Die Begrenzungsinitiative - Von wegen »falsches Pferd« 04.02.2018 16:08
Kaum lanciert, weht der Volksinitiative »Für eine massvolle Zuwanderung«
ein eisiger Wind entgegen, obgleich eine Begrenzung
dringend notwendig ist. Die SVP setze damit aufs »falsches
Pferd« [›Schweiz
am Wochenende‹], das sei
sogar »parteiintern nicht unumstritten« [NZZ]. Die Zuwanderung sei stark rückläufig und
ohnehin nicht von der Personenfreizügigkeit
abhängig, versuchen uns die Apologeten der unkontrollierten Masseneinwanderung
weiszumachen.
Lassen wir uns davon nicht täuschen! Die am 16.
Januar 2018 von der SVP und der AUNS lancierte Begrenzungsinitiative wurde
schon lange im Voraus angekündigt und war für notwendig erachtet worden, weil
sich das Parlament bekanntlich weigerte, die vom Volk im Februar 2014
angenommene Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen. Die Formulierung eines
neuen Initiativtextes brauchte Zeit, hat dieser doch allen möglichen
Hintertreibungs-Tricks standzuhalten; erforderlich war so eine glasklare Fassung,
welche die Beendigung der Personenfreizügigkeit und aller ähnlichen
Wortschöpfungen unmissverständlich niederschreibt.
Genau hinschauen Es stimmt zwar, dass die Nettozuwanderung aus den
28 EU-Staaten im Jahr 2017 mit 31.000 Personen auf einen im Vergleich zu den Vorjahren
Tiefstwert gefallen ist. Kein Wunder: Von jahrelangen Höchstwerten in der
Zuwanderung kann es ja irgendwann nur wieder runtergehen. Unter dem Strich
betrug die Nettozuwanderung insgesamt aber immer noch über 53.000 Personen.
Dies wäre beispielsweise im Zeitraum von 1996 bis 2006 noch immer der höchste
Wert gewesen!
Man darf nicht vergessen: Nettozuwanderung bedeutet
Einwanderung minus Auswanderung. Wenn also das Bundesamt für Statistik
vermeldete, dass die Nettozuwanderung im Jahr 2016 etwa 77.000 Personen
ausmachte, sind in Tat und Wahrheit über 167.000 Personen in die
Schweiz eingewandert – Rekord! Nur weil der Auswanderungssaldo 2016 die
rekordverdächtige Zahl von 90.000 überschritten hat, hat der Nettozuwanderungssaldo
von 2016 den Rekordwert von 100‘000 aus dem Jahr 2008 nicht überragt.
In einer denkwürdigen Volksabstimmung brachte eine
Mehrheit der Stimmbevölkerung am 9. Februar 2014 zum Ausdruck, dass die
überbordende Zuwanderung der letzten Jahre zu stoppen sei. Doch geändert hat
sich aller Beteuerungen der Classe politique zum Trotz - der ›Inländervorrang light‹ werde
seine Wirkung schon entfalten - gar
nichts. Von 2014 bis und mit 2017 sind netto über 285.000 Personen
eingewandert. Von einer ›auffällig
stark‹ zurückgehender Zuwanderung, wie die ›Schweiz am Wochenende‹
schreibt, kann also keine Rede sein. Im Gegenteil: Die Rekordzuwanderung findet
ihre Fortsetzung, trotz des gegenteiligen Volksentscheids!
Zuwanderung: Kein Rückgang in Sicht! Es setzte sich in Bundesbern mit dem ›Inländervorrang light‹ gar
die fatale Irrung durch, dass die 500 Millionen EU-Bürger den Schweizerinnen
und Schweizern auf dem Arbeitsmarkt als ›Inländer‹ gleichzusetzen sind. Ringt sich die Schweiz nicht
dazu durch, die Personenfreizügigkeit zu kündigen, wird die Zuwanderung auch in
den folgenden Jahren nicht dauerhaft abnehmen. Dies jedenfalls solange
- das
Lohnniveau wesentlich über dem Median der EU-Staaten liegt - die Schweiz also
aus finanziellen Gründen für Zuwanderer attraktiv bleibt.
- Zuwanderern auch bei Arbeits- und
Erwerbslosigkeit Sozialleistungen ausbezahlt werden und
- bei der
Wirtschaftselite, welche zwar möglichst schnell die billigsten Arbeitskräfte
aus der ganzen EU rekrutieren will, aber die Kosten nach deren ›Ausrangierung‹
jeweils unverfroren dem Schweizer Steuerzahler aufbürdet, kein Umdenken
stattfindet.
»10
Millionen-Schweiz« schon in 15 Jahren Schreitet die Zuwanderung als Haupttreiber des
Bevölkerungswachstums im selben Tempo voran wie von 2007 bis 2016, werden wir
die 10 Millionen-Schweiz schon im Jahre 2032 erreicht haben. Die Bevölkerung
hat in diesem Zeitraum nämlich durchschnittlich um 1,14 % pro Jahr zugenommen:
Von 7,5 auf 8,3 Millionen Einwohner
- obwohl der durchschnittliche
Geburtenüberschuss bei lediglich 18‘000 Personen lag. Wird die Zuwanderung
nicht endlich begrenzt, wird die Schweiz also in spätestens 15 Jahren über 10
Millionen Einwohner zählen, mit all den damit verbundenen Folgen.
Wenn einige Medien nun behaupten, die SVP setze
aufs falsche Pferd, wenn sie die Zuwanderung mit einer neuen Initiative
begrenzen will, sei in Erinnerung zu rufen, dass die Initiative ja in erster
Linie deswegen nötig ist, weil sich Bundesbern weigerte, den Volkswillen vom 9.
Februar 2014 umzusetzen, was in der Folge zu einer ernsthaften Vertrauenskrise
in die Politik geführt hat und wofür die Anti-SVP-Allianz zu Bundesbern die
Verantwortung zu übernehmen hat. Um erneute ›Buebetrickli‹ zu umgehen, muss die neue Begrenzungsinitiative
glasklar formuliert sein, die Kündigung der Personenfreizügigkeit explizit beschreibend.
Die Zuwanderung ist für jeden spürbar Fakt ist: In den letzten 20 Jahren sind stets mehr
Personen in die Schweiz eingewandert als ausgewandert. Von 1996 bis 2016 betrug
die Nettozuwanderung 1,15 Millionen Personen; würde man die Ausgewanderten
nicht abziehen, wären es gar über 2,5 Millionen. Die ständige ausländische
Wohnbevölkerung (Personen ohne Schweizer Pass) hat in der gleichen Zeitperiode
um über 33 % zugenommen (von 1,36 auf 2,05 Millionen). Da mutet auch die Behauptung
einiger Kommentatoren, der Einfluss der Personenfreizügigkeit auf die
Zuwanderung werde ›überschätzt‹, sehr abenteuerlich an. Schliesslich ist die
Zuwanderung seit Inkrafttreten der vollen Personenfreizügigkeit 2007 regelrecht
explodiert.
Wer liegt richtig? Dass die Zuwanderung die Menschen in der Schweiz in
naher Zukunft weniger beschäftigen wird, ist vielmehr eine gewagte Hoffnung
denn eine begründete Annahme. Schliesslich sind die negativen Folgen der
unkontrollierten Zuwanderung im Alltag für jeden spürbar: Einheimische
Arbeitsplätze werden zusehends gefährdet, namentlich ältere Leute verlieren
ihre Stelle und werden durch junge Ausländer ersetzt. Der Wohnraum wird
knapper, die Mieten und Hauspreise steigen und die schönen Schweizer Landschaften
werden immer stärker zubetoniert. Züge, Strassen und Schulen platzen aus allen
Nähten und werden unsicherer. Zuviel Migration verändert unsere Kultur und
belastet unsere Sozialwerke.
Es wird sich zeigen, was sich eher als ›falsches Pferd‹
herausstellen wird: Die Durchsetzung des Volkswillens mittels einer
wasserdichten Volksinitiative (SVP) oder dessen bewusste Hintertreibung durch
Bundesrat und Parlament mitsamt den ihnen zudienenden Medien. [1]
Medienmitteilung der SVP vom 30. Januar 2018 Die Gewerkschaften sind die wahren Gewinner der
Personenfreizügigkeit! Mit der Begrenzungsinitiative setzt sich die SVP für
einen liberalen Arbeitsmarkt ein! Seit der Einführung der Personenfreizügigkeit
ist die Ausländerquote in der Schweiz von 20 % auf 25 % gestiegen. Ausländer
haben eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit wie Schweizer; unqualifizierte
Zuwanderer aus der EU verdrängen Inländer in die Arbeitslosigkeit. Branchen mit
hoher Zuwanderung haben die höchste Arbeitslosenquote. Im Gastgewerbe sind 11 %
der Ausländer arbeitslos; je nach Jahreszeit verzeichnet die Tessiner
Hotellerie sogar bis zu 40 % Arbeitslose! Auf dem Bau beträgt die
Arbeitslosigkeit bei Ausländern knapp 10 %. Im Wallis liegt sie im
Jahresschnitt sogar bei bis zu 25 %! Besonders betroffen sind die unqualifizierten
Berufe, wo man auf Ausländer-Quoten von nahezu 100 % trifft. Diese Zahlen
zeigen, wie undifferenziert und mit welchen Folgen sich die
Personenfreizügigkeit auswirkt.
Trotzdem wandern immer mehr zu. Die flankierenden
Massnahmen führten zu einem stark regulierten und staatlich kontrollierten
Arbeitsmarkt: Jeder 2. Beschäftigte in der Schweiz hat nun einen
Gesamtarbeitsvertrag, jeder 3. eine Mindestlohnregelung und jeder 4. einen
branchenverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag! Lachende Dritte sind die
Gewerkschaften, welche die Gesamtarbeitsverträge als Macht- und Geldmaschine
missbrauchen. Die SVP hat an der Pressekonferenz vom 30. 1. in Bern mit Fraktionspräsident
Thomas Aeschi, Nationalrätin Magdalena Martullo, Nationalrat Jean-François Rime
und ASTAG-Vizepräsident Jean-Daniel Faucherre ihre Analyse und Massnahmen
vorgestellt.
Der liberale Arbeitsmarkt ist traditionell eine der
grössten Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Das Arbeitsverhältnis
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurde flexibel und nach individuellen
Bedürfnissen unter Vertragsfreiheit geregelt. Dementsprechend
hatten Gewerkschaften und der Staat - gerade
im Unterschied zu europäischen Ländern wie Italien, Frankreich oder Deutschland
- einen viel geringeren Einfluss. Mit
der Personenfreizügigkeit und den damit verbundenen flankierenden Massnahmen
hat sich das fundamental geändert!
Mehr Ausländer und höhere Arbeitslosigkeit bei den
Zugewanderten Bei der Einführung der Personenfreizügigkeit im
Jahr 2002 lag die Ausländerquote bei 20 %, inzwischen liegt sie bereits bei 25 %!
Dabei haben Ausländer eine doppelt so hohe Arbeitslosigkeit wie Schweizer: 2017
betrug sie bei den Ausländern 5,7 %, bei Schweizern 2,3 %. Gerade in Branchen,
in denen die Zuwanderung am höchsten ist, zeigt sich bei Ausländern auch eine
überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit.
Flankierende Massnahmen zerstören den liberalen
Arbeitsmarkt Weil die Löhne in der Schweiz viel höher sind als
im Ausland, wollte die Politik die Schweiz vor Lohndruck schützen. Die Linken
beschlossen Abwehrmassnahmen, die sogenannten flankierenden Massnahmen. Daraus
entwickelte sich ein umfassendes Konstrukt an staatlicher Überwachung,
gewerkschaftlichem Machtkartell und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von
sogenannten ›Schweizer‹ Löhnen und Arbeitsbedingungen. Seit der Einführung
der Personenfreizügigkeit hat sich die Anzahl der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
fast verdoppelt: Jeder zweite Beschäftigte arbeitet heute unter einem GAV,
jeder Dritte unter einer Mindestlohnregelung und jeder Vierte unter einem allgemeinverbindlichen
GAV. So wird nicht nur die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber ausgehebelt, sondern auch das Stimmvolk, dass sich klar und
deutlich gegen Mindestlohn und einheitliche Ferienregelung ausgesprochen hat!
Durch die Hintertür der flankierenden Massnahmen werden sie nun trotzdem
eingeführt. Lachende Dritte sind, wie gesagt, die Gewerkschaften, die trotz
sinkender Mitgliederzahlen von nur gerade 15 % die Hälfte der Beschäftigten offiziell
vertreten und ihre Forderungen Jahr für Jahr weiter ausbauen. Arbeitnehmer und
Arbeitgeber sind gleichermassen in der Zwickmühle, da ihnen ohne
Gesamtarbeitsvertrag ein staatliches Diktat droht. Die Gewerkschaften erzwingen
die Vertragspartnerschaft und das Streikrecht auch gerichtlich –
Arbeitsstreitigkeiten nehmen laufend zu!
Die GAV sichern den Gewerkschaften aber nicht nur
Einfluss und Macht, sondern dienen ihnen auch noch als regelrechte
Geldmaschine! Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden zu Solidaritätsbeiträgen
verpflichtet die in den Kassen der Gewerkschaften und der Branchenverbände
landen. Sie erhalten jährlich Millionenbeträge! Im Bau sind das knapp 50
Millionen Schweizer Franken, wovon rund 10 Millionen Franken als ›Vollzugsbeiträge für den GAV‹ direkt an die Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände gehen. Die Gewerkschaften sind also die wahren Gewinner.
Sie führen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge ein und bereichern sich
mittels Vollzugsbeiträgen. Als wäre das nicht genug, führen sie
gleichzeitig noch diverse Arbeitslosenkassen, womit sie wiederum von jedem
Arbeitslosen profitieren! Allein die Arbeitslosenkasse der UNIA weist
inzwischen jährlich einen Verwaltungsaufwand von über 50 Millionen Franken aus!
Was ist zu tun? Die Personenfreizügigkeit muss neu verhandelt und,
wenn das nicht möglich ist, abgeschafft werden! Darum hat die SVP die
Begrenzungsinitiative lanciert. In der Folge müssen die flankierenden
Massnahmen abgeschafft werden und wieder eine eigenständige, differenzierte
Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung des freien Arbeitsmarktes und
den vorhandenen Inländern erfolgen. Des Weitern dürfen die Quoren für die
Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen auf keinen Fall gesenkt und
ihre Gültigkeit nicht über die Branche hinaus ausgeweitet werden. Andere
Arbeitnehmervertreter (nicht nur die Gewerkschaften, nicht nur die UNIA) müssen
zwingend gestärkt werden, so dass die Vormachtstellung der
Gewerkschaften als einzige Arbeitnehmervertreter aufgehoben wird. Ausserdem ist
die Anwendung des Kartellrechts auch für den Arbeitsmarkt zu prüfen.
Weitere wirtschaftspolitische Kernforderungen der
SVP sind:
- Einsatz
für einen effizienten, schlank ausgestalteten Staat
- Tiefere
Steuern und Abgaben für alle
- Freihandelsverträge mit möglichst vielen
Staaten
- Abbau von
staatlichen Regulierungen.
Lesen Sie dazu
Das neue Positionspapier der SVP zum Werkplatz
Schweiz
Wirtschaftsfreiheit statt Regulierungsflut https://www.svp.ch/wp-content/uploads/Positionspapier_WerkplatzSchweiz-d.pdf
Das Referat von Fraktionspräsident Thomas Aeschi Gesamtarbeitsverträge dienen den Gewerkschaften als Geldmaschine https://www.svp.ch/news/artikel/referate/gesamtarbeitsvertraege-dienen-den-gewerkschaften-als-geldmaschine/
Das Referat von Unternehmerin Magdalena Martullo Liberaler Arbeitsmarkt - Traditionelle Stärke der
Schweiz https://www.svp.ch/wp-content/uploads/Martullo-d.pdf
Das Referat von Nationalrat und Präasident Schweizerischer
Gewerbeverband Jean-François Rime Wirtschaftsfreiheit statt Regulierungsflut https://www.svp.ch/news/artikel/referate/wirtschaftsfreiheit-statt-regulierungsflut/ Das Referat von Unternehmer und ASTAG-Vizepräsident
Daniel FaucherreSozialpartnerschaft in der Transportbranche https://www.svp.ch/wp-content/uploads/Faucherre-def-d.pdf
Das Wirtschaftspositionspapier 2018 - Die
Personenfreizügigkeit zerstört den liberalen Arbeitsmarkt! https://www.svp.ch/wp-content/uploads/180128_Pr%C3%A4sentation-MK-Wirtschaftspolitik_DEF_DEF.pdf
https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/die-gewerkschaften-sind-die-wahren-gewinner-der-personenfreizuegigkeit-mit-der-begrenzungsinitiative-setzt-sich-die-svp-fuer-einen-liberalen-arbeitsmarkt-ein/
[1] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/von_wegen_falsches_pferd_begrenzung_dringend_noetig-3265 Freitags-Kommentar vom 26. Januar 2018 von Anian
Liebrand, Verlagsleiter der ›Schweizerzeit‹
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