Masseneinwanderung - Die Economiesuisse zittert um ihr »Erfolgsmodell« 21.01.2018 19:23
Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse wertet die soeben
von der SVP lancierte ›Begrenzungsinitiative‹ als Bedrohung.
Denn die EU-Personenfreizügigkeit hat es insbesondere den Grosskonzernen
jahrelang erlaubt, mit billigen Stellenbewerbern aus der EU teurere ältere
Schweizer zu ersetzen, was eine kurzfristige, insbesondere für die Chefs
lukrative Gewinnmaximierung garantierte. Dass solch egoistische Politik sowohl
die verdrängten älteren Schweizer als auch viele nicht berücksichtigte Bewerber
zu Tausenden in die Sozialhilfe abdrängt, kümmert die Konzernchefs nicht. Denn
für die Sozialhilfe haben die Gemeinden zu bluten.
Als Antwort auf die vom
Wirtschaftsdachverband Economiesuisse applaudierte Nicht-Umsetzung des
Entscheids von Volk und Ständen gegen die Masseneinwanderung hat die SVP soeben
die ›Begrenzungsinitiative‹ lanciert. Fast
als erste Organisation überhaupt hat sich die Economiesuisse dazu wieder einmal
als ›Warnerin‹ zu profilieren versucht. Ein ausgewiesenes ›Erfolgsmodell‹ in Gestalt der
Personenfreizügigkeit mit der EU werde durch die ›Begrenzungsinitiative‹ gefährdet,
lamentieren die Karrers und Rühls von Economiesuisse.
Die Profiteure Wie sieht es denn aus,
dieses ›Erfolgsmodell‹? Wem verspricht es Erfolg? Resultieren aus der Personenfreizügigkeit auch
Nachteile, allenfalls gar schwere Nachteile? Wer trägt die Lasten, welche diese
Nachteile bewirken?
Gewiss: Insbesondere die grossen, international
ausgerichteten und von einer internationalen Elite geführten Konzerne
profitieren vom System der Personenfreizügigkeit, wie es sich in den letzten
Jahren eingespielt hat. Denn die Personenfreizügigkeit erlaubt es diesen
Konzernen, wenn es Stellen zu besetzen gilt, aus einer Maximalzahl von
Bewerbern aus dem ganzen EU-Raum frei auswählen zu können: Sie können einen als
›geeignet‹ Eingeschätzten
zum EU-weit tiefsten Lohn engagieren. Das ist verlockend.
Nur: Selbst wenn diese Firma vom Konzernsitz Schweiz
noch so profitiert, so ist der neu Engagierte kaum ein Schweizer. Die
Personenfreizügigkeit erlaubt es dem Konzern vielmehr, teurere, vielleicht
schon zwanzig oder dreissig Jahre dem Konzern dienende Schweizerinnen und
Schweizer zu ersetzen, durch billigere EU-Arbeitskräfte, die, zwar ärmer an
Erfahrung, etwa Gleichwertiges oder wenig darunter zu leisten versprechen.
Daraus erwächst den Konzernen und ihren Chefs kurzfristig zweifellos höherer
Profit.
Schweizer zahlen die Zeche Allenfalls sich regende
Einwände werden vom Tisch gewischt: Angesichts einer derzeit anziehenden
Wirtschaft bleibe die Ersetzung von teureren Schweizern durch billigere
Ausländer wohl folgenlos; die Statistik der Arbeitslosigkeit zeige eine sinkende
Tendenz. Das trifft tatsächlich zu. Nur: Die sinkende Tendenz ist ganz
offensichtlich wesentlich auch darauf zurückzuführen, dass in die
Arbeitslosigkeit abgedrängte ältere Schweizer Arbeitnehmer - chancenlos am von der Personenfreizügigkeit
geprägten Arbeitsmarkt - in rasch wachsender
Zahl der Kategorie der ›Ausgesteuerten‹ überantwortet werden. Damit scheiden sie aus der Arbeitslosen-Statistik aus. Und auch
aus der wenigstens teilweise von der Wirtschaft gespiesenen Arbeitslosenkasse.
Sie fallen der Sozialhilfe zur Last – dies ziemlich sicher bis zum Erreichen
des Pensionsalters. Für die Konzerne und ihre an kurzfristigem Gewinn
orientierten Chefs bietet dieses System attraktive Vorteile. Denn die massiven
Folgekosten ihrer systematischen Ersetzung von Schweizern durch billigere
EU-Ausländer fallen damit in erster Linie bei den Gemeinden und deren
Steuerzahlern an. Die Sozialhaushalte der Gemeinden weisen denn auch ein besorgniserregendes
Wachstum auf, was die Konzernchefs angesichts ihrer wohlgefüllten Geldbörsen
achselzuckend übergehen können.
Und die Nicht-Engagierten? Zumal sie eine weitere
kostentreibende Tatsache, das ›Erfolgsmodell Personenfreizügigkeit‹ lauthals preisend,
beharrlich auszublenden vermögen:Wenn sie aus – sagen wir
einmal – 50 Bewerbern, die sich bei ihnen für eine offene Stelle beworben haben,
einen einzigen, den gut Qualifizierten zum tiefsten Lohn auswählen, dann
bleiben 49 übrig. Vielleicht finden einige dieser 49 aus der EU in die Schweiz
Angereisten in einem anderen Schweizer Betrieb eine Stelle. Aber viele, vielleicht
gar die Mehrheit, gehen leer aus. Sie können trotzdem
in der Schweiz bleiben, gemäss Personenfreizügigkeit als Stellensuchende legal
bis zu 18 Monaten.
Wer zahlt für sie? Sicher
nicht die Konzerne, die sie abgewiesen haben, weil sie einen noch billigeren
gefunden haben. Für die stellenlos Bleibenden zahlt die Fürsorge mit
Sozialhilfe. Es zahlen die Gemeinden, also die Steuerzahler der Gemeinden.
Haben die Bewerber – keineswegs eine Ausnahme – schulpflichtige Kinder, bleiben
sie als Stellenlose meist auch nach Ablauf der achtzehn Monate hier – als ›Härtefälle‹. Man kann ihren
Kindern nicht zumuten, aus der Schulkarriere hier in der Schweiz herausgerissen
zu werden. Die Konzernchefs kümmert das nicht. Den finanziellen Folgen solcher
von ihnen mitverursachter Tatsachen haben sie sich geschickt entzogen.
Und dann noch die
Dublin-Folgen Gleiches geschieht in noch
verhängnisvollerem Ausmass ›dank‹ dem faktisch
längst ausgehöhlten System Schengen-Dublin. Auch dieses System beruht auf einem
bilateralen Vertrag mit der EU, der freilich, weil mit dem Paket II verknüpft,
nicht der Guillotine-Klausel untersteht. Aber mit Schengen-Dublin werden uns
jährlich Zehntausende ins Land geschwemmt, zumeist Asylrecht-Missbraucher,
zumeist wenig arbeitsfreudig, vielmehr wohlig von der grosszügigen Sozialhilfe
hier lebend und rasch den ›Familiennachzug‹ in die Wege leitend.
Auch diese Entwicklung
können die Konzernchefs aus ihren den Alltagsnöten der ›Gewöhnlichen‹ entrückten Villen
achselzuckend verfolgen. Sie sind davon nicht betroffen. Es zahlen allein die
Gemeinden, die Steuerzahler der Gemeinden. Dies ›dank‹ unserer
Verbandelung mit der EU, dank der Personenfreizügigkeit. Die Konzernchefs
können aus ihren finanziell wohlgepolsterten Sesseln die Personenfreizügigkeit,
die ihnen persönlich derart ausgeprägte Vorteile sichert, wortreich als ›Erfolgsmodell‹ preisen. Die
Gemeinden und ihre Steuerzahler taumeln derweil der Pleite entgegen.
Schnöder Egoismus regiert.
Sollte es schlimmer kommen, würde es den Konzernchefs leicht fallen, kurzerhand
nach Monaco, nach Singapur oder anderswohin, wo sich ihnen gerade die besten
Vorteile bieten, zu übersiedeln. Die Gemeinden und ihre Steuerzahler aber
bleiben da und löffeln aus, was ihnen das ›Erfolgsmodell‹ der Konzernchefs
an untragbaren Lasten beschert hat. [1]
Start der Unterschriftensammlung für die ›Begrenzungsinitiative‹
Die AUNS hat am 16. Januar zusammen mit der SVP in Bern an einer
Pressekonferenz die Unterschriftensammlung für die ›Begrenzungsinitiative‹ begonnen. Seit der Einführung der
Personenfreizügigkeit mit der EU sind netto bald eine Million Menschen neu in
unser Land eingewandert. So wird die 10-Millionen-Schweiz bald Realität, mit
dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft.
Grund dafür ist ein weltfremder Vertrag mit der EU
über die Personenfreizügigkeit, welcher allen über 500 Millionen EU-Bürgern ein
Recht auf Einwanderung und Niederlassung in unserem Land gibt. Es gibt keine
andere unabhängige Nation auf dieser Welt, welche die Kontrolle über die
Zuwanderung in diesem Ausmass aufgegeben hat. Das Stimmvolk muss jetzt
korrigieren, bevor es zu spät und unser Wohlstand verloren ist.
In den letzten Jahren ist die Einwanderung in die
Schweiz aus dem Ruder gelaufen und nicht mehr im Interesse unserer Bevölkerung.
Mit der Volksinitiative für eine massvolle Zuwanderung will die SVP die
Zuwanderung deshalb wieder auf ein vernünftiges Mass begrenzen. Zudem soll es
in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, anderen Ländern oder gar ganzen Kontinenten
wie der EU eine Personenfreizügigkeit und damit deren gesamten Bevölkerung ein
Recht auf Einwanderung in die Schweiz und Gleichstellung mit Inländern zu
gewähren.
Dafür muss der entsprechende Vertrag mit der EU neu
verhandelt und im Notfall gekündigt
werden. Nur ein Volksentscheid wird dem Bundesrat die notwendige Kraft und
Rückendeckung dafür geben. Wenn wir diesen Schritt jetzt nicht machen, dann
werden wir unser Land bald nicht mehr wiedererkennen und unseren über
Generationen erarbeiteten Wohlstand für immer verlieren. Es kann nicht sein,
dass über 500 Millionen EU-Bürger ein Recht auf freie Einwanderung und
Niederlassung in unserem kleinen Land haben.
Selbstverständlich sollen unsere Unternehmen aber auch
in Zukunft die notwendigen Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren können, wenn
sie diese denn wirklich brauchen und sich im Inland niemand finden lässt. So
wie wir dies heute bei Bürgern von
Drittstaaten erfolgreich über Kontingente handhaben. Denn es muss wieder ein
souveräner Entscheid der Schweiz sein, wieviel und welche Einwanderung sie
zulässt. Dies ist eine Selbstverständlichkeit für eine unabhängige Nation und
auch der Grund, weshalb die Briten entschieden haben, die EU zu verlassen.
Nur so können wir in Zukunft sicherstellen, dass
unsere Bevölkerung - und jeder einzelne
Bürger - von einer massvollen
Einwanderung wirtschaftlich auch effektiv profitiert und nicht derselbe Kuchen
einfach durch immer mehr Einwanderer aufgeteilt wird. Das Schweizer Volk muss
dem Bundesrat mit der ›Begrenzungsinitiative‹ der SVP deshalb einen klaren Auftrag erteilen
und eine deutliche Botschaft an die EU senden: Die schädliche
Personenfreizügigkeit muss weg oder wir kündigen sie.
Der Text der Initiative lautet wie folgt: Art. 121b
Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit
1. Die Schweiz
regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
2. Es dürfen
keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und keine anderen neuen völkerrechtlichen
Verpflichtungen eingegangen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine
Personenfreizügigkeit gewähren.
3. Bestehende
völkerrechtliche Verträge und andere völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen
nicht im Widerspruch zu den Absätzen 1 und 2 angepasst oder erweitert werden.
Art. 197 Ziff. 12
12. Übergangsbestimmungen
zu Art. 121b (Zuwanderung ohne
Personenfreizügigkeit)
1. Auf dem
Verhandlungsweg ist anzustreben, dass das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen
Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
innerhalb von 12 Monaten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände
ausser Kraft ist.
2. Gelingt
dies nicht, so kündigt der Bundesrat das Abkommen nach Absatz 1 innert weiterer
30 Tagen.
Nicht Teil des Initiativtextes, aber Bestandteil der
begleitenden Dokumente/Argumentarien:
Personenfreizügigkeit im Sinne von Absatz 2 der ›Begrenzungsinitiative‹ bedeutet insbesondere die Einräumung eines
Rechts für eine unbestimmte Zahl von Personen auf Aufenthalt oder Ausübung
einer Erwerbstätigkeit oder Erbringung von Dienstleistungen im Hoheitsgebiet
der Schweiz oder auf Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und
Arbeitsbedingungen wie für Inländer.
»MASSIVE
ZUWANDERUNG STOPPEN!« Probleme der masslosen
Zuwanderung endlich lösen
Seit Einführung der vollen
Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahr 2007 gibt es eine unkontrollierte und
masslose Zuwanderung in die Schweiz. Pro Jahr wandern 60.000 bis 80.000
Personen mehr in unser Land ein als sie es verlassen. Die negativen Folgen sind
schmerzhaft: Einheimische Arbeitsplätze werden zusehends gefährdet, namentlich
ältere Leute verlieren ihre Stelle und werden durch junge Ausländer ersetzt,
der Wohnraum wird knapper, die Mieten und Hauspreise steigen und die Landschaft
wird zubetoniert. Züge, Strassen und Schulen platzen aus allen Nähten.
Migranten verändern unsere Kultur. Plätze, Züge und Strassen werden unsicherer.
Hinzu kommt, dass praktisch die Hälfte aller Sozialhilfebezüger Ausländer sind.
Dementsprechend steigen die Sozialhilfeausgaben der Gemeinden ins
Unerträgliche.
Zuwanderung eigenständig
regeln Ein freies und
selbstbestimmtes Land wie die Schweiz hat die Einwanderung selber zu steuern,
wie dies die meisten erfolgreichen Länder der Welt tun. Es käme ihnen nie in
den Sinn, über 500 Millionen Bürgern anderer Staaten einen rechtlichen Anspruch
auf Einwanderung zu gewähren. Vielmehr verschärfen viele Länder vor dem
Hintergrund der weltpolitischen Entwicklungen ihre Einwanderungsgesetze mit dem
Ziel, die Einwanderung strikte nach ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen, im
Interesse ihrer Sicherheit und nach den Möglichkeiten des Landes auszurichten.
Schluss mit Rechtsanspruch
auf Zuwanderung Seit der Einführung der
Personenfreizügigkeit mit der EU bestimmen wir nicht mehr selber, wer in die Schweiz kommen darf und wer nicht.
Damit muss Schluss sein. Die Begrenzungs-Initiative verlangt, dass die
Zuwanderung von der Schweiz eigenständig geregelt und kontrolliert wird.
Die Personenfreizügigkeit
ausser Kraft setzen, notfalls kündigen Der Bundesrat wird
beauftragt, auf dem Verhandlungsweg das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der
EU spätestens zwölf Monate nach Annahme der Begrenzungs-Initiative ausser Kraft
zu setzen. Ist eine Verständigung in dieser Zeit nicht möglich, ist das
Personenfreizügigkeits-Abkommen innert 30 Tagen zu kündigen.
Jetzt die ›Begrenzungsinitiative
unterschreiben‹
https://www.begrenzungsinitiative.ch/
Mehr Informationen
»
Referat von Nationalrätin Céline Amaudruz (GE), Vizepräsidentin
»
Referat von Nationalrat Marco Chiesa (TI), Mitglied Parteileitung
»
Referat von Nationalrat Thomas Matter (ZH),
Unternehmer
»
Referat von Nationalrat Lukas Reimann (SG), Präsident AUNS
»
Referat von Nationalrat Albert Rösti (BE), Parteipräsident
»
Argumentarium
[1] Quelle: http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/economiesuisse_zittert_um_ihr_erfolgsmodell-3264 19. 1. 18
Der Freitags-Kommentar von Ulrich Schlüer vom 19. Januar 2018
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