Initiative »Volkssouveränität statt Behördenpropaganda«

Jetzt spielen sie wieder heile Welt! Wieder versuchen sie, uns zu täuschen und uns vorzugaukeln, der Bundesrat bemühe sich, die Stimmbürger offen und ehrlich über die Vor- und Nachteile der Abstimmungsvorlagen zu orientieren. Das stimmt natürlich nicht, wie die verlogen unehrlich tendenziöse Propaganda im Abstimmungsbüchlein zur Initiative »Volkssouveränität statt Behördenpropaganda« belegt.


Aber es gibt auch sonst genug Beispiele, die zeigen, dass diese Initiative alles andere als nur ein Phantom bekämpft. Denken Sie beispielsweise an:
 
Bundesrat Arnold Koller, der behauptete, die neue Bundesverfassung sei eine reine Nachführung, um zwei Monate nach der von ihm gewonnenen Abstimmung einzugestehen, dass die Bürger der neuen Verfassung nicht zugestimmt hätten, wenn sie gewusst hätten, was alles drin steht.
 
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, welche erklärt, dass es natürlich nicht geht, dass den Stimmbürgern vom Bundesrat Vor- und Nachteile darlegt werden (Basler Zeitung vom 28./29. August 2004)
 
Bundesrat Moritz Leuenberger, der sich damit brüstet, mit einer Show und Verführung die Stimmbürger zum »richtigen und guten« Abstimmungsziel zu führen (»Das Böse, das Gute, die Politik«, in NZZ 14.09.02)
 
Bundesrat Adolf Ogi mit seinem Jubelruf: Wir müssen gewinnen!
 
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, welche meint, die Regierung müsse regieren, darum heisse sie auch so (Basler Zeitung vom 28./29. August 2004)
 
Die Initiative »Volkssouveränität statt Behördenpropaganda« ist nötiger denn je.
Darum: Am 1. Juni JA zur freien Meinung
 
Gedanken zum Bundesbüchlein für die Abstimmung vom 1. Juni 2008
Seite 20 - zu der Wahl der Mittel im Abstimmungskampf:
Information oder Propaganda: Die Zweiphasenlösung ist einfach und klar. Es wird erwähnt, dass Befürworter und Gegner - also etwa Parteien - frei in der Wahl der Mittel sind. Dagegen müssten sich BR und BV an die Grundsätze sachlich, transparent und verhältnismässig halten. Propaganda sei verboten.
 
Tatsache ist:
Der Bund führt Abstimmungskampagnen. Sie werden professionell und zielgerichtet geplant und umgesetzt. Ist das Information? Oder doch eher Abstimmungspropaganda? Wer entscheidet darüber? Darum ist die von der Initiative vorgeschlagene Zweiphasenlösung richtig. Sie ist einfach und klar: Der Bund informiert umfassend, im eigentlichen Abstimmungskampf hält er sich zurück.
 
Seite 20 - zu den Zielen der Initiative - Bald auch kommerzielle Werbekampagnen?
Wer gedacht hat, dass sich Bundesrat und Verwaltung nach einigen bekannten »Ausrutschern wie dem Verwenden von Lokomotiven als Werbeplattform beim Elektrizitätsmarktgesetz künftig zurückhalten werden, sieht sich getäuscht.
 
Sonst würde im Abstimmungsbüchlein nicht so explizit darauf hingewiesen, dass es dem Bund bei einer Annahme der Initiative untersagt wäre, »Informationskampagnen zu Abstimmungen durchzuführen und zu finanzieren.« Heisst das: neben systematisch geplanten »Informationskampagnen« müssen Stimmberechtigte bald auch mit kommerziellen Werbekampagnen rechnen? Wahrscheinlich werden wir dann erfahren, dass auch das notwendige Information ist und der Meinungsbildung dient.
 
Seite 21 - Abstimmungsunterlagen; Unsachliches im Bundesbüchlein
Die Initiative verlangt, dass den Stimmberechtigten der gültige Text vorgelegt wird. Bei der neuen Bundesverfassung war das nicht der Fall. Man hat zwar eine Vielzahl von Kommunikationsmitteln eingesetzt. Es wurden gar, Zitat KID, »künstliche« Kommunikationsereignisse geschaffen (Events, Wettbewerbe, Chats).
 
Dabei ging wohl vergessen, dass sich Stimmberechtigte gerne mit einem Vergleich der bestehenden und der neuen Verfassung eine eigene Meinung gebildet hätten. Nur darauf zielt der Wunsch nach dem geltenden Text ab. Die Bundesverwaltung macht daraus jetzt eine künstliche Papierflut, um die es gar nicht geht.
 
VEREIN BÜRGER FÜR BÜRGER
Dr. Markus Erb, Präsident
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