Masseneinwanderung - Die Economiesuisse zittert um ihr »Erfolgsmodell«

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse wertet die soeben

von der SVP lancierte Begrenzungsinitiative als Bedrohung. Denn die EU-Personenfreizügigkeit hat es insbesondere den Grosskonzernen jahrelang erlaubt, mit billigen Stellenbewerbern aus der EU teurere ältere Schweizer zu ersetzen, was eine kurzfristige, insbesondere für die Chefs lukrative Gewinnmaximierung garantierte. Dass solch egoistische Politik sowohl die verdrängten älteren Schweizer als auch viele nicht berücksichtigte Bewerber zu Tausenden in die Sozialhilfe abdrängt, kümmert die Konzernchefs nicht. Denn für die Sozialhilfe haben die Gemeinden zu bluten. 

Als Antwort auf die vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse applaudierte Nicht-Umsetzung des Entscheids von Volk und Ständen gegen die Masseneinwanderung hat die SVP soeben die Begrenzungsinitiative lanciert. Fast als erste Organisation überhaupt hat sich die Economiesuisse dazu wieder einmal als Warnerin zu profilieren versucht. Ein ausgewiesenes Erfolgsmodell in Gestalt der Personenfreizügigkeit mit der EU werde durch die Begrenzungsinitiative gefährdet, lamentieren die Karrers und Rühls von Economiesuisse.

Die Profiteure 
Wie sieht es denn aus, dieses Erfolgsmodell? Wem verspricht es Erfolg?  Resultieren aus der Personenfreizügigkeit auch Nachteile, allenfalls gar schwere Nachteile? Wer trägt die Lasten, welche diese Nachteile bewirken?

Gewiss: Insbesondere die grossen, international ausgerichteten und von einer internationalen Elite geführten Konzerne profitieren vom System der Personenfreizügigkeit, wie es sich in den letzten Jahren eingespielt hat. Denn die Personenfreizügigkeit erlaubt es diesen Konzernen, wenn es Stellen zu besetzen gilt, aus einer Maximalzahl von Bewerbern aus dem ganzen EU-Raum frei auswählen zu können: Sie können einen als geeignet Eingeschätzten zum EU-weit tiefsten Lohn engagieren. Das ist verlockend.

Nur: Selbst wenn diese Firma vom Konzernsitz Schweiz noch so profitiert, so ist der neu Engagierte kaum ein Schweizer. Die Personenfreizügigkeit erlaubt es dem Konzern vielmehr, teurere, vielleicht schon zwanzig oder dreissig Jahre dem Konzern dienende Schweizerinnen und Schweizer zu ersetzen, durch billigere EU-Arbeitskräfte, die, zwar ärmer an Erfahrung, etwa Gleichwertiges oder wenig darunter zu leisten versprechen. Daraus erwächst den Konzernen und ihren Chefs kurzfristig zweifellos höherer Profit.

Schweizer zahlen die Zeche   
Allenfalls sich regende Einwände werden vom Tisch gewischt: Angesichts einer derzeit anziehenden Wirtschaft bleibe die Ersetzung von teureren Schweizern durch billigere Ausländer wohl folgenlos; die Statistik der Arbeitslosigkeit zeige eine sinkende Tendenz. Das trifft tatsächlich zu. Nur: Die sinkende Tendenz ist ganz offensichtlich wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass in die Arbeitslosigkeit abgedrängte ältere Schweizer Arbeitnehmer  - chancenlos am von der Personenfreizügigkeit geprägten Arbeitsmarkt -  in rasch wachsender Zahl der Kategorie der Ausgesteuerten überantwortet werden. Damit scheiden sie aus der Arbeitslosen-Statistik aus. Und auch aus der wenigstens teilweise von der Wirtschaft gespiesenen Arbeitslosenkasse. Sie fallen der Sozialhilfe zur Last – dies ziemlich sicher bis zum Erreichen des Pensionsalters. Für die Konzerne und ihre an kurzfristigem Gewinn orientierten Chefs bietet dieses System attraktive Vorteile. Denn die massiven Folgekosten ihrer systematischen Ersetzung von Schweizern durch billigere EU-Ausländer fallen damit in erster Linie bei den Gemeinden und deren Steuerzahlern an. Die Sozialhaushalte der Gemeinden weisen denn auch ein besorgniserregendes Wachstum auf, was die Konzernchefs angesichts ihrer wohlgefüllten Geldbörsen achselzuckend übergehen können.

Und die Nicht-Engagierten?
Zumal sie eine weitere kostentreibende Tatsache, das Erfolgsmodell Personenfreizügigkeit lauthals preisend, beharrlich auszublenden vermögen:Wenn sie aus – sagen wir einmal – 50 Bewerbern, die sich bei ihnen für eine offene Stelle beworben haben, einen einzigen, den gut Qualifizierten zum tiefsten Lohn auswählen, dann bleiben 49 übrig. Vielleicht finden einige dieser 49 aus der EU in die Schweiz Angereisten in einem anderen Schweizer Betrieb eine Stelle. Aber viele, vielleicht gar die Mehrheit, gehen leer aus. Sie können trotzdem in der Schweiz bleiben, gemäss Personenfreizügigkeit als Stellensuchende legal bis zu 18 Monaten.

Wer zahlt für sie? Sicher nicht die Konzerne, die sie abgewiesen haben, weil sie einen noch billigeren gefunden haben. Für die stellenlos Bleibenden zahlt die Fürsorge mit Sozialhilfe. Es zahlen die Gemeinden, also die Steuerzahler der Gemeinden. Haben die Bewerber – keineswegs eine Ausnahme – schulpflichtige Kinder, bleiben sie als Stellenlose meist auch nach Ablauf der achtzehn Monate hier – als Härtefälle. Man kann ihren Kindern nicht zumuten, aus der Schulkarriere hier in der Schweiz herausgerissen zu werden. Die Konzernchefs kümmert das nicht. Den finanziellen Folgen solcher von ihnen mitverursachter Tatsachen haben sie sich geschickt entzogen.

Und dann noch die Dublin-Folgen  
Gleiches geschieht in noch verhängnisvollerem Ausmass
dank dem faktisch längst ausgehöhlten System Schengen-Dublin. Auch dieses System beruht auf einem bilateralen Vertrag mit der EU, der freilich, weil mit dem Paket II verknüpft, nicht der Guillotine-Klausel untersteht. Aber mit Schengen-Dublin werden uns jährlich Zehntausende ins Land geschwemmt, zumeist Asylrecht-Missbraucher, zumeist wenig arbeitsfreudig, vielmehr wohlig von der grosszügigen Sozialhilfe hier lebend und rasch den Familiennachzug in die Wege leitend.

Auch diese Entwicklung können die Konzernchefs aus ihren den Alltagsnöten der Gewöhnlichen entrückten Villen achselzuckend verfolgen. Sie sind davon nicht betroffen. Es zahlen allein die Gemeinden, die Steuerzahler der Gemeinden. Dies dank unserer Verbandelung mit der EU, dank der Personenfreizügigkeit. Die Konzernchefs können aus ihren finanziell wohlgepolsterten Sesseln die Personenfreizügigkeit, die ihnen persönlich derart ausgeprägte Vorteile sichert, wortreich als Erfolgsmodell preisen. Die Gemeinden und ihre Steuerzahler taumeln derweil der Pleite entgegen. 

Schnöder Egoismus regiert. Sollte es schlimmer kommen, würde es den Konzernchefs leicht fallen, kurzerhand nach Monaco, nach Singapur oder anderswohin, wo sich ihnen gerade die besten Vorteile bieten, zu übersiedeln. Die Gemeinden und ihre Steuerzahler aber bleiben da und löffeln aus, was ihnen das Erfolgsmodell der Konzernchefs an untragbaren Lasten beschert hat.  [1]

Start der Unterschriftensammlung für die Begrenzungsinitiative      
Die AUNS hat am 16. Januar zusammen mit der SVP in Bern an einer Pressekonferenz die Unterschriftensammlung für die Begrenzungsinitiative begonnen. Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU sind netto bald eine Million Menschen neu in unser Land eingewandert. So wird die 10-Millionen-Schweiz bald Realität, mit dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft.

Grund dafür ist ein weltfremder Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit, welcher allen über 500 Millionen EU-Bürgern ein Recht auf Einwanderung und Niederlassung in unserem Land gibt. Es gibt keine andere unabhängige Nation auf dieser Welt, welche die Kontrolle über die Zuwanderung in diesem Ausmass aufgegeben hat. Das Stimmvolk muss jetzt korrigieren, bevor es zu spät und unser Wohlstand verloren ist.

In den letzten Jahren ist die Einwanderung in die Schweiz aus dem Ruder gelaufen und nicht mehr im Interesse unserer Bevölkerung. Mit der Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung will die SVP die Zuwanderung deshalb wieder auf ein vernünftiges Mass begrenzen. Zudem soll es in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, anderen Ländern oder gar ganzen Kontinenten wie der EU eine Personenfreizügigkeit und damit deren gesamten Bevölkerung ein Recht auf Einwanderung in die Schweiz und Gleichstellung mit Inländern zu gewähren.

Dafür muss der entsprechende Vertrag mit der EU neu verhandelt und im Notfall gekündigt werden. Nur ein Volksentscheid wird dem Bundesrat die notwendige Kraft und Rückendeckung dafür geben. Wenn wir diesen Schritt jetzt nicht machen, dann werden wir unser Land bald nicht mehr wiedererkennen und unseren über Generationen erarbeiteten Wohlstand für immer verlieren. Es kann nicht sein, dass über 500 Millionen EU-Bürger ein Recht auf freie Einwanderung und Niederlassung in unserem kleinen Land haben.

Selbstverständlich sollen unsere Unternehmen aber auch in Zukunft die notwendigen Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren können, wenn sie diese denn wirklich brauchen und sich im Inland niemand finden lässt. So wie wir dies  heute bei Bürgern von Drittstaaten erfolgreich über Kontingente handhaben. Denn es muss wieder ein souveräner Entscheid der Schweiz sein, wieviel und welche Einwanderung sie zulässt. Dies ist eine Selbstverständlichkeit für eine unabhängige Nation und auch der Grund, weshalb die Briten entschieden haben, die EU zu verlassen.

Nur so können wir in Zukunft sicherstellen, dass unsere Bevölkerung  - und jeder einzelne Bürger -  von einer massvollen Einwanderung wirtschaftlich auch effektiv profitiert und nicht derselbe Kuchen einfach durch immer mehr Einwanderer aufgeteilt wird. Das Schweizer Volk muss dem Bundesrat mit der Begrenzungsinitiative der SVP deshalb einen klaren Auftrag erteilen und eine deutliche Botschaft an die EU senden: Die schädliche Personenfreizügigkeit muss weg oder wir kündigen sie. 

Der Text der Initiative lautet wie folgt: 
Art. 121b   Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit

1.   Die Schweiz regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig. 

2.   Es dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und  keine anderen neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.

3.   Bestehende völkerrechtliche Verträge und andere völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Absätzen 1 und 2 angepasst oder erweitert werden.

Art. 197 Ziff. 12

12.  Übergangsbestimmungen zu Art. 121b  (Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit)

1.   Auf dem Verhandlungsweg ist anzustreben, dass das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit innerhalb von 12 Monaten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände ausser Kraft ist.

2.   Gelingt dies nicht, so kündigt der Bundesrat das Abkommen nach Absatz 1 innert weiterer 30 Tagen.

Nicht Teil des Initiativtextes, aber Bestandteil der begleitenden Dokumente/Argumentarien:

Personenfreizügigkeit im Sinne von Absatz 2 der Begrenzungsinitiative  bedeutet insbesondere die Einräumung eines Rechts für eine unbestimmte Zahl von Personen auf Aufenthalt oder Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet der Schweiz oder auf Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer.

»MASSIVE ZUWANDERUNG STOPPEN!«  
Probleme der masslosen Zuwanderung endlich lösen

Seit Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 gibt es eine unkontrollierte und masslose Zuwanderung in die Schweiz. Pro Jahr wandern 60.000 bis 80.000 Personen mehr in unser Land ein als sie es verlassen. Die negativen Folgen sind schmerzhaft: Einheimische Arbeitsplätze werden zusehends gefährdet, namentlich ältere Leute verlieren ihre Stelle und werden durch junge Ausländer ersetzt, der Wohnraum wird knapper, die Mieten und Hauspreise steigen und die Landschaft wird zubetoniert. Züge, Strassen und Schulen platzen aus allen Nähten. Migranten verändern unsere Kultur. Plätze, Züge und Strassen werden unsicherer. Hinzu kommt, dass praktisch die Hälfte aller Sozialhilfebezüger Ausländer sind. Dementsprechend steigen die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden ins Unerträgliche.

Zuwanderung eigenständig regeln  
Ein freies und selbstbestimmtes Land wie die Schweiz hat die Einwanderung selber zu steuern, wie dies die meisten erfolgreichen Länder der Welt tun. Es käme ihnen nie in den Sinn, über 500 Millionen Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen Anspruch auf Einwanderung zu gewähren. Vielmehr verschärfen viele Länder vor dem Hintergrund der weltpolitischen Entwicklungen ihre Einwanderungsgesetze mit dem Ziel, die Einwanderung strikte nach ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen, im Interesse ihrer Sicherheit und nach den Möglichkeiten des Landes auszurichten.

Schluss mit Rechtsanspruch auf Zuwanderung  
Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit mit der EU bestimmen wir nicht mehr selber, wer in die Schweiz kommen darf und wer nicht. Damit muss Schluss sein. Die Begrenzungs-Initiative verlangt, dass die Zuwanderung von der Schweiz eigenständig geregelt und kontrolliert wird.

Die Personenfreizügigkeit ausser Kraft setzen, notfalls kündigen
Der Bundesrat wird beauftragt, auf dem Verhandlungsweg das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU spätestens zwölf Monate nach Annahme der Begrenzungs-Initiative ausser Kraft zu setzen. Ist eine Verständigung in dieser Zeit nicht möglich, ist das Personenfreizügigkeits-Abkommen innert 30 Tagen zu kündigen.

Jetzt die Begrenzungsinitiative unterschreiben

https://www.begrenzungsinitiative.ch/

 Mehr Informationen
» Referat von Nationalrätin Céline Amaudruz (GE), Vizepräsidentin
» Referat von Nationalrat Marco Chiesa (TI), Mitglied Parteileitung
» Referat von Nationalrat Thomas Matter (ZH), Unternehmer
» Referat von Nationalrat Lukas Reimann (SG), Präsident AUNS
» Referat von Nationalrat Albert Rösti (BE), Parteipräsident
» Argumentarium

 

[1]  Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/economiesuisse_zittert_um_ihr_erfolgsmodell-3264  19. 1. 18
Der Freitags-Kommentar von Ulrich Schlüer vom 19. Januar 2018