Bundesanwalt schützt eklatanten Asylmissbrauch. Wenn Rechtsorgane die Orientierung verlieren - Von Ulrich Schlüer 29.11.2015 21:16
Von dem buchstäblich himmelschreienden Missstand wird seit langem berichtet: Eritreer,
die als angebliche Flüchtlinge in unser Land
gelangen, zweigen einen Teil der hier erhaltenen Sozialhilfe ab und überweisen
diesen als eine Art ›Steuer‹ an ihren sie angeblich ›an Leib und Leben
bedrohenden‹
Herkunftsstaat. Die Bundesanwaltschaft hat indessen die ›Nichtannahme‹ des gegen diesen Betrug an
der Schweiz gestellten Strafantrags erklärt. Man traut Augen und Ohren kaum: Da
wird die Schweiz von der Masseneinwanderung zunehmend überrollt. Seit Monaten
dominieren unter den Einwanderern die Eritreer, die sich insgesamt als
Militärdienstverweigerer ausgeben.
Denn die Schweiz ist auf der ganzen Welt das
einzige Land, das ›Militärdienstverweigerung‹ als einen das Asyl
begründenden Fluchtgrund anerkennt. Dies trotz der Tatsache, dass das
Schweizervolk in einer Volksabstimmung genau das Gegenteil dessen beschlossen hat, was durch das Departement
Sommaruga und das Bundesverwaltungsgericht heute zur geltenden Praxis erklärt
worden ist.
Offensichtliche
Missbräuche Zwar machen inzwischen die Syrer und Afghanen
den Eritreern diesen ›Spitzenplatz‹ mit den jüngsten Einwanderungswellen streitig, sicher aber ist eines: Als
›schutzbedürftige
Kriegsflüchtlinge‹ können sich die noch
immer in grosser Zahl eintreffenden Eritreer nicht bezeichnen. Zwar wurde
Eritrea vor Jahren von einem Krieg heimgesucht, heute aber herrscht dort kein Krieg mehr. In nahezu allen
Schweizer Gemeinden, denen Eritreer zugeteilt worden sind, häufen sich Klagen:
Wohl seien diese Zugewiesenen meist friedlich. Aber man stellt fest, dass es
diesen in ihrem Heimatland angeblich bedrohten Eritreern offensichtlich möglich
ist, in ihr Herkunftsland zu reisen, dies ferienhalber oder für Besuche bei
Angehörigen und Verwandten. Niemand hindere sie daran, nach einem solchem
Besuch in Eritrea auf normalem Weg wieder in die Schweiz zurückzukehren.
Zudem mehren sich Hinweise, wonach die Asyl
begehrenden Eritreer - die hier zumeist
von Sozialhilfe aus öffentlichen Kassen leben -
in Form der bereits genannten Art von ›Steuer‹ regelmässig Zahlungen an ihr Heimatland überweisen. Wo genauer recherchiert wurde, ergab sich,
dass zumindest viele der in der Schweiz weilenden Eritreer regelmässig 2 % des
ihnen zumeist als Sozialhilfe zufliessenden Geldes nach Eritrea überweisen.
Erstaunlicherweise beziehen sie die Einzahlungsscheine zur Überweisung ihrer
Zahlungen von dem in Genf ansässigen Konsulat Eritreas.
Rechtsweg
vereitelt Auf diese Weise geschädigte Amtsstellen und
Gemeinden strengten gegen Eritreer, die sie solcher Missbräuche verdächtigen, Strafverfahren
an. Über diese Anträge hat die Bundesanwaltschaft zu entscheiden. Vor wenigen
Tagen hat indessen der Bundesanwalt - perplexe
Antragsteller hinterlassend - die ›Nichtannahme‹ besagter Strafanträge
verkündet. Die ihm eingereichten Verdachtsmomente
betrachte er zur Eröffnung eines Strafverfahrens als ›nicht hinreichend‹. Es entzieht sich unserer
Kenntnis, ob bei dem Entscheid der Bundesanwaltschaft der Umstand eine Rolle
spielte, dass die Schweiz, hätte das eritreische Konsulat in der Schweiz zu
rechtswidrigen Handlungen gegen unser Land Hand geboten - die diplomatischen Beziehungen zu diesem Land
abbrechen müsste, was wohl auch den Abbruch laufender
Entwicklungshilfe-Projekte in Eritrea zur Folge gehabt hätte. Sicher ist nur,
dass sich der Bundesrat im Rahmen der Beantwortung eines parlamentarischen
Vorstosses in diesem Sinn geäussert hat.
Die mit Indizien unterlegte Anschuldigung an
die Adresse von Eritreern beruht auch auf der Feststellung, wonach eritreische
Asylbegehrende, die zu Besuchszwecken in die sie angeblich bedrohende Heimat reisen wollen, vom Konsulat Eritreas in Genf mit falschen Papieren ausgerüstet werden,
so dass sie, falls in Eritrea eventuell eine Strafverfolgung gegen sie laufen
sollte, sicher ein- und danach auch wieder ausreisen könnten.
Wie in einer
Bananenrepublik Das alles bleibt nach der ›Nichtannahme»-Verfügung des
Bundesanwalts zu eingereichten Strafanträgen jetzt vor strafrechtlicher Untersuchung sicher. Ein Signal, das
Eritreas Offizielle zweifellos sofort zu verstehen und zu nutzen wissen werden:
Je mehr Eritreer in die Schweiz geschickt werden können, desto erfreulicher
füllt sich Eritreas Staatskasse.
Schlicht unglaublich sind die Ausführungen
des Bundesanwalts zur Abzweigung hier erhaltener Sozialhilfe in Form von ›Steuerzahlungen‹ an Eritrea. Die
Steuererhebung sei, weil von einem Staat ausgehend, als ›legal‹ zu werten, meint die
Bundesanwaltschaft. Schweizer Steuerzahlern Geld abzunehmen und es via
Sozialhilfe Einwanderern zuzuweisen, deren Asylbegründung, gelinde gesagt, als sehr
zweifelhaft erscheint und die einen Teil des erhaltenen Geldes dann in Form
einer Steuer an den Staat überweisen, aus dem sie wegen Bedrohung fliehen
müssen hätten, ein derartunglaublicher Vorgang wird von der Schweizer
Bundesanwaltschaft also als ›legal‹ reingewaschen.
Wie tief muss der einst weltweit als
vorbildlich anerkannte Rechtsstaat Schweiz mit seinem sich immer rettungsloser
in dem sich beständig weiter auswuchernden Paragraphen-Dschungel verirrenden
Heer von Justizfunktionären eigentlich noch sinken, bis es selbst den Inhabern
der höchsten Ämter in unserem Staat endlich dämmert, dass auch die eigene, die
Schweizer Bevölkerung Rechte hat und den Anspruch darauf, dass die in hohe
Ämter gewählten Funktionäre diese Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger endlich
respektieren und schützen? [1]
An dieser Stelle sei nachfolgend auch eine
Mitteilung des Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt vom 12. November eingefügt:
Die EU-Frage
tritt in den Vordergrund: Mit Hilfe sämtlicher Parteien – mit Ausnahme der SVP
– ist es dem Bundesrat gelungen, die gegenwärtig für die Schweiz wichtigste
Frage, die Frage nach der Gestaltung des Verhältnisses zu Brüssel, aus dem
Nationalratswahlkampf zu verbannen. Die Wahlen sind jetzt vorbei. Das Thema EU
tritt in den Vordergrund. Zahllose Behauptungen kursieren. Viele sind
tatsachenwidrig oder frei erfunden. Dazu einige Beispiele:
Behauptungen
und Tatsachen
Abschottung So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Die
Schweiz schickt sich an, sich von Europa abzuschotten» (Forschungsmagazin
Horizonte, die Zeitschrift des Nationalfonds, zur angeblichen Abkoppelung der
Schweiz von der Forschung, 3. Juni 2014).
Die Tatsachen: Die
Schweiz liegt sowohl beim Anteil ausländischer Forscher (57 %) als auch beim
Anteil der einheimischen Forscher mit Auslandserfahrung (78 %) europaweit mit
Abstand an der Spitze. Die Schweiz belegt aktuell in Relation zur
Bevölkerungszahl bei vielen internationalen Rankings in der Forschung und
Innovation Spitzenplätze, unter anderem bei den wissenschaftlichen
Publikationen oder bei Patentanmeldungen. Zudem finden die Schweizer
Wissenschaftspublikationen in der internationalen Forschungsgemeinde
überdurchschnittliche Beachtung.
Arbeitslose /
Arbeitslosigkeit So wurde die Öffentlichkeit informiert:
«Der freie
Personenverkehr gilt nicht für Arbeitslose» (Abstimmungsbüchlein 2005).
Die Tatsachen: EU-Arbeitslose
können legal in die Schweiz einreisen, wenn sie angeben, «zwecks Arbeitssuche»
in die Schweiz zu kommen.
Bankgeheimnis /
Schengen So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Die
Teilnahme an Schengen bringt wirtschaftliche Vorteile. So wird das
Bankgeheimnis für die direkten Steuern vertraglich abgesichert»
(Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005).
Die Tatsachen: «Wenn wir
den Marktzutritt in der EU wollen, müssen wir auch die anderen Mechanismen der
EU übernehmen, beispielsweise den Informationsaustausch» (Eveline
Widmer-Schlumpf am 11.2.2010).
Einwanderungsdruck /
Einwanderung So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Wie die
Erfahrungen in der EU zeigen, sind die Ängste [. . .], dass die Einwanderung aus EU-Staaten in die Schweiz stark zunehmen
wird, nicht begründet». Es ist «nicht mit einem Einwanderungsdruck» zu rechnen
(Abstimmungsbüchlein zum ersten bilateralen Paket, Abstimmung vom 21. Mai 2000). Micheline
Calmy-Rey zur Befürchtung, es könnte jährlich ein Vielfaches der vom Bundesrat
errechneten 10 000
Einwanderer einwandern: «Das ist ein Phantasma.»
Die Tatsachen: Der
jährliche Einwanderungs-Überschuss aus der Europäischen Union in die Schweiz
beträgt netto um die 80 000
Personen (Durchschnittszahl 2009-2014).
Familiennachzug /
Wirtschaft So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Die
Zuwanderung in die Schweiz wird in erster Linie durch die Nachfrage der
Wirtschaft bestimmt» (Bundesrätin Simonetta Sommaruga, 11. 12. 2013, in der
Fragestunde im Nationalrat).
Die Tatsachen: Gemäss
Statistik des Bundesamts für Migration (BFM) entfallen 44 % der Einwanderung
auf den Familiennachzug, auf Aus- und Weiterbildung und auf «nicht bestimmbare»
Berufstätigkeit. Zudem ist die starke Beschäftigungszunahme der vergangenen
Jahre vor allem auf die starke Expansion staatsnaher Dienstleistungen
zurückzuführen. Es handelt sich dabei grösstenteils nicht um
innovationsgetriebenes, produktivitätssteigerndes Stellenwachstum.
Grenzwachtkorps Das wurde der Öffentlichkeit
versprochen: «Die
Grösse des Grenzwachtkorps bleibt mindestens auf dem Stand von Dezember 2003»
(Abstimmungsbotschaft 5. Juni 2005).
Die Tatsachen: Von 2003
bis 2008 erfolgte ein Stellenabbau von 416 Stellen, das sind 10 Prozent.
Meinungsumfrage: So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Aussergewöhnlich
starke Mobilisierung und Zustimmung zur Initiative [gegen die
Masseneinwanderung] durch weniger privilegierte Stimmbürger» (vom Bund
finanzierte Vox-Meinungsumfrage vom 26.2.2014).
Die Tatsachen: Absolventen
der höheren Berufsbildung stimmten der Initiative mit 63 Prozent überdeutlich
zu.
Strassengüterverkehr
/ Gütermenge: So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Ab 2005
ist ein kontinuierlicher Rückgang des alpenquerenden Strassengüterverkehrs zu
erwarten» (Abstimmungsbotschaft zum 21. Mai 2000).
Die Tatsachen: In der
Zeitspanne von 2000 bis 2012 hat die auf den Strassen transportierte Gütermenge
durch die Schweizer Alpen um satte 54 % zugenommen.
Wachstum /
Pro-Kopf-Einkommen: So wurde die Öffentlichkeit
informiert: «Die
Schweiz überragt mit diesem Wachstum andere Volkswirtschaften bei weitem, ein
wichtiger Treiber ist die Zuwanderung» (10 vor 10).
Die Tatsachen: Die
Freizügigkeit wurde erst 2007 voll eingeführt; bis 2007 galten Kontingente.
Tatsache ist, dass die Zunahme des Pro-Kopf-Einkommens von 4.500.- Euro
praktisch ausschliesslich zwischen 2002 und 2007 stattgefunden hat. Von 2007
bis 2012, also mit der vollen Freizügigkeit, hat das Pro-Kopf-Einkommen
hingegen stagniert. Die Steigerung des BIP verdankt die Schweiz unter anderem
dem Umstand, dass seit 2012 – im Einklang mit EU-Ländern – Schätzungen über
Prostitution und Drogenhandel Bestandteil der volkswirtschaftlichen Buchhaltung
sind. [2]
[1] http://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/bundesanwalt_schuetzt_eklatanten_asylmissbrauch-2485 Der Freitags-Kommentar vom 27. 11. 15 der ›Schweizerzeit‹ von Ulrich Schlüer
Siehe hierzu auch http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/eritreische-botschaft-kassiert-fluechtlinge-ab-wenn-diese-etwas-brauchen-129413779 27. 7. 15 Eritreische
Botschaft kassiert Flüchtlinge ab, wenn diese etwas brauchen
[2] Quelle: EU-NO Newsletter vom 12. November
2015 Weitere
Kurzkommentare zu Stichworten aus der EU-Debatte finden sich im sogenannten
«Lügenpapier» des Komitees gegen den schleichenden EU-Beitritt, das unter dem
Titel «Bundesberns Lügen und Märchen» am 2. Juni 2015 erschienen ist. Diese
können auf www.eu-no.ch
eingesehen werden. Dort finden sich auch zu den im obigen Kommentar
aufgeführten Stichworten die genauen Quellenangaben.
Überparteiliches Komitee
Nein zum schleichenden EU-Beitritt
Postfach 54
CH-8416 Flaach
+41 52 301 31 00
info@eu-no.ch
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