Gesicht zeigen ! - Von Ständerat Thomas Minder 02.07.2017 21:02
Warum haben Frankreich, Holland, Belgien, Italien und 15 andere Länder
oder Regionen ein Burkaverbot
erlassen? Warum kennen sogar fünf islamische Staaten, darunter Marokko, ein
Verschleierungs- oder Verhüllungsverbot? Warum hat die Tessiner Bevölkerung mit
65 % Zustimmung einem Verbot ebenfalls zugestimmt? Ganz einfach: Die
Bevölkerung fühlt sich unwohl, wenn sich Personen verhüllen.
Zumindest die grosse Mehrheit der Bürgerinnen und
Bürger fühlt sich in der Nähe von verhüllten Personen unbehaglich. Dies gilt
für Burka-Trägerinnen genauso wie für verhüllte Chaoten des ›schwarzen Blocks‹. Ich
unterstütze die eidgenössische Volksinitiative
›Ja zum Verhüllungsverbot‹. Gelangt diese vors Volk, so wird sie wohl mit
einem noch klareren Mehr angenommen werden als 2009 die Minarett-Initiative (57
% ›Ja‹).
Zum Glück sehen wir uns bei diesem Ansinnen für
einmal auch nicht einer etwaigen Verletzung der Menschenrechte konfrontiert.
Denn sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg
hat 2014 die Beschwerde einer französischen Muslimin abgewiesen, die sich
beschwerte, ihre Burka nicht öffentlich tragen zu dürfen. Das Niqab- oder
Burkaverbot in der Öffentlichkeit verletzt gemäss EGMR weder die Religions-
noch die Meinungsfreiheit und ist auch nicht diskriminierend.
Wir Parlamentarier in Bundesbern vergessen oftmals
zwischen den Zeilen zu lesen. Bei der Minarett-Initiative ging es den wenigsten
um die vier Türme, sondern um das Unbehagen einer fortschreitenden
Islamisierung der Schweiz und Europas. Auch bei der Burka-Initiative
wird es nur sekundär um die vereinzelten Niqab- oder Burka-Trägerinnen gehen, sondern
um die berechtigte Furcht vor der Entstehung einer islamischen
Parallelgesellschaft mit ihren Sonderwünschen und Gefahren. Stichworte sind:
Dispensation vom Schwimmunterricht, Verweigerung des Händedrucks, offene Verteilung
des Korans oder der ›Lies‹-Bücher, Gebetsräume in hiesigen Schulzimmern,
Finanzierung von Moscheen aus dubiosen und/oder ausländischen Quellen oder Hasspredigten
in Moscheen wie der ›An-Nur‹-Moschee in Winterthur.
Ähnliche Überlegungen haben in diversen anderen
Ländern zum Burkaverbot geführt. Die Islamisierung ist in diesen Ländern
bereits viel weiter fortgeschritten als bei uns. Frankreich und Belgien nehmen
diese Bewegung und Entwicklung vorweg. Auch überrascht nicht, dass gerade in
diesen Ländern der ›IS-Terror‹ am meisten wütet. Minarette und die komplette
Gesichtsverschleierung der Frau sind geradezu Symbole für ein anderes
gesellschaftliches Modell, für andere Gesellschaftswerte, die wir nicht teilen.
Sie stehen unserer christlich-abendländischen Kultur und Gesellschaftsordnung
diametral gegenüber.
Unterschreiben Sie jetzt
http://www.verhuellungsverbot.ch/unterschreiben/
Mitmachen und Unterschriftenbögen bestellen:
E-Mail info@verhuellungsverbot.ch oder
Telefon 052 301 31 00
Kriegsziel ist die Verhüllungsverbots-Initiative - Von
Ulrich Schlüer Politkrieg via soziale Medien: Mittels skandalöser
Facebook-Zensur soll das Zustandekommen der Initiative ›Ja zum Verhüllungsverbot‹
erschwert, wenn nicht gar verhindert
werden. Das ist ein strafrechtlich relevanter Angriff auf die in der Verfassung
jedem Schweizer und jeder Schweizerin garantierten politischen Rechte.
Die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative ›Ja zum Verhüllungsverbot‹
befindet sich in der Schlussphase. Mitte September müssen die gesammelten
Unterschriften eingereicht werden, auf dass in absehbarer Zeit die
Volksabstimmung über das Verhüllungsverbot stattfinden kann. Das
Initiativkomitee hat in dieser Schlussphase eine ganze Reihe von Massnahmen und
Aktionen lanciert, dies mit dem Ziel, die Unterschriftensammlung erfolgreich
abzuschliessen.
Zensur Oskar Freysinger, Mitglied des Initiativkomitees,
hatte am 14. Juni 2017 eine aufsehenerregende, prägnante Videobotschaft von
rund 30 Sekunden an die Öffentlichkeit -
insbesondere an die Facebook-Nutzer - gerichtet,
dies mit der Aufforderung, die ›Verhüllungsverbots-Initiative‹ zu unterzeichnen. Diese Botschaft fand rasch eine
grosse Verbreitung, woran Gegner der Initiative Anstoss zu nehmen schienen. In
der Folge wurde eine Attacke, ein Akt von Politkrieg gegen die Initiative,
Tatsache. Denn Freysingers Videobotschaft war am 28. Juni plötzlich aus
Facebook verschwunden. Wer sie ansehen wollte, suchte vergeblich.
Sie sei, ›weil
nicht den Facebook-Gemeinschaftsstandards‹
entsprechend, gelöscht worden. Das ist ein unzulässiger Akt von Zensur! Eine
Begründung zum zitierten Pauschalvorwurf findet sich nirgends. Und wer Oskar Freysingers
Botschaft, bevor sie der unstatthaften Zensur zum Opfer fiel, gesehen und
gehört hatte, wird bestätigen, dass seine Botschaft zwar unmissverständlich und
klar war, aber weder verletzend noch reisserisch. Sie hat niemanden, keinen
Einzelnen und keine Gruppe beleidigt oder herabgemindert. Freysinger hat eine
persönliche Haltung zu einer brennenden politischen Frage eingenommen, wie sie
im demokratischen Staat üblich, wie sie jeder Bürgerin und jedem Bürger der
Schweiz von der Verfassung her garantiert wird.
Ein Skandal Die Löschung von Freysingers Videobotschaft ist ein
Politskandal erster Ordnung. Damit wird Freysingers Recht auf freie
Meinungsäusserung, ein Verfassungsrecht, beschnitten, ja unterbunden. Wie kommt
eine solche Zensur zustande? Es bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder hat
Facebook die Zensur aus eigenem Entscheid verfügt, was wahrhaftig skandalös
wäre. Oder ein wohlorganisiertes, linkes und/oder islamistisches
Nutzer-Netzwerk hat auf Weisung eines Befehlshabers eine eigentliche Welle von
Klageandrohungen über Facebook ausgeschüttet: Würde das ihnen nicht passende
Video nicht sofort gelöscht, müsse Facebook mit einer Klagewelle seitens Hunderter,
allenfalls gar Tausender Kläger rechnen. Eine derart organisierte Bedrohung
kann Facebook dazu veranlassen, das attackierte Video, ohne es näher zu prüfen,
prophylaktisch zu löschen. Irgendwann später erfolgt dann vielleicht
eine Prüfung, die wohl darauf hinausläuft, dass die geäusserten Vorwürfe als
haltlos erachtet werden, worauf die Wiederaufschaltung des angeschwärzten
Videos zu erfolgen hätte. Dies geschähe im Fall Freysinger mit einem Video,
das - vom Absender ausdrücklich gewollt
- im Rahmen einer Schlusskampagne zu
einer Volksinitiative von einem die Initiative unterstützenden freien Bürger
geschaffen und ins Netz gestellt würde. Wenn es somit irgendwann wieder
aufgeschaltet wird, kann der damit verfolgte Zweck, für eine Volksinitiative in
der Schlussphase der Unterschriftensammlung um Unterstützung zu werben, praktisch
gegenstandslos geworden sein, weil der Zweck infolge des Ablaufs der
Sammelfrist gar nicht mehr erreicht werden kann.
Attacke auf ein Verfassungsrecht Damit käme der konzertierten Aktion gegen
Freysingers Video der Charakter einer nicht zu rechtfertigenden Politattacke
auf ein Verfassungsrecht zu, eine perfide, die Verfassung verletzende
Machenschaft zur Hintertreibung eines jedem Bürger ausdrücklich eingeräumten
politischen Rechts. Eine solche bewusst und vorsätzlich herbeigeführte
Beeinträchtigung und Behinderung der Ausübung politischer Rechte ist strafbar.
Konsequenzen wären angebracht.
Bundesbern hüllt sich in Schweigen Die Behörden, insbesondere die Bundesbehörden, stehen
nicht zuletzt in der Pflicht, jedem Bürger die ihm gemäss Verfassung
zustehenden politischen Rechte zu gewährleisten. Attacken, welche die Ausübung
solcher Rechte beeinträchtigen oder verhindern, müssten als Offizialdelikte
verfolgt werden. Das scheint dem Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement - oberste Autorität
im Staat zur Gewährleistung der Verfassungsrechte - und seiner Chefin, Bundesrätin Simonetta
Sommaruga, bis heute nicht bewusst geworden zu sein. Ob ihr demonstratives
Abseitsstehen als klammheimliche Sympathiebekundung einer Attacke gegenüber,
die eine von Bundesbern sichtbar wenig geliebte Initiative, die Initiative ›Ja zum Verhüllungsverbot‹
nämlich, trifft, zu erklären ist?
Wenigstens eine gute Botschaft zum Schluss:
Das auf Facebook zensierte Video mit Oskar
Freysinger ist nun auf Youtube aufgeschaltet: Siehe
Oskar
Freysinger: Ja zum Verhüllungsverbot!
Quelle:
https://schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/kriegsziel_ist_die_verhuellungsverbotsinitiative-3137 Freitags-Kommentar vom 30. Juni 2017 von Ulrich
Schlüer, Verlagsleiter der ›Schweizerzeit‹
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