Zur Frage einer Beschränkung des Bettelunwesens - Von Doris Auerbach 27.06.2021 20:19
Ganz generell betrachtet, könnte man den strittigen Punkt, ob das Betteln in organisierter Form,
wie es gerade unter Banden zutage tritt, zu tolerieren ist, allenfalls unter dem Aspekt bejahen, dass eine sich aufs Betteln verlegende Person immerhin einen Wohnsitz ihr eigen nennen sollte, von wo aus sie ihr »Gewerbe betreibt«, ohne der Allgemeinheit zur Last zu fallen, was natürlich einer Chimäre gleichkommt. Fällt hingegen eine grössere Anzahl Bettelnder oder eine ganze Bettlergruppe regelrecht ins Land ein und nimmt ohne weiteres öffentliche
Plätze in Beschlag, wie dies gegenwärtig in Basel eingetreten ist, so müsste einem
bereits allein der Verstand sagen, dass einer Berechtigung zum Aufenthalt dieser
Hereinschneienden, die sich zum Betteln hier ›einquartiert‹ haben - und
deren Anzahl zeitweise bis zu 150 Roma betrug - keineswegs stattgegeben werden kann.
Wie
ich der in der ›Kleinbasler Zeitung‹ Nr. 6/12 vom 17. Juni erschienenen exakten
Analyse des Grossrats André Auderset entnehme, hatte Links-Grün angekündigt, klare
Regeln zum Bettelverbot durch Abänderungsanträge verwässern zu wollen. Dazu sollten
›Begleitmassnahmen‹ wie eine Task-Force ›Hotels für Bettler‹ dienen, die sich
um die Bettelnden kümmert; mit im Paket ist »die soziale Hilfe in deren Heimatländern«.
Die Grünliberalen gedachten ferner, »eine dringliche Motion einzureichen, um
solche Massnahmen zu lancieren«. »Dies sei ihnen«, legt Auderset dar, »unbelassen.
Wichtig ist, dass die neuen und strengen Regeln so rasch wie irgendwie möglich
in Kraft treten, um die unhaltbaren Zustände in Basels Innenstadt [und zunehmend auch in den Aussenquartieren] zu beenden. Vor allem die bürgerlichen
Ratsvertreter sind gefordert, der neuen ›Hausordnung‹ zum Durchbruch zu verhelfen. Wobei man
im persönlichen Gespräch durchaus auch von Sozialdemokraten vernimmt, dass ihnen
das Bettlerproblem von ihrer Wählerschaft sehr lebhaft nähergebracht worden sei«.
Nun
trägt die anvisierte Task Force die Bezeichnung ›Hotels für Bettler‹; würde eine Titulierung wie ›Unterkünfte für Bettler‹ nicht völlig ausreichen? Ich zumindest kann nicht
umhin, eine solche neu zu formierende Gruppierung als klares Angebot für ein weiteres
Eintreffen von Bettlerscharen zu sehen, was sich in deren Heimatländern dank heutiger
Kommunikationsmittel in Windeseile verbreiten dürfte. Auch wäre zunächst klarzustellen,
was sich unter der Vorstellung von ›Hotels für Bettler‹ verbirgt, da man
schliesslich wissen möchte, ob es nicht etwa um eine vom Steuerzahler zu schaffende
Möglichkeit geht, Eindringlinge während ihres hiesigen Aufenthalts zuverlässig unterzubringen.
Finanzielle Unterstützung
Und so ertönt also bereits der Ruf nach neuen Hilfsmitteln
für die Betroffenen, die selbstverständlich wiederum vom Steuerzahler zu schultern
wären. Darf man die sogenannten Gutmenschen grüner und linker Gesinnung einmal mit
dem Fakt konfrontieren, dass in Basel-Stadt bereits 60 % der Sozialhilfeempfänger aus dem arabischen Raum stammen; Stand
2019. In Tat und Wahrheit bedeutet dies eine extrem hohe Anzahl dauerhafter
Sozialfälle, für die wir täglich arbeiten müssen. 2017 lagen allein die Integrationskosten
bei 222 Millionen Franken. Wie viele finanzielle
Lasten sollen uns noch aufgebürdet werden, zumal immerhin ein nicht geringer Teil
der Berufstätigen ihren Arbeitslohn alles andere als ›locker‹ verdient. Da
ich es als unwahrscheinlich betrachte, dass sich im Zusammenhang mit der
Betreuung wildfremder Bettler von privater Seite genügend unbezahlte Helfer für
eine Betreuungsaufgabe zur Verfügung stellen würden, steht effektiv zu befürchten,
dass im Falle der Umsetzung dieses ›hehren Hotelplans‹ die hierfür aufzubringenden Summen wiederum dem Steuerzahler zur Last fielen,
es sei denn, es träte - wie das so oft
der Fall ist - eine der zahlreichen von
George Soros finanzierten NGOs in Aktion, was unter allen Umständen zu verhindern
ist, da dies einen direkten Eingriff in die Regierungsgeschäfte der Stadt bedeutete.
Nun sind - um
allein das Beispiel Rumänien aufzugreifen – schon vor dessen EU-Beitritt
am 1. Januar 2007 beträchtliche Summen dorthin geflossen; hierzu einige wenige
Zahlen:
Zwecks Vorbereitung auf den EU-Beitritt stellte die
Weltbank Rumänien ab 2005 für die folgenden 2 Jahre Kredite im Umfang von
1 Milliarde Euro zur Verfügung. An Rumänien sind seit 2004 Kommissionsangaben
zufolge rund 63 Millionen € geflossen, an das deutlich kleinere Nachbarland
Bulgarien 218 Millionen. Die höhere Zahlung an Bulgarien erklärt sich dadurch,
dass diese auch Projekte zur Eindämmung der Korruption bei Zoll und
Grenzpolizei sowie zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens einschliesst. In
den Jahren 2005 bis 2007 überwies die EU Bukarest und Sofia
Millionenbeträge für den Ausbau ihrer Justizsysteme und der Kapazitäten zur Bekämpfung
der Korruption. Zwischen 2007 und 2013 waren
in der EU zwecks Integration der Roma und anderen Minderheiten rund 17,5 Milliarden
€ für entsprechende Massnahmen freigegeben worden. [1] Im September 2008 wurde festgehalten, dass die EU in den
vergangenen Jahren im Rahmen von speziellen Programmen gegen die
Diskriminierung von Roma 275 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hatte. [2] 2009 erhielt Rumänien einen Beistandskredit
vom IWF in Höhe von 20 Milliarden €. Bekanntlich
speist sich auch dieser Fonds allein aus den von uns
erarbeiteten Steuergeldern.
Im August 2010 las man, dass Milliarden in die neu zur EU gestossenen
Ostländer fliessen, ohne dass ersichtlich würde, dass diese dafür
verwendet würden, um die untersten Schichten des Landes zu versorgen, damit letzteren
dadurch die Möglichkeit gegeben ist, sich der Kriminalität zu entziehen. Wo fliessen diese Gelder eigentlich hin? [3] Einer Mitteilung vom 7.
9. 2010 ist zu entnehmen, dass die Schweiz Rumänien mit 181 Millionen Franken unterstützt,
deren Auszahlung sich über einen Zeitraum von rund 10 Jahren erstrecken soll
und deren Verwendung die Schweiz selbst überwachen wird. [4] Im Oktober 2010 hatte es geheissen,
dass genug Geld da sei; EU-Sozialkommissar Laszlo Andor hatte auf die gut
gefüllten Töpfe der Union hingewiesen, auf den Sozialfonds, den Regionalfonds
sowie den Fonds für ländliche Entwicklung; diese stehen seit 2007 auch Rumänien
offen. Wie die ›Frankfurter
Rundschau‹ hierzu vermerkte, erklärte
Andor: »Aber es habe sich in den letzten Jahren ›nicht viel‹ geändert«. Von
dem, was Rumänien mit seiner grossen Roma-Gemeinschaft etwa aus den Fonds
maximal zustünde, ruft es nur 14 Prozent ab. »Dabei ist Rumänien das einzige
Land, wo Roma-Organisationen professionell genug arbeiten, um die Fonds
überhaupt zu nutzen«, sagt Ioana Enache vom Verein ›Amare Romentza‹. Die
Roma-Gruppen klagen indessen heftig über die Verwaltung. Teilweise dauere es 10
bis 12 Monate, bis zugesagte Gelder wirklich einträfen – wobei die Regierung
eigentlich eine Frist von 45 Tagen garantiert. [5]
Im
Gefolge der Armutswanderung von EU-Bürgern aus Südosteuropa nach Westeuropa,
obwohl EU-Recht die Armutswanderung verbietet, waren die Mitgliedstaaten im
September 2012 aufgefordert worden, sich mehr um die Integration der Migranten
zu kümmern. Wie von Seiten der EU-Kommission zu vernehmen war, standen für die Förderperiode
2012 26,5 Milliarden € für die Integration
zur Verfügung. [6]
Darüber
hinaus erhält das Land seit seinem EU-Beitritt
regelmässig die üblichen finanziellen Zuwendungen aus Brüssel, so auch Agrarsubventionen.
Insgesamt dürfte Rumänien daher durchaus als von
der EU-Kommission adäquat versorgt zu betrachten sein. All diejenigen, die
jetzt neuen Finanzquellen für die Rumänen das Wort sprechen, gebe ich zu
bedenken, dass sich die Staatsschulden mit Stand Juni 2021 auf 234,42
Milliarden Schweizer Franken belaufen, was einer pro Kopf-Verschuldung von
29.250,00 Franken entspricht, eine rechte Last für die nachwachsende Generation.
Und diese gilt es mit allen Mitteln abzutragen, und nicht
zu erhöhen.
Ferner
geniessen die Rumänen seit Januar 2014 die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU, was ihnen bei entsprechender
Ausbildung eine Beschäftigung von Dauer ermöglichen sollte, und was eigentlich
dazu beitragen müsste, das Betteln als obsolet zu betrachten.
Zum Befinden der Bettlerinnen
In Betracht zu ziehen sind vor allem auch die massiven körperlichen
Strapazen,
die mit dem Aussitzen eines Betteltages verbunden sind; vermutlich erweckt auch
das Kauern auf der Strasse eher abstossende als mitleiderregende Gefühle. Wir wissen
ferner absolut nicht, inwieweit die Anwesenden in Roma-Clans, wie sie vor allem
in Deutschland und Frankreich agieren, eingebunden sind und von diesen missbraucht
werden, sich also unentrinnbar unter deren Knute befinden. Dass die Roma hauptsächlich
von Angehörigen der eigenen Ethnie ausgebeutet werden, ist in zahlreichen
Berichten dargelegt. Sie leiden am
meisten unter Kindesmissbrauch, Frauenhandel, Prostitution und Zuhälterei,
Erpressung und Bandendiebstahl. [7]
Schon
allein letztere Gegebenheiten sollten dazu führen, dass erkannt wird, dass nur
ein vollständiges Verbot des Bettelns die zu erblickenden elenden Frauengestalten
von ihrem Los befreien kann. Alles andere geht in die Richtung einer die Wirklichkeit
der rumänischen Mafia verkennenden Beschönigung. Darüber hinaus wirkt das Bild,
das uns die Bettelnden bieten, wie ein Hohn auf all die vom WEF über Jahr
hinweg stereotyp vorgetragenen Mottos, eine bessere Welt zu schaffen. Der Sozialpädagoge Norbert Ceipek, Leiter
einer Einrichtung für Opfer von Menschenhandel in Burgos, Bulgarien, der sich
zuvor in Wien um vernachlässigte und missbrauchte Roma-Kinder kümmerte, hatte schon
früh auf die ausbeuterischen Strukturen, die in vielen Roma-Clans vorherrschen, hingewiesen. Schwerreiche Clanchefs
halten seiner Kenntnis nach ihre Untergebenen in einer Schuldknechtschaft. Vor
allem Kinder würden systematisch von Bildung ferngehalten und zur Bettelei oder
Prostitution nach Westeuropa geschickt, um dort den Reichtum der Clanchefs zu
mehren. Heute betreut Ceipek in Burgas, Bulgarien, ein Zentrum für die Opfer
von Menschenhandel, verkaufte und missbrauchte Frauen. [8]
Um
eine Rückfahrt nach Rumänien zu ermöglichen, können die Bettler beim Kanton
Basel-Stadt durchaus eine Nothilfe beantragen, um eine solche zu finanzieren.
Wie jedoch eine Erfragung im Dezember letzten Jahres ergab, erfordert dies die Erfassung
ihrer Personalien. Aufgrund letzterer befürworten sie diese Möglichkeit jedoch offensichtlich
nicht, da sie sich fragen, ob ihre Registrierung bedeuten würde, dass sie nie
mehr nach Basel zurück dürften. Denn, wie dies Michel Steiner, Co-Geschäftsleiter
des Vereins für Gassenarbeit ›Schwarzer
Peter‹ erklärte, wollen die meisten nicht
definitiv zurück. Höchstens über die Festtage. Ob diese Illegalität dem
Clanwesen in die Hände spielt, wäre durchaus gesondert zu eruieren.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Es
war abzusehen, dass dieser auf die Bildfläche tritt. »Ein komplettes Verbot«,
erfährt man, »konnte leider nicht eingeführt werden, da der EGMR mittlerweile
ein ›Menschenrecht auf
Betteln‹
eingeführt hat«. Für mich jedenfalls stellt sich hier die Frage, wieso wir uns
jeweils den Vorschriften dieses Gerichts, dessen Richter wir nicht gewählt
haben und aus dessen Urteilen für meine Begriffe wiederholt die Beschränkung nationaler
Rechte hervorgeht, beugen sollen. Sowohl dem EGMR als auch der UNO scheint die
Vorstellung zu widerstreben, dass der Bürger, der mittels seiner Disziplin, seinen
Arbeitserträgnissen und seinen Steuerabgaben ein legitimes Recht hat, seine Leitlinien
zugunsten seiner eigenen Bevölkerung zu bestimmen und die staatlichen Belange insgesamt
seinen eigenen Erkenntnissen entsprechend zu lenken. Insofern vertrete ich die
Auffassung, dass uns absolut ein klares Bettelverbot zusteht, um dem Willen
einer Mehrheit der Stadtbewohner Rechnung zu tragen und die Belästigung
derselben durch die Bettler zu beenden.
Was
nun die Unzahl von diversen stiftungsfinanzierten NGOs, deren Bestreben in erster
Linie darin liegt, die Rechte der hier Eintreffenden zu vertreten, seien es Legale
oder Illegale, Asylanten, Wirtschaftsmigranten, die in der Regel direkt in
unsere Sozialhilfe einwandern, Bettler, oder Minderjährige, die zu uns
geschickt werden, um den Familiennachzug in die Wege zu leiten, so erzeugen die
von ihnen vorgetragenen Forderungen aus meiner Sicht unweigerlich den Eindruck,
dass meine eigenen Belange und Rechte in meinem eigenen Land in den
Hintergrund zu treten haben. Das spiegelt sich bereits in hohem Masse in
dem unseligen ›Global Compact for
Migration‹ wider, dessen Stipulationen
allein schon signalisieren, dass die Migration nicht etwa beendet, sondern
tatkräftig zu fördern ist, auch wenn dies von der Mehrzahl der Europäer abgelehnt
wird. Von der Presse kaum beleuchtet, werden uns Diktate dieser Art immer öfters
oktroyiert.
Forderungen
der Grünliberalen beispielsweise betreffen nicht nur den Umgang mit den
Bettelnden, sondern auch mit der Basler Bevölkerung: So soll etwa eine
Sensibilisierungskampagne geprüft werden. Allerdings dürfte eine solche nach
den jetzigen Erfahrungen mit Sicherheit nicht die geringste Chance haben, den
vermutlich erhofften Mitleidsbonus zu erzielen, geschweige denn, dass wir eine
solche benötigten. [9]
Der Faktor Korruption
Hinsichtlich
der mit zahlreichen Einbussen für die Staatsfinanzen einhergehenden Korruption scheint
es, als sei diese in Rumänien keineswegs besiegt, worin das Land natürlich
keinen Unterschied zu anderen Staaten macht, deren Bevölkerung derselben Plage ausgesetzt
ist. So war beispielsweise 2012 der Verbleib von immerhin 500 Millionen € zu klären,
die nicht in den von der EU vorgesehenen Projekten angekommen waren; alles
Steuergelder, wohlgemerkt. Man muss letzteren Fakt leider immer wieder betonen,
da sich unsere Volksvertreter in der Vergabe unserer Steuergelder nach draussen
durch eine allzu freie Hand auszeichnen. Ein
weiteres Beispiel sind die einer Mitteilung der ›Welt‹ vom 20. 7. 2011 zufolge von der
EU-Kommission 2008 zeitweise auf Eis gelegten Fördertöpfe in Höhe von
800 Millionen Euro, da nachweislich enorme Summen in dunklen Kanälen
verschwanden. 2017 demonstrierten Zehntausende
von Rumänen gegen die sozialliberale Regierung, da diese eine Lockerung des Anti-Korruptionsgesetzes
verfügt hatte.
Im eigentlichen gilt es, sich einzugestehen, dass ein Ende des Bettelns ausschliesslich durch den Staat selbst herbeigeführt werden
kann; und dazu müssten die EU-Gelder in Rumänien verstärkt in Schule und Ausbildung
fliessen, um eine breite Basis für die Partizipation am Arbeitsmarkt zu
schaffen.
Vergangenen
Mittwoch, 23. Juni, hat nun der Grosse Rat unter Ablehnung des Gegenvorschlags
von Rotgrün dem Ratschlag zur Wiedereinführung des Bettelverbots zugestimmt. Damit
können sich die ›Demokratischen
Juristinnen und Juristen‹ ›DJS‹, ein Verein, der eher links anzusiedeln
sein dürfte, offenbar nicht anfreunden, da sie der Ansicht sind, dass dieses neue
Bettelverbot gegen die Europäischen Menschenrechte verstosse. Sie haben daher
angekündigt, einen Gang vor das Bundesgericht zu prüfen. Auch aus dieser Reaktion
geht für mich wiederum hervor, dass sämtliche Menschenrechte wildfremder Personen
höher gewertet werden als die Meinigen.
Offen
bleibt vor allem die Frage, wie sich die Gegner vorstellen, eine Lösung für das
mit der Bettelei einhergehende Grundproblem, nämlich
die Übernachtung der Roma, zu finden; im Prinzip wäre es diesen allein schon
aufgrund der vielgepriesenen, ständig ins Feld geführten Menschenrechte nicht länger
zumutbar, weiterhin im Freien zu nächtigen. Da die neuen Regelungen den
Bettlern jetzt den Aufenthalt in Parkanlagen untersagen, sie sich also auch nachts nicht mehr dort aufhalten dürfen, wäre zu
klären, ob diese Situation letztlich nicht darauf hinauslaufen könnte, ihnen
eine von uns finanziell zu tragende Unterkunft zu sichern, wozu die ›Hotel-Task Force‹ ja schon mal ein Anklang ist.
Es
sollte ferner erkannt werden, dass die Möglichkeit, dass sich die Rumänen genau
auf der Basis des für sie beständig untermauerten Menschenrechts uns auch weiterhin
aufzuzwingen vermögen, nicht ausgeräumt ist. Trügen die Menschenrechte, wie so
oft, den Sieg davon, sähe ich mich jedenfalls ausserstande, einer solchen Entwicklung
etwas abzugewinnen.
d.auerbach@gmx.ch
[1] http://www.lefigaro.fr/politique/2010/09/16/01002-20100916ARTFIG00745-roms-les-milliards-de-l-union-europeenne-sous-employes.php 17. 9. 10 [2] https://www.bazonline.ch/ausland/europa/die-eu-entdeckt-ihre-vergessenen-buerger/story/16832626 16. 9. 2008
[3]
http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1585 1. 8. 2010 Die SVP lanciert eine
Volksbefragung zur Ausländer- und Asylpolitik
[4] http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/rahmenkredit_fuer_rumaenien_und_bulgarien_1.3512229.html 7. 9. 09
[5] http://www.fr-online.de/politik/kein-geld-fuer-roma/-/1472596/4745690/-/index.html 14. 10. 10
[6]
https://www.derwesten.de/politik/roma-integration-was-revierstaedte-von-berlin-neukoelln-lernen-koennen-id7090163.html 12. 9. 12
[7]
http://www.welt.de/kultur/article114753394/Wer-ist-schuld-am-Elend-der-Zigeuner.html 26. 3. 13
Wer ist schuld am Elend der Zigeuner? - Von Rolf Bauerdick
[8] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/armutseinwanderung-von-roma-das-heil-osteuropas-liegt-nicht-in-deutschland-12091907.html 23. 2. 13
resp. https://bg.linkedin.com/in/norbert-ceipek-51aba115 sowie
https://kurier.at/chronik/wien/norbert-ceipeks-neue-drehscheibe-bulgarien/206.526.780 11. 7. 2016
[9] https://www.bazonline.ch/showdown-im-grossen-rat-heute-folgt-die-finale-debatte-702092025109 23. 6. 21
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