Nationalbankgold ist Volksvermögen - Der Souverän wurde übergangen - Von Nationalrat Luzi Stamm 27.10.2013 20:21
Das Nationalbankgold ist nicht einfach Eigentum der Nationalbank.
Es wurde
der Nationalbank zur Verwaltung anvertraut. In Tat und Wahrheit ist es
Volksvermögen, Ergebnis des Fleisses, der Leistungsbereitschaft, des
Erfindergeists, also der Tüchtigkeit der gesamten Bevölkerung. Als vor gut 10
Jahren rund 60 % der Goldreserven [1560
von 2600 Tonnen] zu einem denkbar
schlechten Preis verkauft wurden, geschah dies über die Köpfe der Bevölkerung
hinweg. Das Volk, dessen Volksvermögen viel zu billig weggegeben wurde, war nicht
gefragt worden; es war am Entscheid nicht beteiligt.
Goldverkäufe ohne
Zustimmung der Eigentümer Damals gab
es zwar Volksabstimmungen, aber diese betrafen nie die Frage, ob Gold verkauft
werden dürfe oder nicht. Zur Abstimmung gelangten nur Vorschläge, wie der Erlös
aus den Goldverkäufen verteilt oder verwendet werden sollte, nicht aber zum
Verkauf als solchem. Auch das Parlament hat damals nie über Goldverkäufe
abgestimmt. Allerdings muss es sich den Vorwurf gefallen lassen, dass es die
gesetzlichen Möglichkeiten zum Goldverkauf erleichtert hat, wobei die meisten
Parlamentarier damals irregeführt wurden und kaum merkten bzw. merken konnten,
was für Auswirkungen gewisse Revisionsvorschläge zeitigen würden. Die
Goldverkäufe wurden immer in kleinstem Kreis abgesprochen und entschieden. Das
war auch bei den Plänen zur sogenannten ›Solidaritätsstiftung‹ so: Die damalige ldee, dafür Gold im
Wert von 7 Milliarden Franken zu verkaufen, wurde vom seinerzeitigen
Nationalbank-Direktor Hans Meyer dem damaligen Bundesrat Kaspar Villiger ›auf einem Waldspaziergang‹ mundgerecht gemacht. Die heute
geltende Regelung zum Umgang mit dem Nationalbankgold ist ebenso einfach wie
besorgniserregend: Die drei Mitglieder des Nationalbankdirektoriums können
völlig im Alleingang beschliessen, ob und wieviel Gold verkauft wird.
Sie brauchen dazu nicht einmal grünes Licht vom Bundesrat.
›Goldsegen‹
trotz
Verkäufen? Am 1.
Januar 2000 trat die neue Schweizer Bundesverfassung in Kraft. Auch wenn vor
der damaligen Verfassungsabstimmung der Bevölkerung nichts dergleichen
mitgeteilt worden ist, wird heute geltend gemacht, mit der neuen Verfassung sei
die Golddeckung des Schweizer Frankens aufgehoben worden. Kaum war die neue
Verfassung in Kraft, begannen die massiven Goldverkäufe, mit der Begründung,
die Nationalbank habe grosse Gewinne erzielt. Die ›Neue
Zürcher Zeitung‹ schrieb am 5.
Januar 2001 euphorisch: ›Goldsegen
für die Nationalbank: 25,4 Milliarden Franken Netto-Aufwertungsgewinn‹.
›Goldsegen‹?
Die Nationalbank hatte dafür kein einziges Gramm zusätzliches Gold erhalten!
Sie hatte ihr Gold nur neu bewertet: Vom bisher gesetzlich fix vorgeschriebenen
Umrechnungswert von Fr. 4.595.74 pro Kilogramm wurde das Gold in den
Nationalbank-Büchern auf den damaligen Marktpreis hinaufkorrigiert, der in
jenem Moment Fr. 1.5391.00 pro Kilogramm betrug. Indem das Gold - man denkt
hier an einen ›Buchhaltertrick‹ - von einem Tag auf den anderen zu einem
viel höheren Preis eingebucht wurde, wurde schlagartig angeblich ›nicht mehr benötigtes überschüssiges
Gold‹ geschaffen, womit die Verkäufe
anschliessend gerechtfertigt wurden. Indem kurzerhand via Wert statt via
Gewicht argumentiert wurde, wurde der Öffentlichkeit Sand in die Augen
gestreut. Wer die Statistik nur oberflächlich liest, erkennt nicht, dass die
Goldmenge für ein positives Ergebnis sogar sinken kann, wenn der Buchwert des
Goldes gleichzeitig steigt, das Total aus ›Menge
mal Preis‹ also höher sein kann. So
kann für Oberflächliche bei steigenden Goldpreisen von ›Goldsegen‹ geschwärmt
werden, selbst wenn tatsächlich Gold verkauft wird.
Anmerkung politonline d.a.: Was die
von Luzi Stamm angeführte Aufhebung der Golddeckung des Schweizer Frankens
angeht, so muss man wissen, dass der IWF von seinen Mitgliedern effektiv ein
Ende der Goldbindung verlangt: Siehe hierzu »Rettet unser Schweizer Gold« auf http://www.politonline.ch/?content=news&newsid=1927 1. 4. 12
Fakt ist
demnach, dass den 187 Mitgliedstaaten des IWF eine Goldbindung ihrer Währungen
untersagt ist; die Schweiz hat die historische Bindung des Schweizer Frankens
an Gold im Jahr 1992 aufgelöst. Eine IWF-Vorschrift dieser Art stellt nichts
anderes als einen eklatanten Eingriff in die Währungshoheit eines Staates dar. Es
ist mehr als seltsam, dass eine Verordnung dieser Art keinen Widerstand
von Seiten der Regierungen resp. der Parlamente ausgelöst hat resp. auslöst.
Im übrigen
hatte der IWF im September 2009 den vom IWF-Exekutivkomitee gebilligten Verkauf
von 403,3 Tonnen Gold, einem Achtel der Goldreserven des Fonds, angekündigt.
Die dadurch eingenommenen Mittel waren für die Gewährung von zinsgünstigen
Krediten an arme Länder vorgesehen. Laut einer Meldung vom 3. 11. 2009
verkaufte der IWF 200 Tonnen Gold an die indische Notenbank, womit er fast die
Hälfte der im Goldverkaufsprogramm vorgesehenen Menge realisierte. Grundsätzlich
besteht eine Einigung der Zentralbanken, gemäss der pro Jahr nur 400 Tonnen IWF-Gold
verkauft werden dürfen. Auf dem G-20-Gipfel im April 2009 in London war der
Goldverkauf von den beteiligten Ländern befürwortet worden. Vorgesehen war
ferner, dass ein Teil der Verkäufe an interessierte Zentralbanken der
Mitgliedsländer gehen sollte.
Ende
Oktober 2010 betrugen die Goldbestände des Internationalen Währungsfonds (IWF)
noch 2.846,7 Tonnen. Die Verkäufe 2009/2010 gingen im einzelnen zunächst, wie
festgehalten, an Indien: nämlich 200 t; ferner an Mauritius: 3 t; an Sri Lanka:
10 t und an Bangladesch: 10 t. Die
verbleibende Menge war dem IWF zufolge 2010 am offenen Markt wie folgt
verkauft worden:
Im
Februar: 5,6 t; im März: 18,4 t; im April: 14,4 t; im Mai: 15,25 t; im Juni:
17,7 t; im Juli: 16,85 t; im September: 32,3 t; im Oktober: 19,5 t. Mit Stand
vom 30. 11. 2010 verblieben den Berechnungen des ›Goldreporters‹ zufolge
noch 31.8 Tonnen, die der IWF seinen Plänen entsprechend veräussern konnte. [1]
Einer von
uns nicht
nachprüfbaren Mitteilung des in der Regel gut informierten News Service
›Inter Info Linz‹ Nr. 417 vom September 2013 zufolge »transportierte Grossbritannien im
Jahr 2012 240 Tonnen Gold in die Schweiz; im 1. Halbjahr 2013 waren es bereits
797 Tonnen Gold, die Grossbritannien in die Schweiz bringen liess.« Hierzu hiess es, dass das ›World Gold
Council‹ über den internationalen
Goldtransport genau Buch führe. Bei den Goldreserven Deutschlands gibt es noch
immer Zweifel, ob und in welchem Ausmass diese real verfügbar sind. Zwar sollen
sie, wie oft publiziert, in der USA lagern, Analysten gehen allerdings davon
aus, dass sie bereits teilweise nach Asien weiterverkauft worden sind.
[1] http://www.goldreporter.de/iwf-verkauft-weitere-195-tonnen-gold/gold/3553/ 30.11.10 Siehe
auch http://www.politonline.ch/index.cfm?content=news&newsid=1695 6. 3. 11 Gefrässiger
Internationaler Währungsfonds - Nein zur Verschleuderung von 30 Milliarden Votum von
Nationalrat Ulrich Schlüer zum Beitritt der Schweiz zu den «Neuen Kreditvereinbarungen»
des IWF, abgegeben am 1. März 2011 (Auszüge)
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