dem Ausland einen sofortigen Marschhalt! Der
Bundesrat will das Netzwerk mit heute 38 Staaten und Territorien, mit denen die
Schweiz den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ›AIA‹ seit
2017/2018 umsetzt, ab 2018/2019 um weitere 41 Staaten und Territorien
erweitern. Hinzu kommen China und Russland. Die SVP lehnt diese unnötige,
voreilige und unverantwortbare Ausdehnung des Datenaustauschs entschieden ab
und fordert in ihrer dazu eingereichten Vernehmlassungsantwort einen
Marschhalt. Der ›AIA‹ mit Ländern wie Brasilien, China, Mexiko oder
Russland hätte ganz klar auch negative Auswirkungen auf dort ansässige
Auslandschweizer. Die SVP verlangt daher vom Bundesrat, zuerst die Auswirkungen
der bestehenden ›AIA‹-Abkommen eingehend zu prüfen. Einem solchen
Abkommen mit Staaten, welche die verfassungsmässig verlangten Anforderungen an
den Datenschutz nicht garantieren können, darf unter keinen Umständen
zugestimmt werden.
Die auf Seiten der SVP bestehende ablehnende
Haltung und ihre grundlegende Kritik am System des automatischen Informationsaustauschs
braucht an dieser Stelle nicht wiederholt zu werden. Da die Schweiz nun diesen
Weg leider trotzdem eingeschlagen hat, müssen zumindest wichtige Grundsätze wie
gleich lange Spiesse zwischen den Finanzplätzen, Regularisierungsmöglichkeiten,
Datenschutz sowie erkennbare Anstrengungen für einen Marktzugang eingehalten
werden. Hier bestehen für die meisten der betroffenen Länder deutliche
Vorbehalte. Bezüglich des Datenschutzes kommt auch der Eidgenössische
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) zu dem Schluss, dass das Sicherheitsniveau
bei 19 Ländern ungenügend ist. Das hohe Tempo des Staatssekretariats für
internationale Finanzfragen (SIF) ist für die SVP überraschend, da seitens der
OECD kein konkreter Druck besteht, wonach die Schweiz so rasch weitere ›AIA‹-Abkommen
abschliessen müsste, sondern bestenfalls eine ›Erwartungshaltung‹. Die SVP verlangt daher, das heutige ›AIA‹-Netzwerk
hinsichtlich Vertraulichkeit, Datenschutz und Spezialitätsprinzip zunächst einer eingehenden Evaluation zu unterziehen,
bevor dieses voreilig um weitere Länder, bzw. Territorien erweitert wird. Auch
gilt es, das ›Level
Playing Field‹ mit
den massgebenden Konkurrenzfinanzplätzen sicherzustellen. Solange die
Vereinigten Staaten als wichtigster OECD-Mitgliedstaat selber keine ›AIA‹-Abkommen
unterzeichnet haben, wird die SVP Erweiterungen des Datenaustausches ablehnen.
Sollte der Bundesrat entgegen dieser Forderung nach
einem sofortigen Marschhalt und einer Evaluation der bestehenden Abkommen
dennoch eine entsprechende Botschaft verabschieden, wird sich die SVP im
parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass nur ›AIA‹-Abkommen
mit demokratischen Staaten oder Territorien abgeschlossen werden, deren
rechtsstaatliche Strukturen weitgehend unserem Niveau entsprechen und die in
Bezug auf den Datenschutz den verfassungsrechtlichen Mindeststandard erfüllen.
Nein zum bürokratischen EU-Entwaffnungswahn - Von
Nationalrat Werner Salzmann Brüssel startet eine neue Offensive gegen die
bewährte Milizarmee sowie den Schiesssport der Schweiz. Unter dem Titel ›Terrorismusbekämpfung‹ sollen
Armeeangehörige sowie unbescholtene Bürger unter Generalverdacht gestellt
werden. Mit einem umfassenden bürokratischen Kontrollsystem will die EU dem
Schiesssport, der Jagd und dem Sammlerwesen den Garaus machen. So nicht! Die
SVP fordert den Bundesrat auf, diesem Vorhaben unmissverständlich
entgegenzutreten.
Im Nachgang zu den Anschlägen von Paris sah es die
Europäische Union als notwendig an, den Kampf gegen den Terrorismus zu
verstärken. Eine dieser Massnahmen war, dass eine Verschärfung der Richtlinie
über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Richtlinie
91/477/EWG) eingeleitet wurde. Nun sind das Abkommen von Schengen sowie das
Schengener Durchführungsübereinkommen Bestandteile des EU-Rechts. Die Schweiz
konnte bei den Verhandlungen zwar anwesend sein, hatte jedoch keine
Entscheidungsbefugnis. Aufgrund des Assoziierungsabkommens zu Schengen ist die
Schweiz jedoch verpflichtet, Entscheide der Europäischen Union in diesem
Bereich umzusetzen. Tut sie dies nicht, erfolgt ein Ausschluss der Schweiz aus
den Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin. Soeben hat das EU-Parlament einer erneuten
Verschärfung des EU-Waffenrechts mit 491 zu 178 Stimmen bei 28 Enthaltungen
zugestimmt. Die Richtlinie kann nun in Kürze in Kraft treten. Inhaltlich folgt
die Richtlinie zwar nicht den noch weiter gehenden Vorschlägen der
EU-Kommission, dennoch schiesst auch die EP-Direktive völlig über das Ziel hinaus.
So würden auf die Schweiz namentlich folgende Massnahmen zukommen:
-
Einsetzung einer Behörde, welche regelmässig kontrollieren muss, ob
deaktivierte Waffen auch tatsächlich dauerhaft unbrauchbar gemacht sind;
-
Registrierung aller wesentlichen Bestandteile von Waffen sowie aller
deaktivierten Waffen; die Einführung eines nationalen Waffenregisters hat der
Souverän bisher abgelehnt und setzt vielmehr auf die Verknüpfung der kantonalen
Register;
-
Informationsaustausch innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten, damit
Personen, die in einem Land keine Waffe erwerben dürfen, nicht auf ein anderes
Land ausweichen können;
- Eine
Behörde soll auch bei Online-Käufen zwischengeschaltet werden; Sturmgewehre mit Magazinen von mehr als 10 Schuss
sollen verboten werden; derzeit sind Magazine mit bis zu 20 Schuss oder mehr in
der Schweiz in Gebrauch;
-
Waffenbesitzer sollen einen Bedürfnisnachweis erbringen müssen, um eine
Waffe behalten zu dürfen, während Neuerwerber einen entsprechenden Nachweis
erbringen müssen; auch dies hat der Souverän bereits abgelehnt;
- Regelmässige
medizinisch-psychologische Tests für Waffenbesitzer sollen eingeführt werden,
gemäss aktuellem Stand jedoch nicht zwingend sein; es ist nur eine Frage der
Zeit, bis schärfere Vorgaben erfolgen;
-
Waffenhalter sollen dazu verpflichtet werden, Mitglied in einem
Schützenverein zu werden und eine Teilnahmepflicht zu erfüllen;
- Wer die
Bedingungen an den Waffenbesitz nicht mehr erfüllt, soll dazu verpflichtet
werden, die Waffe entschädigungslos abzugeben.
Für die Schweiz würden die Verschärfungen eine
Kriminalisierung aller Schützen, Jäger, Sammler und Waffenerwerber bedeuten,
ohne irgendeinen Mehrwert im Kampf gegen den Terrorismus zu bringen.
Die SVP fordert daher den Bundesrat auf, die ›Entwaffnungs-Richtlinie‹ nicht
zu übernehmen. Es ist verantwortungslos, in der heutigen Zeit die Bevölkerung
unter Generalverdacht zu stellen, während die EU-Aussengrenze löchrig ist wie
ein Schweizer Käse und die bewaffneten Auseinandersetzungen immer näher an
Europa heranrücken.
Werner Salzmann ist Nationalrat von Mülchi (BE)
Anmerkung politonline: Man muss sich einmal
die Unzahl an Waffen vor Augen halten, die die Rüstungsfirmen der EU-Staaten
Jahr um Jahr exportieren. Inzwischen liegt es auf der Hand, dass diese mit
schöner Regelmässigkeit auch in die Hände des Dschihads gelangen, während dem
Europäer Waffen weitgehend entzogen wären. Bei vielen Abstimmungen im EP fragt
man sich, wo Überlegung, Verstand, Verhältnismässigkeit und ein Überblick über
den Sachverhalt gegeben sind. So auch im obigen Fall. Das mit grosser Zähigkeit verfolgte
Ziel, den Bürger zu entwaffnen, dürfte im Zusammenhang mit dem Konzept des Aufbaus
einer Weltarmee zu sehen sein, die allein von der UNO zu befehligen wäre.
»Während Polizei und Militär eine ungebremste Hochrüstung erleben und die
politische Doktrin weitreichende Vollmachten zur Niederschlagung und
Internierung der Bevölkerung beinhaltet«, schrieb
der englische Journalist Paul J. Watson bereits im Februar 2008 [1], »sollen gleichzeitig rechtschaffende Bürger ›im Namen des
Friedens‹ entwaffnet werden.« Aber auch für dieses Ziel gibt es
Vorläufer: So sprach sich der Nationale Kirchenrat der USA, der Federal Council
of Churches, ›FCC‹, bereits 1942 für eine Weltregierung, die
internationale Kontrolle aller Armeen, ein universales Finanzsystem und eine
demokratisch kontrollierte internationale Bank aus. Wobei hier der Zusatz ›demokratisch‹
sofortige Zweifel wecken muss. Nicht uninteressant ist auch, dass der ›FCC‹
zwischen 1926 und 1929 von John D. Rockefeller rund 137.000 $ erhalten hatte.
Mit solchen Mitteln lassen sich bekanntermassen nicht nur Strategien
untermauern, sondern auch die direkte Beeinflussung der Bevölkerung praktkizieren.
Teils breitgeschlagen, teils
verschwiegen: Fake News und EU-Propaganda – Von
Ulrich Schlüer Unablässig -
als willfährige Echos auf Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften und
Bundesverwaltung - singen die hiesigen
Medien unisono das Hohe Lied vom überragenden Nutzen der Bilateralen,
insbesondere der Personenfreizügigkeit, für die Schweiz. Studien lieferten dazu
bisher widersprüchliche Berechnungen. Eine einzelne, auf die sich die
Economiesuisse laufend beruft, präsentiert positive Zahlen zu den Auswirkungen der
Personenfreizügigkeit. Gleichzeitig beteuert sie aber, dass sich die ›Gültigkeit‹ dieser
Zahlen erst etwa 2035 einwandfrei überprüfen lasse: Dann, wenn keiner der
heutigen Autoren noch irgendwo in der Verantwortung steht.
Keinerlei ernsthafte Diskussion Wer Zweifel am angeblichen Erfolgsmodell ›Bilaterale‹
äussert, wird medial kurzerhand als
Populist diffamiert und der Verbreitung von Fake News bezichtigt. Eine
ernsthafte Diskussion findet nicht statt. Jeder Ansatz dazu wird sofort
abgewürgt. So, als wäre der tägliche Zusammenbruch der Verkehrsnetze rund um
die Schweizer Städte eine üble Erfindung notorischer Lügner; als sei der
Zusammenhang zwischen Personenfreizügigkeit und Masseneinwanderung eine
böswillige Unterstellung. Erst recht ausgeblendet wird die Tatsache, dass die
dank der Personenfreizügigkeit stattfindende Masseneinwanderung vielen Gemeinden
ruinöse Sozialhilfekosten beschert, weil viel zu viele Einwanderer hier nie
auch nur einen Streich zu arbeiten bereit sind. Personenfreizügigkeit, Schengen-Vertrag,
Dublin-Vertrag: Ein EU-Konstrukt, das Europa in den Ruin treibt.
Die St. Galler Studie Soeben ist eine neue Studie erschienen; sie wurde
an der Universität St. Gallen erarbeitet und räumt mit all den beschönigenden
Mythen rund um die vergötterten Bilateralen gründlich auf. Die Schweiz, weist
diese Studie nach, ist seit 2008 mindestens zweihundertmal durch marktwidrige
EU-Massnahmen zugunsten maroder Konzerne oder Industriezweige in einzelnen
EU-Ländern schwer geschädigt worden. Der Schaden wird sogar beziffert: Er
trifft die Schweizer Wirtschaft mit 17 Milliarden Franken. Und dies jedes Jahr!
Dass die freihandelswidrigen Schutzmassnahmen vor allem von unseren Nachbarn
Deutschland, Frankreich und Italien durchgesetzt wurden, hat der Schweiz überdurchschnittlichen Schaden bereitet.
Weder die Economisuisse noch die Bundesverwaltung haben sich bisher getraut,
die St. Galler Studie der Verbreitung von Fake News - von Falschmeldungen - zu bezichtigen. Sie sagen überhaupt nichts
und verschweigen kurzerhand ihr Erscheinen. Die ›Basler
Zeitung‹ hat bis heute als so ziemlich
das einzige Blatt in einem Kommentar auf die Existenz und den Inhalt dieser
EU-kritischen Studie hingewiesen. Die übrigen Medien tun, als wäre sie nicht
erschienen.
Müssen sie warten, bis ihnen die Economiesuisse und
die Bundesverwaltung zutragen, wie sie sich zu dieser neuen brisanten Studie
stellen sollen? [2]
[1] http://infokrieg.tv/weltregierung_index.html Obama unterstützt trügerische Legislatur für eine
globale Steuer - US-Senat entscheidet über Gesetz, welches die USA 845
Milliarden $ kosten würde und der UNO erlaubt, Schusswaffenverbote zu erlassen
Paul Joseph Watson; Thursday, February 14th, 2008 resp.
http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=879
8. 3. 2008 Zum Thema Weltsteuer [2] Quelle: auszugsweise https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/fakenews_und_eupropaganda-3063 Der Freitags-Kommentar vom 10. 3. 2017 von
Ulrich Schlüer, Verlagsleiter der ›Schweizerzeit‹
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